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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 37 (1909)

Forch, €: Wind und Strom im Golf von Mexiko und seinen Verbindungsstraßen usw. 175 
lich entgegengesetzt den herrschenden Winden läuft und daß für den nach Osten 
gerichteten Ast der Strömung im Golf selbst Winde als unmittelbare Ursache 
nicht in Betracht kommen können. Öb die Strömung des Golfes einschließlich 
derjenigen der Floridastraße sich aus Dichteäinderungen allein erklären läßt, wie 
Soley will, ist mangels einer genauen Kenntnis der Verteilung der Dichte im 
Golf und seinen Zufahrtsstraßen, sowie mangels genauerer Kenntnisse über etwaige 
Unterströmung in der Floridastraße zur Zeit wohl noch nicht zu entscheiden. 
Neuorganisation der. französischen Seefahrtschulen. 
Das Bulletin officiel de 1a marine, partie principale No. 34/08, enthält eine 
Verfügung des Präsidenten der französischen Republik vom 30. VIIL 1908, die 
auf Grund des gemeinsamen Berichtes der Minister für Handel und Industrie, der 
Marine und der Finanzen den Lehrbetrieb und die Personalverhältnisse der See- 
fahrtschulen (6coles d’hydrographie) neu regelt; aus ihr sei folgendes hier mit- 
geteilt, nachdem zum Verständnis die an die Kapitäne und Schiffsoffiziere ge- 
stellten Anforderungen und die Zulassungsbedingungen zu den Lehrgängen und 
Prüfungen vorangeschickt sind,’) 
Zunächst unterscheidet die französische Secegesetzgebung Hafenschiffahrt 
(bornage), Küstenschiffahrt (cabotage), Große Fahrt (long cours), und dem- 
entsprechend Führer von Hafendampfern (patron au bornage), Küstenschiffer 
(maitre au cabotage) und Lehrling (€löve), Schiffsoffizier (lieutenant), Kapitän 
(capitaine) au long cours. Dann ist hervorzuheben, daß nur geborene Franzosen 
oder naturalisierte Ausländer zu den Prüfungen zugelassen werden und daß für 
die Seefahrzeitbedingungen nur die auf französischen Handels- oder Kriegsschiffen 
nach vollendetem 16, Lebensjahre erworbene Seefahrzeit voll zählt. Reisen um 
Kap Horn oder Kap der Guten Hoffnung von mindestens 6 Monaten Dauer zählen 
für 12 Monate, desgleichen die ersten 6 Monate der Einschiffung auf dem Schul- 
schiffe der Handelsmarine, Die mit behördlicher Erlaubnis auf ausländischen 
Schiffen erworbene Fahrzeit wird nur bis zu zwei Drittel der geforderten See- 
Fahrzeit angerechnet. 
Alle Prüfungen, ausgenommen für Hafendampferführer, zerfallen in einen 
theoretischen. und einen praktischen Teil, Die Bewerber um die Zeugnisse und 
Patente müssen nachweisen, daß sie weder farbenblind noch kurzsichtig sind, 
Das Zeugnis (diplöme) als Hafendampferführer setzt den Nachweis 
durch Prüfung voraus, daß der Bewerber genügend in der Sicherheit der Schiff- 
fahrt bewandert ist, und umfaßt: 
Ein französisches Diktat, sehr einfache Kenntnisse der praktischen Steuer- 
mannskunde, praktische Kenntnisse des Arbeitens und der Führung der auf 
Hafendampfern üblichen Maschinen, Takelung und Manöver der Hafendampfer, 
Seostraßenrecht, Gebrauch der Rettungsmittel, erste Hilfeleistung bei Unglücksfällen, 
Das Patent (brevet) als Küstenschiffer wird durch Bestehen zweier 
Prüfungen erlangt, die entweder gleichzeitig oder nacheinander abgelegt werden 
dürfen, mit der Beschränkung, daß nicht mehr als fünf Jahr. zwischen beiden 
verfließen dürfen, Der Bewerber muß bei der theoretischen Prüfung das 20, Jahr 
vollendet und 12 Monate Seefahrzeit in Küsten- oder großer Fahrt, bei der 
praktischen Prüfung das 24. Jahr vollendet und 60 Monate Seefahrzeit, davon 
wenigstens 36 auf großer oder Küstenfahrt, haben, 
Die theoretische Prüfung setzt die genügende Lösung eines französischen 
Diktats und einer nautischen Rechnungsaufgabe sowie den mündlichen Nachweis 
genügender Kenntnisse in den Grundlagen der Kosmographie, in praktischer 
Steuermannskunst und den Grundlagen der maritimen Geographie voraus. 
+) Nach Programme des examens pour Vadmission dans les Gecoles d’hydrographie pour les 
urovels etc. de Ia marine marchande, (Arröte ministeri€l du 29 IX 08 precdde du deeret du 17 VAL 08) 
Parks 1908, A. Challamel
	        
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