Forch, €: Wind und Strom im Golf von Mexiko und seinen Verbindungsstraßen usw. 175
lich entgegengesetzt den herrschenden Winden läuft und daß für den nach Osten
gerichteten Ast der Strömung im Golf selbst Winde als unmittelbare Ursache
nicht in Betracht kommen können. Öb die Strömung des Golfes einschließlich
derjenigen der Floridastraße sich aus Dichteäinderungen allein erklären läßt, wie
Soley will, ist mangels einer genauen Kenntnis der Verteilung der Dichte im
Golf und seinen Zufahrtsstraßen, sowie mangels genauerer Kenntnisse über etwaige
Unterströmung in der Floridastraße zur Zeit wohl noch nicht zu entscheiden.
Neuorganisation der. französischen Seefahrtschulen.
Das Bulletin officiel de 1a marine, partie principale No. 34/08, enthält eine
Verfügung des Präsidenten der französischen Republik vom 30. VIIL 1908, die
auf Grund des gemeinsamen Berichtes der Minister für Handel und Industrie, der
Marine und der Finanzen den Lehrbetrieb und die Personalverhältnisse der See-
fahrtschulen (6coles d’hydrographie) neu regelt; aus ihr sei folgendes hier mit-
geteilt, nachdem zum Verständnis die an die Kapitäne und Schiffsoffiziere ge-
stellten Anforderungen und die Zulassungsbedingungen zu den Lehrgängen und
Prüfungen vorangeschickt sind,’)
Zunächst unterscheidet die französische Secegesetzgebung Hafenschiffahrt
(bornage), Küstenschiffahrt (cabotage), Große Fahrt (long cours), und dem-
entsprechend Führer von Hafendampfern (patron au bornage), Küstenschiffer
(maitre au cabotage) und Lehrling (€löve), Schiffsoffizier (lieutenant), Kapitän
(capitaine) au long cours. Dann ist hervorzuheben, daß nur geborene Franzosen
oder naturalisierte Ausländer zu den Prüfungen zugelassen werden und daß für
die Seefahrzeitbedingungen nur die auf französischen Handels- oder Kriegsschiffen
nach vollendetem 16, Lebensjahre erworbene Seefahrzeit voll zählt. Reisen um
Kap Horn oder Kap der Guten Hoffnung von mindestens 6 Monaten Dauer zählen
für 12 Monate, desgleichen die ersten 6 Monate der Einschiffung auf dem Schul-
schiffe der Handelsmarine, Die mit behördlicher Erlaubnis auf ausländischen
Schiffen erworbene Fahrzeit wird nur bis zu zwei Drittel der geforderten See-
Fahrzeit angerechnet.
Alle Prüfungen, ausgenommen für Hafendampferführer, zerfallen in einen
theoretischen. und einen praktischen Teil, Die Bewerber um die Zeugnisse und
Patente müssen nachweisen, daß sie weder farbenblind noch kurzsichtig sind,
Das Zeugnis (diplöme) als Hafendampferführer setzt den Nachweis
durch Prüfung voraus, daß der Bewerber genügend in der Sicherheit der Schiff-
fahrt bewandert ist, und umfaßt:
Ein französisches Diktat, sehr einfache Kenntnisse der praktischen Steuer-
mannskunde, praktische Kenntnisse des Arbeitens und der Führung der auf
Hafendampfern üblichen Maschinen, Takelung und Manöver der Hafendampfer,
Seostraßenrecht, Gebrauch der Rettungsmittel, erste Hilfeleistung bei Unglücksfällen,
Das Patent (brevet) als Küstenschiffer wird durch Bestehen zweier
Prüfungen erlangt, die entweder gleichzeitig oder nacheinander abgelegt werden
dürfen, mit der Beschränkung, daß nicht mehr als fünf Jahr. zwischen beiden
verfließen dürfen, Der Bewerber muß bei der theoretischen Prüfung das 20, Jahr
vollendet und 12 Monate Seefahrzeit in Küsten- oder großer Fahrt, bei der
praktischen Prüfung das 24. Jahr vollendet und 60 Monate Seefahrzeit, davon
wenigstens 36 auf großer oder Küstenfahrt, haben,
Die theoretische Prüfung setzt die genügende Lösung eines französischen
Diktats und einer nautischen Rechnungsaufgabe sowie den mündlichen Nachweis
genügender Kenntnisse in den Grundlagen der Kosmographie, in praktischer
Steuermannskunst und den Grundlagen der maritimen Geographie voraus.
+) Nach Programme des examens pour Vadmission dans les Gecoles d’hydrographie pour les
urovels etc. de Ia marine marchande, (Arröte ministeri€l du 29 IX 08 precdde du deeret du 17 VAL 08)
Parks 1908, A. Challamel