Häfen. und Fahrten an der pacifischen Küste von Mexiko und Centralamerika, 441
Häfen und Fahrten an der pacifischen Küste von Mexiko und
Centralamerika.
Von Kapt. W. FRERICHS, Führer der Bark „Aeolus“. : s
. San Benito. Auf unserer Reise von Hamburg nach San Benito an. der
Westküste von Mexiko kamen wir um 8 Uhr morgens den 28, Februar 1892
in die Nähe unseres Bestimmungsortes. Bald darauf trat Windstille ein. Um
121% Uhr kam eine leichte westliche Briese durch, mit der wir um 2 Uhr nach-
mittags einen Ankerplatz erreichten.
Nach ‚einer Angabe in dem „Port Charges Book“!) soll. San Benito auf
14° 43‘ N-Br, nach meiner Karte auf 14° 44‘ N-Br liegen. Ferner besagt das
genannte Buch, dafs mehrere Häuser und zur näheren Kennzeichnung des Platzes
ein Flaggenmast vorhanden sein sollen. Wir befanden uns auf 14° 43‘ N-Br und
ich nahm deshalb an, dafs das Dorf, vor welchem wir ankerten, wohl San Benito
sein müsse, doch wurde ich in meinem Glauben einigermafsen dadurch: unsicher
gemacht, dafs die in dem „Port Charges Book“ erwähnte Flaggenstange nicht
zu entdecken, wohl aber eine Brücke vorhanden war, deren keine Erwähnung
gethan wird. Auf das Zeigen unseres Unterscheidungssignales erhielten wir vom
Lande die. Antwort, näher heran zu kommen, da die Flaggen nicht auszumachen
seien, trotzdem wir nur eine halbe Sm entfernt lagen und vom Schiffe aus alle
Gegenstände am Ufer mit blofsem Auge deutlich erkennen konnten. Nachdem
wir bis 4 Uhr vergeblich auf das Anbordkommen ‚des Hafenmeisters gewartet
hatten, fuhr ich mit dem Boote an die Brücke, um mich zunächst zu erkundigen,
ob wir auch wirklich vor San. Benito lägen. Ks stellte sich dabei heraus, dafs
Letzteres der Fall war. Endlich um 5 Uhr kam'die Visite an Bord. Von: der-
selben wurde mir eröffnet, dafs ich 25 Doll. Strafe zu zahlen habe, weil «ich
vorher an Land gefahren sei. Später ist es mir freilich ‚durch ‘energischen KEin-
spruch gelungen, von dieser Strafe frei zu kommen. ee
Die Brücke hierselbst ist erst ein Jahr alt, kann ‚aber nicht mehr: zum
Landen und Verschiffen von Gütern benutzt. werden, weil die Pfähle, auf denen
dieselbe ruht, bereits ganz vom Bohrwurm zerstört sind, so dafs bei etwas hohem
Seegange stets einige von denselben zerbrechen und fortgerissen werden. : Während
unseres Hierseins ist nahezu die Hälfte der Brücke verschwunden, und auf‘ dem
vorhandenen Rest ist auch das Landen und Einschiffen von Passagieren ‘ nicht
mehr erlaubt. Es besteht die Absicht, eine eiserne Landungsbrücke zu bauen:
Von der im Bau befindlichen Eisenbahn nach Tapachala ist etwa eine Kabellänge
fertig gestellt; jetzt aber ruht die Arbeit vollständig und voraussichtlich auch
noch für eine lange Zeit. Das Löschen der Ladung, welche vermittelst Leichter
durch die Brandung hindurch an den Strand gebracht werden muß, geht daher
nur ganz langsam von statten. Aufserdem sind die Arbeiter sehr träge und
machen oftmals am Tage nur eine Hin- und Herfahrt mit dem Leichter, wofür
sie als Tagelohn 1 Doll. bekommen. Der ganze Verdienst dieser Leute , wird
von ihnen vertrunken. Fast jede Hütte in San Benito ist ein Wirthshaus; -die
Arbeiter sind fast immer betrunken, besonders. am Sonntage und Montage, ‘an
welch letzterem Tage daher nie an Löschen zu denken ist. Dazu läuft mitunter
am Strande eine hohe Brandung, welche eine Landung oder das Verlassen des
Landes mit den Leichtern gefährlich macht. Während unserer Anwesenheit hier-
selbst ereignete sich der Unfall, dafs ein Leichter mit Passagieren in der Brandüng
kenterte. Sämmtliche Insassen konnten glücklicherweise gerettet werden, nur
ein Kind starb später, weil es zu viel Seewasser geschluckt hatte. a .
; Da die Behörden ihren Sitz in der landeinwärts belegenen Stadt Tapachala
haben, so thut man, um die Ein- und Ausklarirung des Schiffes zu beschleunigen,
wohl daran, persönlich dorthin zu reisen. Zu Pferde ist die Stadt in 4 Stunden
erreichbar. Der Weg ist in der gegenwärtigen, der. trockenen Jahreszeit ziemlich
gut, dagegen soll er in der nassen Jahreszeit kaum passirbar sein. Die Kosten
eines Schiffes sind in San Benito hoch und belaufen sich auf 1'/2 Doll.. für die
1) „Dues And Charges on Shipping in Foreign Ports“, 1888,‘ S.- 887,
Ann, d. Hydr. ete., 1896, Hoff X,