30 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Februar 1895.
zum Beispiel die Formeln, welche der Berechnung der Lichtstärke von Leucht-
feuern zu Grunde gelegt werden, in erster Reihe auf Beobachtungen, welche von
Leuchtthurmwärtern in den Jahren 1859 bis 1874 an den französischen Küsten,
also von‘ festen Standpunkten aus, gemacht wurden, Diese hatten hierbei lediglich
festzustellen, ob ein Nachbarfeuer „sichtbar“ war oder nicht.!) So wurden ferner
die Sichtweiten von Positionslaternen bis in die Neuzeit fast allgemein durch deren
Beobachtung auf festem Lande oder von einem Fahrzeuge auf einem Flusse aus fest-
gestellt und als „Sichtweite“ derselben ganz allgemein die Entfernung angenommen,
bei welcher das Licht dem Auge völlig verschwand. So wird schliefslich in allen
Leuchtfeuer-Verzeichnissen, sowie in sämmtlichen Segelanleitungen die Sichtweite
eines Feuers ohne Berücksichtigung der hier zur Sprache gebrachten Verhältnisse an-
gegeben, während doch, soweit die Mindest-Sichtweite in Betracht kommt, sowohl
von der Feuerhöhe von Seeleuchten als auch von der Augeshöhe des Beobachters
bei der Berechnung der Sichtweite nach der vorher angegebenen Formel
[= 22]
der Betrag von wenigstens 3,5 m in Abzug gebracht werden sollte, so daß die
Formel die nachstehende Form erhalten würde:
d= V: [h — 3,5]
a 0.42
folglich
log d = 3 [1og 6,80893 + log [h — 3,5] — log 0,62325 — 1]
oder für d in Seemeilen
log d = 0,32270 -+ 4 log [h — 3,5]
d = 210 Vh — 35
Außer dieser allgemein gültigen Regel lassen sich aus unseren Versuchen
noch betreffs der Leuchttonnen einige besondere Folgerungen ziehen, welche ich
nach dem Gesagten und unter Bezugnahme auf Fig. 3 und 4 kurz zusammen-
fassen darf.
1. Gastonnen mit einer effektiven Lichtstärke von 25 Vereins-Kerzen und
einer Fokalhöhe von etwa 5m genügen zur Bezeichnung einer Fahrrinne allen
billigen Anforderungen, wenn sie so gelegt werden, dafs der Abstand von einer
Tonne bis zur nächsten Tonne derselben Seite 2 Sm nicht wesentlich über-
schreitet.
2. Als Ansegelungszeichen kann eine solche Tonne in den heimischen
Gewässern den gesteigerten Ansprüchen der Jetztzeit nur genügen, wenn ein
Verfehlen derselben um mehr als 3 Sm durch die Verhältnisse ausgeschlossen ist.
8. Sollen Leuchttonnen zur Lösung weitergehender Aufgaben Verwendung
finden, so ist nicht allein eine entsprechende Vergröfserung der Lichtstärke
(d. h. auf ein Mehrfaches der versuchten), sondern gleichzeitig auch eine KEr-
höhung des Laternenfeuers ins Auge zu fassen. Für eine Ansegelungstonne,
welche 5 Sm weit sichtbar sein und an einer Stelle ausgelegt werden soll, wo
schwerer Seegang zu erwarten ist, dürfte eine Lichtstärke von etwa 75 Vereins-
Kerzen und eine Fokalhöhe von 6,5 m sich empfehlen.
Ein so hohes Laternengerüst in Verbindung mit einer entsprechend
schwereren Laterne wird jedoch eine Vergröfserung des Rauminhalts der Tonne
auf etwa 20 cbm oder eine andere Form der Tonne nothwendig machen. In
Frankreich sind „Stieltonnen“ von 20 cbm Gröfse erfolgreich konstruirt und auf
offener See ausgelegt worden.
4, In Gewässern, welche schwerem Seegang ausgesetzt sind, sollten von
den beiden versuchten Modellen nur die „Stieltonnen“ in Frage kommen. An
geschützten Stellen können auch „Bügeltonnen“ („Doppelkonus-Tonnen“) verwandt
werden. Auf mittelflachem Wasser bieten diese dann manche Vortheile.
woraus
) Vel. Allard: „Les Phares ete.“, S. 274, Z. 1.