Skip to main content

Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 23 (1895)

Instruktion für die Prüfung von Schiffspositions-Laternen. 
225 
Ausmessung an Bord des betreffenden Schiffes bei brennendem Lichte zu 
kontroliren. Die Helligkeit braucht nicht weiter geprüft zu werden, da dieselbe 
bei der gebräuchlichen Form und Größe der Glühlampen (es werden sogenannte 
16kerzige. oder 32kerzige genommen, unter 16 Kerzen darf die Glühlampe nicht 
haben, eine 32kerzige ist namentlich für Grün vorzuziehen) immer genügt, wenn 
die Laterne für Petroleumbrenner in allen Theilen entsprochen hatte. Die Ver- 
wendung von mehr als einer Glühlampe für eine Laterne ist nicht zulässig, da 
dann die richtige Stellung der Lichtquelle zur Linse nicht eingehalten werden kann. 
Eine Nothwendigkeit, bei den farbigen Seitenlaternen eine dunklere 
Färbung für das elektrische Licht zu nehmen, liegt zwar nicht vor, doch ist an- 
zurathen, die Tönung bei Grün etwas dunkler zu nehmen als das Normalgrün. 
III. Eintragung der Versuche in ein Buch... 
Sämmtliche Messungen sind in ein Buch einzutragen, in welchem jede 
Seite folgendes Formular trägt: 
Seiten- l 
Topp- Laterne. 
Anker- f 
Figenthümer eier 
cm 
Bemerkungen . 
Höhe der Seiten ausschliefslich Schornstein und Dach . 
Breite der Seiten bezw. Durchmesser . . . 0... 44 
Art der Linse (ob geprefst oder geschliffen, durchgefärbt oder 
Vorsteckscheiben) +. . 0.00. 00000 8 HH Ren 
Höhe der Linse. .0.0.000000 0 Raw Rs 
Horizontale Sehne der Linse in der Mitte, Abstand der Sehne 
von der inneren Fläche . . . 2. 0... 2. + 
Brennmaterial . oo. 00.0000. 00040 0 04 
Art und Gröfse des Brenners. . . . .. 
Cylinder (ja oder nein) . . . . . 4. 
Höhe des Lampenaufsatzes . . . . +. 4. 
Entfernung des Brenners von der Linse . . . . . . + 
Reflektor (von welchem Material nnd wie geformt). Entfernung 
7om Brenner. . 0.00. 02 02 2 RR 
Helligkeit der Laterne im Verhältnifs zur Normallaterne, 
‘Normallaterne: Weifs 21 Kerzenstärken, > 
Grün 17 Kerzenstärken.) 
a) in senkrechter Stellung: 
von der Mitte . . . 0.0. + 4. . 
von der äufsersten Kante vorn 
von der äufsersten Kante quer 
b) bei 5° Neigung nach vorn . . 
c) bei 5° Neigung nach hinten, . . . . 
13. Färbung der Linsen oder Gläser der Seitenlaterne: 
a) Grün: 
b) Roth: 
Bogen = cm 
A Halbmesser = cm 
Sichtweite = 
\ Leuchtwinkel = 
Sichtweite = ; 
$ Stellung der Lampe 
IV, Gebühren für die Untersuchung und Bescheinigung der 
Prüfung. 
l. Für die Prüfung ‘der Laternen sind folgende Gebühren, welche der 
Reichskasse zufallen, zu entrichten: 
Für eine Topplaterne . . . . 
Für eine Seitenlaterne . . . 
Für eine Ankerlaterne 
2,00 Mark. 
2,00 
0,75 
2, Es ist dem Verfertiger bezw. Eigenthümer eine Bescheinigung über die 
Resultate der Prüfung auszustellen. Diese Bescheinigung enthält auf vorgedruckten 
Formularen eine Abschrift der in das Buch eingetragenen Daten. 
Ann, &. Hydr. efc., 1895, Heft VI.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.