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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 23 (1895)

Untersuchungen über Sichtweite und Helligkeit der Schiffspositions-Laternen. 219 
Das für die Beschaffung eines Schiffes und die Aufrechterhaltung des 
Betriebes aufzuwendende Kapital ist immerhin groß genug, um dem gegenüber 
eine einmalige Mehrausgabe von 50 bis 100 Mark als geringfügig erscheinen zu 
lassen. Es darf doch auch nicht übersehen werden, dafs bei dem sehr regen 
Schiffsverkehr der Jetztzeit mit Dampfern von grofser Fahrgeschwindigkeit die 
Gefahr eines Zusammenstofses gerade für kleinere Segelschiffe um so mehr wachsen 
muß, je schlechtere. Lichter sie führen. Gute, weit scheinende Seitenlichter sind 
ihr bester Schutz, und es ist nicht zu vergessen, dafs bei einem Zusammensto([s 
zweier Schiffe jeder Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem anderen Schiffe 
hinfällig wird, sobald nachgewiesen werden kann, dafs die Lichter nicht den 
gesetzlichen Anforderungen auf Sichtweite entsprochen haben, 
Gröfse der Linsen. In Bezug auf die Höhe der Linsen können gemäfs 
den stattgehabten Untersuchungen dieselben Normen angenommen werden, wie 
sie für die Topplaternen gegeben sind. Eine Höhe von 14 cm genügt bei ge- 
schliffenen Linsen, von 16 bis 18 cm bei geprefsten Linsen; die Dimensionen der 
Laternen sind hiernach einzurichten. 
Bei Anwendung von Rundbrennern sollte die Höhe der Seiten stets so 
grofßs sein, dafs die Lampe mit aufgesetztem Cylinder frei in die Laterne hinein- 
geschoben werden kann. 
Reflektoren und Brenner. Ebenso wie bei den Topplaternen zeigt sich 
bei den Seitenlaternen der aufserordentlich geringe Einflußs der Reflektoren, so 
dafs dieselben, jedenfalls bei den geschliffenen Linsen, sehr gut entbehrt werden 
können. Werden dieselben angewandt, so müssen sie aus Metall (Neusilber oder 
Kupfer, innen versilbert) angefertigt und glatt polirt sein. 
Die Flächen der Reflektoren müssen Kugelsegmente bilden, und mulfs die 
Flamme im Mittelpunkte der Kugeloberfläche, von welcher die Fläche des 
Reflektors ein Theil ist, stehen. . 
Der Reflektor mufs bei den Seitenlichtern soweit gekrümmt sein, dafs auch 
noch nach den äufsersten Rändern der Linse die reflektirten Strahlen geworfen 
werden können. 
Bezüglich der Brenner ist zu bemerken, dafs Flachbrenner sehr wohl für 
Seitenlaternen, da das Licht derselben einen Bogen von 10 Strich zu bescheinen 
hat, angewendet werden können; bei richtiger Stellung des Brenners — die 
Kante in 45° zur Seite der Laterne — ist die Lichtabnahme nach den äufsersten 
Enden des Leuchtwinkels hin noch unbedeutend (siehe photometrische Messungen, 
Seite22 des Berichts), und mögen die Flachbrenner gegenüber den Rundbrennern mit 
Cylindern auf kleineren Schiffen, wo bei der Bedienung der Laternen die Gefahr im 
Bruche der Cylinder eine größere ist, auch einige Vortheile bieten. Im Uebrigen 
wurde bei den Versuchen in Bezug auf den erzielten Effekt die Ueberlegenheit der 
Rundbrenner über die Flachbrenner überall bestätigt. Es sollten demnach, wo 
es irgend angängig ist, auch für die Seitenlaternen Rundbrenner statt Flachbrenner 
genommen werden. 
Für Flachbrenner ist ein 14” Brenner für die grünen Laternen unbedingt 
erforderlich, für Rundbrenner genügt ein zehnliniger. 
Art der Prüfung der Laternen. Bezüglich der Art und Weise der Prüfung 
der farbigen Seitenlaternen haben die Untersuchungen abermals ergeben, dafs der 
beste Modus hierfür die photometrische Vergleichung mit einer Normallaterne 
ist. Bei den farbigen Lichtern, namentlich bei Grün, wird viel Licht absorbirt, 
wodurch die Einheit der Hefner-Lampe zu klein wird, so dafs es schwer hält, 
gröfsere Lichtstärken, wie sie für die Seitenlaternen erforderlich sind, jedesmal 
JTeicht zu bestimmen. Eine gröfsere Einheit ist deshalb erforderlich, und wurde 
daher auch bei den photometrischen Messungen zur Bestimmung der relativen 
Helligkeiten der Gläser immer die Helligkeit einer bestimmten Laterne, deren 
Lichtstärke und Färbung des Glases, von der Hefner-Lampe ausgehend, durch eine 
Reihe von Messungen genau festgestellt war, zu Grunde gelegt. 
Bei der Prüfung der Schiffspositions-Laternen handelt es sich nun aber 
garnicht darum, jedesmal festzustellen, wie viele Lichteinheiten nach einem be- 
stimmten Mafse diese Laterne besitzt, sondern einfach darum, ob die Laterne in 
Bezug auf Sichtweite dem gesetzlich geforderten Minimum, also bei Seitenlaternen
	        
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