Untersuchungen über Sichtweite und Helligkeit der Schiffspositions-Laternen, 917
Man wird nun nicht die Forderung aufstellen können und wollen, dafs das
Absorptionsspektrum, also auch die Farbe der grünen Scheiben vollständig mit
diesen Eigenschaften von Scheibe No. 23 übereinstimmen müfste. Das ist praktisch
nicht ausführbar. Aufserdem zeigen die Beobachtungen, dafs noch eine. ganze
Reihe anderer Färbungen gut grün waren, nämlich alle zwischen Scheibe No. 9
und No. 23 liegenden.
Die Zahlen für die Lichtabsorption im Spektrum der von diesen Scheiben
spektrophotometrisch gemessenen sind:
Scheibe CC D E FO. 6 h
En — nm nn —
Na 9 2000 — 0,025 0,16 0,24 0,33 0,07
» 2.0.0. — 0,02 0,16 0,25 ' 0.15 0,08
„23 . . . ‚01 0,05 0,18 0,36 0,19 0,14
Man würde also aus diesen Zahlen über die als gut befundenen Scheiben
als Forderung für die Färbung der grünen Scheiben aufstellen können, dafs die-
selben von den grünen, der Linie /"” entsprechenden Strahlen zwischen 25°%o
und 35°%o durchlassen müssen, dagegen von den gelbrothen, der Linie € ent-
sprechenden Strahlen höchstens 1°% durchlassen dürfen.
Durch diese Forderung würden die grasgrünen Scheiben (No. 32, 35, 30)
ausgeschlossen werden. Bei denselben liegt das Maximum der Helligkeit nicht
bei der Linie FF, sondern im Gelbgrün bei der Linie E; das ist die Ursache des
Gesammteindrucks des durchgelassenen Lichtes. Wenn nun auch einige der gras-
grünen Scheiben ein gutes Grün unter günstigen Beobachtungen gaben, so mufs
man sich doch vergegenwärtigen, dafs das Absorptionsspektrum sich sehr dem-
jenigen des weißen Lichtes nähert. Die folgende Zusammenstellung des Ab-
sorptionsspektrums des Sonnenlichtes nach Vierordt, der grasgrünen Scheibe
No. 35 und der blaugrünen Scheibe No. 23 zeigt solches deutlich:
B CC D K F G
De d ri "mn ma) zZ na an ana
Sonnenlicht ,‚ . . . . . 20 100 6200 300 100 6
Grasgrün No, 35 ,‚ . . 5 33 264 100 89
Blaugrün No. 23 . 4. 3 14 50 100 53
Es kann deshalb die Befürchtung nicht unterdrückt werden, dafs die gras-
grünen Scheiben in gröfserer Entfernung und bei geringerer Durchsichtigkeit der
Luft ein dem weißen allzu verwandtes Licht aussenden werden.
Es scheint auch kein Bedürfnifs vorhanden zu sein, für elektrische Glüh-
lampen ein dunkleres Grün vorzuschreiben. Allerdings zeigte eine Reihe von
Scheiben, welche mit 10“ Rundbrennern entschieden zu dunkel waren, mit einer
50 Kerzen-Glühlampe ein schönes Grün. Aber auch Scheibe No. 23 erschien
immer noch deutlich grün, auch bei dieser weit stärkeren Lichtquelle.- Dagegen
würde wohl kein Bedenken entstehen, für 50-kerzige elektrische Lampen eine
dunklere Färbung zuzulassen, sofern nur die von der Laterne ausgestrahlte
Gesammthelligkeit den aufgestellten Normen entspricht.
Was die Färbung der rothen Scheiben anbetrifft, so ist hier ein bedeutend
weiterer Spielraum gelassen als bei den grünen, weil das rothe Licht an sich
viel weiter gesehen wird als das grüne, und deshalb die rothen Seitenlaternen
leicht der Vorschrift einer Sichtbarkeit von 2 Sm entsprechen. Es ist also nicht
leicht möglich, dafs durch zu dunkle Scheiben diese Norm nicht erreicht wird.
Aber auch sehr helle Scheiben, welche noch einen Theil des Gelbgrün des
Spektrums hindurchlassen, wie Scheibe No. 396, sind nicht zu verwerfen, weil
das durch sie hindurchgegangene Licht bei gröfserer Entfernung von der Laterne,
oder bei geringerer Transparenz der Lutt nur immer rother wird durch die aus-
wählende Absorption der Atmosphäre. Die Erfahrung hat nun gezeigt, dafs
Scheibe No. 1 und 2 reichlich dunkel, Scheibe No. 396 aber unter allen Umständen
gut roth erschien. Also wird man in Bezug auf die rothe Färbung der Scheiben
fordern können, daß sie von den der Linie B entsprechenden rothen Strahlen
mehr als 50° 0 hindurchlassen müssen, und hinzufügen, dafs es nicht schadet,
wenn sie von den der Linie £ entsprechenden gelbgrünen Strahlen bis zu 2%
hindurchlassen. |
Ann. €. Hydr. ete.. 1895, Heft YI.