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Volltext : Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 22 (1894)

Meereskunde

richtes  QSR  2000  für  den  Nordostatlantik  behandelt. ­
  Es  wurde  festgelegt,  welche  Arbeiten  in  den
QSR  2000  eingehen  sollen.
Zu  den  OSPARCOM-Aktivitäten  gehört
auch  die  Festlegung  des  Monitoringprogramms.
Das  Monitoring  des  deutschen  Nordsee-Sektors
ist  Bestandteil  des  BLMP  und  damit  international ­
  in  die  Arbeit  des  Oslo-Paris-Übereinkommens
  eingebunden.  Gegenwärtig  werden  die
Vorgaben  für  das  neue  gemeinsame  Meß-  und
Bewertungsprogramm  (JAMP)  erarbeitet.  Das
BSH  hat  den  Ad-hoc-Workshop  zur  Erarbeitung
von  Hintergrundkonzentrationen  natürlicher
Stoffe  im  Meer  federführend  veranstaltet.
Sowohl  im  Bereich  Oslo/Paris-Commission
(OSPARCOM)  als  auch  in  der  Helsinki  Commission ­
  (HELCOM)  wurde  damit  begonnen,  die  internationale ­
  „Data  Management  Policy“  zu  harmonisieren. ­
  Damit  soll  u.  a.  international  der
ungehinderte  Austausch  von  Überwachungsdaten ­
  erleichtert  werden.  Das  BSH  hat  international ­
  die  Projektleitung  übernommen.

■  Helsinki-Kommission
Der  Umweltausschuß  hat  insbesondere
den  dritten  Zustandsbericht  über  die  Umweltsituation ­
  in  der  Ostsee  abschließend  behandelt,
der  für  Einzelbereiche  der  Ostsee  positive  Veränderungen ­
  signalisiert,  Richtlinien  zum  Schutz
der  Lachsbestände  in  der  Ostsee  verabschiedet
sowie  den  Stand  der  Umsetzung  von  in  der  Vergangenheit ­
  verabschiedeten  Richtlinien  kontrolliert. ­


Die  Arbeitsgruppe  „Monitoring  und  Assessment“ ­
  nahm  die  Überarbeitung  des  internationalen ­
  Überwachungsprogramms  der  Ostsee  auf.
Mit  der  Formulierung  der  Ziele  und  einer  allgemeinen ­
  Beschreibung  wird  im  ersten  Teil  der
Rahmen  des  Programms  beschrieben.  Die  beiden ­
  letzten  Teile  liefern  eine  detaillierte  Beschreibung ­
  der  Untersuchungen  zur  Überwachung ­
  von  Eutrophierung  und  Schadstoffen.  Die
Qualitätssicherung  zur  Vergleichbarkeit  der
Überwachungsdaten  im  zweiten  Teil  ist  gänzlich
neu  im  Überwachungsprogramm.
Im  Schiffahrtsausschuß  der  Helsinki-Kommission ­
  erarbeiten  in  einem  Projekt  zur  weiteren
Reduzierung  der  Meeresverschmutzung  durch
Schiffe  drei  Unterprojektgruppen  Empfehlungen,
die  nach  ihrer  Verabschiedung  durch  die  Helsinki-Kommission ­
  von  den  Mitgliedsstaaten  umgesetzt ­
  werden  sollen.
Die  Unterprojektgruppe  „Recht“  erarbeitet
einheitliche  Kriterien  für  die  Bemessung  von
Bußgeldern  bei  Verstößen  gegen  Vorschriften
zum  Schutz  der  Meeresumwelt.  Grundlage  sind
in  wesentlichen  Teilen  die  in  der  Bundesrepublik
Deutschland  bei  der  Verfolgung  der  Ordnungswidrigkeiten ­
  angewandten  Maßstäbe.  Die  Unterprojektgruppe ­
  „Harmonisiertes  Abgabensystem“
erarbeitet  Empfehlungen  für  ein  einheitliches
Gebührensystem  bei  der  Abgabe  von  Schiffsabfällen ­
  in  Hafenauffanganlagen.  Die  Unterprojektgruppe ­
  „Technische  Fragen“  entwickelt  im  wesentlichen ­
  Empfehlungen  für  die  Abgabe  von
Rückständen  von  Bord  kleinerer  Schiffe  und  für
die  Einrichtung  eines  Hafeninformationssystems
über  Rückstände  aus  dem  Schiffsbetrieb.

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