Meereskunde
richtes QSR 2000 für den Nordostatlantik behandelt.
Es wurde festgelegt, welche Arbeiten in den
QSR 2000 eingehen sollen.
Zu den OSPARCOM-Aktivitäten gehört
auch die Festlegung des Monitoringprogramms.
Das Monitoring des deutschen Nordsee-Sektors
ist Bestandteil des BLMP und damit international
in die Arbeit des Oslo-Paris-Übereinkommens
eingebunden. Gegenwärtig werden die
Vorgaben für das neue gemeinsame Meß- und
Bewertungsprogramm (JAMP) erarbeitet. Das
BSH hat den Ad-hoc-Workshop zur Erarbeitung
von Hintergrundkonzentrationen natürlicher
Stoffe im Meer federführend veranstaltet.
Sowohl im Bereich Oslo/Paris-Commission
(OSPARCOM) als auch in der Helsinki Commission
(HELCOM) wurde damit begonnen, die internationale
„Data Management Policy“ zu harmonisieren.
Damit soll u. a. international der
ungehinderte Austausch von Überwachungsdaten
erleichtert werden. Das BSH hat international
die Projektleitung übernommen.
■ Helsinki-Kommission
Der Umweltausschuß hat insbesondere
den dritten Zustandsbericht über die Umweltsituation
in der Ostsee abschließend behandelt,
der für Einzelbereiche der Ostsee positive Veränderungen
signalisiert, Richtlinien zum Schutz
der Lachsbestände in der Ostsee verabschiedet
sowie den Stand der Umsetzung von in der Vergangenheit
verabschiedeten Richtlinien kontrolliert.
Die Arbeitsgruppe „Monitoring und Assessment“
nahm die Überarbeitung des internationalen
Überwachungsprogramms der Ostsee auf.
Mit der Formulierung der Ziele und einer allgemeinen
Beschreibung wird im ersten Teil der
Rahmen des Programms beschrieben. Die beiden
letzten Teile liefern eine detaillierte Beschreibung
der Untersuchungen zur Überwachung
von Eutrophierung und Schadstoffen. Die
Qualitätssicherung zur Vergleichbarkeit der
Überwachungsdaten im zweiten Teil ist gänzlich
neu im Überwachungsprogramm.
Im Schiffahrtsausschuß der Helsinki-Kommission
erarbeiten in einem Projekt zur weiteren
Reduzierung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe drei Unterprojektgruppen Empfehlungen,
die nach ihrer Verabschiedung durch die Helsinki-Kommission
von den Mitgliedsstaaten umgesetzt
werden sollen.
Die Unterprojektgruppe „Recht“ erarbeitet
einheitliche Kriterien für die Bemessung von
Bußgeldern bei Verstößen gegen Vorschriften
zum Schutz der Meeresumwelt. Grundlage sind
in wesentlichen Teilen die in der Bundesrepublik
Deutschland bei der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten
angewandten Maßstäbe. Die Unterprojektgruppe
„Harmonisiertes Abgabensystem“
erarbeitet Empfehlungen für ein einheitliches
Gebührensystem bei der Abgabe von Schiffsabfällen
in Hafenauffanganlagen. Die Unterprojektgruppe
„Technische Fragen“ entwickelt im wesentlichen
Empfehlungen für die Abgabe von
Rückständen von Bord kleinerer Schiffe und für
die Einrichtung eines Hafeninformationssystems
über Rückstände aus dem Schiffsbetrieb.
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