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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 22 (1894)

Hernsheim: Die Segelroute von Sydney nach der Blanche-Bai. 407 
Von Kap Gazelle!) ab ist es leicht, in die Blanche-Bai hineinzukreuzen, 
da hier die Strömung bereits schwächer wird und den Einflüssen von Ebbe und 
Fluth unterworfen ist. 
Beim Einkreuzen in den Hafen von Matupi ist wieder nur das vor der 
Ostseite der Insel liegende Riff zu vermeiden. Um klar zu gehen, darf die 
„Mutter“ nicht östlicher als NzO p. K. gebracht werden, ehe das Südende von 
Matupi WzS peilt. 
Von Matupi läfst sich während des Nordwestmonsuns leicht nach Kap 
Jeschke und Nusa®) aufkreuzen. Von Praed-Huk aus wird man meistens nach 
Makada aufliegen können und so die Untiefen im Westen von Neu-Lauenburg 
vermeiden. Nördlich von Makada. wird die Strömung schwächer, und wenn der 
Wind stetig ist, wird es leicht sein, Kap Jeschke sowohl durch den Gazelle- 
Kanal als‘ aufsen um die Sandwich-Inseln herum in 2 bis 3 Tagen zu erreichen. 
Sollte ein Schiff aber von der Strömung erfafst und südlich von Neu-Lauenburg 
versetzt worden sein, so wäre es am rathsamsten, gleich abzuhalten, um südlich 
um Kap St. Georg herum zu steuern, wie vorhin erwähnt, und Nusa durch die 
Nordpassage zu erreichen. 
Von Kap Jeschke aus wird, falls der Wind raum genug ist, am besten 
der Kurs durch die Steffen-Strafßse eingeschlagen; bei böigem, dickem Wetter 
kann es sogar räthlich erscheinen, westlich von Neu-Hannover zu gehen, um 
dann ebenfalls durch die Nordpassage in den Nusa-Hafen zu gelangen. Doch 
kann auch immerhin der Kurs durch das Nusa-Fahrwasser genommen uud nach 
dem Passiren der Nainuk-Inseln zwischen Nausen (Siegel-Insel) einerseits und den 
zwischen der Entrance-Insel und Nago belegenen Bänken andererseits, in kurzen 
Schlägen aufgekreuzt werden, wobei ein scharfer Ausguck von oben unerläfslich 
ist. Die Fluth setzt in der Steffen-Strafse nach Süden, im Nusa-Fahrwasser nach 
Osten. und läuft bei starkem Nordwest 9 Stunden von 12. 
Nach dem Passiren des Nissel-Passes mufßs bei nördlichem Winde geankert 
und das Schiff bis zum: Ankerplatz vor der Station bugsirt oder verholt werden. 
Beschreibung des Fahrwassers von den Luisiaden nordwärts. 
Das Pocklington-Riff ist 18 Sm lang in der Richtung NOzO und SWzW. 
Der östlichste Punkt liegt in 10° 45‘ S-Br und 155° 52‘ O-Lg. Es ist ein ge- 
fährliches Riff, worauf im Jahre 1884 die deutsche Bark „Peter“ strandete, deren 
Bemannung sich in den Schiffsbooten nach Mioko rettete. Bei Niedrigwasser 
fällt es an einigen Stellen trocken; an seinem Nordostende hat es mehrere 
Korallenfelsen immer über Wasser. 
Kap Orford, die südlichste Spitze von Wide-Bai in Neu-Pommern, besteht 
aus drei runden Hügelvorsprüngen, welche steil in die See abfallen. Das Kap 
liegt auf 5° 20‘ S-Br und 152° 10’ O-Lg. Weiter nördlich sind die Umrisse der 
Küste nicht genau bekannt und auf den Karten theilweise verzeichnet, besonders 
wo die unzuverlässige Skizzenaufnahme der Küste von Powell zur Ergänzung 
der alten Karten benutzt worden ist. Da die Küste indessen auf weniger als 
1 Sm Abstand vollständig rein ist, so bietet dieser Umstand, abgesehen davon, 
daß Kreuzpeilungen hier kein Resultat geben, der Schiffahrt kein Hindernifs. 
Genaue Ortsbestimmungen durch Peilungen werden erst wieder möglich, wenn 
der auf der Krater-Halbinsel belegene ca 2500 Fuß hohe Kegel der „Mutter“ 
über dem niedrigen Lande von Birara in Sicht kommt. 
Kap St. Georg ist die südlichste Spitze von Neu-Mecklenburg und der 
Ausläufer hoher bewaldeter Berge, deren äufßserster Punkt ein kahler, steil in 
das Meer abfallender Felsen ist, der, von Süden gesehen, Aehnlichkeit mit einem 
Schiffe unter Segel hat. 
Der St. Georgs-Kanal trennt Neu-Mecklenburg von Neu-Pommern, ist 
vollständig rein und bietet bei günstigem Winde nicht die geringste Schwierigkeit 
für die Schiffahrt. 
Die auf einigen englischen Karten noch vorhandene Bemerkung „obstructed 
by pumice stone“ bezieht sich auf einen Ausbruch des bei Matupi belegenen 
1) Vgl... D. Adm.-Karte No. 102 (Tit, XII, 114). 
2) Vgl. D. Adm.-Karte No. 111 (Tit. XII, 116).
	        
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