Börgen: Die Gezeiten-Erscheinungen im Irischen. Kanal.
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daran gezweifelt werden, dafs die hier vorgetragene Auffassung, welche alle Er-
scheinungen aus der Kreuzung zweier Wellen, die das Gebiet in verschiedener
Richtung durchlaufen, in Verbindung mit der Wirkung lokaler Verhältnisse er-
klärt, die richtige ist; sie ist auch diejenige, welche jederzeit als solche an-
genommen worden ist, und die sich einem Jeden bei Betrachtung der geographischen
Verhältnisse des Gebietes von selbst aufdrängen mus. ;
Die Segelroute von Sydney nach der Blanche-Bai und dem Nusa-
Fahrwasser, nebst Küstenbeschreibung von Neu-Pommern,. vom
Kap Gazelle bis zur Talili-Bai, der West- und Nordküste von
; Neu-Mecklenburg und von Neu-Lauenburg.
; Von E. HERNSHEIM.
Bei der mit jedem Jahre zunehmenden Zahl der Segelschiffsreisen zwischen
Australien und dem Bismarck-Archipel dürften manchen Schiffsführern einige Rath-
schläge und Segelanweisungen für diese Route sowohl als auch für die Anregelung
der einzelnen Häfen in diesem Theile des deutschen Schutzgebietes willkommen
sein... Sie sind auf die Erfahrungen vieler Reisen sowie auf Beobachtungen
während eines mehr als zehnjährigen Aufenthaltes im Archipel gegründet und
mögen dazu beitragen, eine noch immer vorhandene Furcht vor dem Unbekannten,
die durch keine besonderen Gefahren oder Schwierigkeiten der Schiffahrt be-
gründet ist, zu zerstreuen.
Allgemeine Bemerkungen.
Geschichte. Die Hauptinseln des Bismarck-Archipels *) wurden von hollän-
dischen Seefahrern im Anfang des 17. Jahrhunderts entdeckt, etwa hundert Jahre
später von Carteret untersucht und Neu-Britannien sowie Neu-Irland genannt.
Bis zu Anfang der siebziger Jahre des gegenwärtigen Jahrhunderts wurden die
Inseln indessen nur von einzelnen Beche de mer-Fischern und amerikanischen
Walfischfängern besucht.. Erst im Jahre 1874 eröffneten die englische W esley’sche
Mission und gleichzeitig die jetzt dort noch ansässigen zwei Hamburger Firmen, die
Handels- und Plantagen-Gesellschaft und das Haus Hernsheim & Co., eine
Reihe von Stationen, um diese Länder besonders durch das Auffinden von.Ertrag
versprechenden Nutzpflanzen und Früchten zu erschließen. Nachdem dann zehn
Jahre später, hauptsächlich infolge der von Dr. O. Finsch und den Beamten des
Reiches eingesandten Berichte, weitere Schritte zur Kolonisation und Nutzbar-
machung dieser Inseln von einer Gesellschaft deutscher Kapitalisten beschlossen
worden waren, wurde durch einen Kaiserlichen Erlafß die Schutzherrschaft des
Reiches über den ganzen Archipel ausgesprochen und die Verwaltung der Neu-
Guinea-Gesellschaft übertragen. Die Namen der Hauptinseln wurden nun. ge-
ändert, Neu-Britannien in Neu-Pommern, Neu-Irland in Neu-Mecklenburg und Duke
of York-Inseln in Neu-Lauenburg.
Die zu Ende des vorigen Jahrhunderts von d’Urville, d’Entrecasteaux
und Anderen entworfenen Karten müssen uns aber in den Hauptzügen auch heute
noch dienen, da eine eigentliche Vermessung bis jetzt nur an zwei oder drei
Stellen stattgefunden hat.
‚Die Neu-Guinea-Gesellschaft hat den Hauptsitz ihres Unternehmens nach
Neu-Guinea selbst verlegt, dem sogenannten Kaiser Wilhelms-Land, und erläfst
von dort aus die Verordnungen für das ganze Gebiet, Im Archipel selbst, und
zwar in der Blanche-Bai, hat die Gesellschaft nur eine etwas Baumwollenbau
betreibende Station errichtet, Herbertshöh. Der mit der Ausübung der Gerichts-
barkeit betraute Kaiserliche Kommissar und Richter hat seinen Sitz in Herberts-
höh, der Landeshauptmann in Friedrich Wilhelms-Haven im Kaiser Wilhelms-Land.
1) Vgl. D. Adm.-Karte No. 100 (Tit XII, 1198). ;
Ann, d. Hydr. eto., 1894, Heft XI.