Schreibweise geographischer Namen.
Anders als im Deutschen werden gebraucht:
© Jı Yı W, Ye .
IV. Bestehen Namen ne mehreren Wörtern, so sind diese in der Regel
getrennt, jedoch mit Verbindungsstrichen zu schreiben (Keffi-n-Agur, Pungo-Sungo).
V. Zur Bezeichnung der betonten Silbe darf nur der Akut angewendet
werden (Kamerün).
VI. Nach den vorstehenden Regeln wird ein Verzeichnifs der wichtigeren
bekannten geographischen Namen in den einzelnen Schutzgebieten aufgestellt,
welches allmählich zu ergänzen und auszudehnen ist.
VII. Die Ermittelung der Sprach- und Schreibweise neuer geographischer
Namen, welche in den Gebrauch übernommen werden sollen, geschieht in erster
Linie in den Schutzgebieten selbst. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, damit
befalste Beamte und sonst geeignete Personen dahin mit Anweisung zu versehen,
dafs sie die Namen nach möglichst sorgfältiger Aufnahme des Wortes nieder-
schreiben und sich dabei nach den obigen Regeln für die Schreibweise richten.
VIII. Bei der Aufnahme ist darauf zu achten, daß die Namen so wieder-
gegeben werden, wie sie von der angesessenen Bevölkerung ausgesprochen bezw.
geschrieben werden. Es ist ferner dabei zu ermitteln, ob der Name aus einem
Wort oder aus Wörtern besteht, welche eine besondere Bedeutung haben. Für
solche Wörter ist eine einheitliche Schreibweise anzuwenden. Der: obere Beamte
jedes Schutzgebiets wird sich einer Prüfung der ihm vorgelegten Namen mit den
ihm zu Gebote stehenden örtlichen Hülfsmitteln unterziehen und auf Grund der-
selben deren Klang und Schreibweise feststellen. Verzeichnisse derselben werden
periodisch dem Auswärtigen Amt überreicht.
7X. Das Auswärtige Amt beruft eine ständige Kommission von einigen
— etwa drei — Sachverständigen, welche die Aufgabe hat, eingehende Verzeich-
nisse neuer Namen (VI1) zu revidiren, die unter No. VI erwähnten Verzeich-
nisse fortzuführen, etwa nothwendig werdende Ergänzungen oder Abänderungen
der Schriftzeichen (1I und IN) vorzuberathen und auf Beseitigung abweichender
Schreibweisen hinzuwirken.
X. Die in Gemäfsheit vorstehender Vorschläge festgestellten Namen sind
im amtlichen Verkehr in und mit den Schutzgebieten ausschliefslich anzuwenden.
Sie werden von Zeit zu Zeit durch das Kolonialblatt oder in sonst geeigneter
Weise veröffentlicht, in der Absicht, zu ihrer Anwendung auch beim Kartendruck,
in der Tagespresse und in anderen Druckschriften zu bestimmen.‘
Auch. der X, Deutsche Geographentag, welcher :in Stuttgart am 4, bis
8, April d. J. tagte, hat sich mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Demselben
lag ein Antrag von Prof. Köppen vor, welcher in einer Schrift niedergelegt
und begründet ist, die den Titel trägt: Die Schreibung geographischer Namen,
Vorschlag an den Deutschen Geographentag von 1893 (Hamburg, Verlag von
G. W. Seitz Nachf., 1893). Der Antrag lautet:
1. Der Geographentag ernennt eine Kommission, welche, zunächst für den
Gebrauch der deutschen Geographen, eine möglichst einheitliche Schreibweise
geographischer Namen auszuarbeiten hat.
2. Die Kommission hat in der Hauptsache das für die deutschen Schutz-
gebiete ofßeiell angenommene System zu Grunde zu legen, jedoch diejenigen
Punkte, welche in jenem System offen gelassen sind oder in einem von den
Systemen der geographischen Gesellschaften von London und Paris anders geregelt
sind, nachzuprüfen und über dieselben Vorschläge zu machen, welche möglichst
viel Aussicht auf internationale Annahme haben. In dieser Weise sind insbesondere
nachzuprüfen-
a) die Schreibung der Zischlaute;
b) das gutturale (velare) n und r und das polnische y;
c) die Unterscheidung des offenen und geschlossenen e, ö und 0;
d) die Verschmelzung und Zerlegung von Buchstabengruppen (Diphthonge,
aspirirte und palatale Konsonanten).
38. Ferner hat die Kommission für die Abgrenzung der phonetischen und
historischen Schreibweise nähere Vorschläge auszuarbeiten.
4. Endlich hat die Kommission unter Zuziehung von Sachverständigen
(Phonetikern und Landeskundigen) Transskriptionsregeln und Namenregister für
die einzelnen Sprachgebiete auszuarbeiten.
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