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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 21 (1893)

Schreibweise geographischer Namen. 
Anders als im Deutschen werden gebraucht: 
© Jı Yı W, Ye . 
IV. Bestehen Namen ne mehreren Wörtern, so sind diese in der Regel 
getrennt, jedoch mit Verbindungsstrichen zu schreiben (Keffi-n-Agur, Pungo-Sungo). 
V. Zur Bezeichnung der betonten Silbe darf nur der Akut angewendet 
werden (Kamerün). 
VI. Nach den vorstehenden Regeln wird ein Verzeichnifs der wichtigeren 
bekannten geographischen Namen in den einzelnen Schutzgebieten aufgestellt, 
welches allmählich zu ergänzen und auszudehnen ist. 
VII. Die Ermittelung der Sprach- und Schreibweise neuer geographischer 
Namen, welche in den Gebrauch übernommen werden sollen, geschieht in erster 
Linie in den Schutzgebieten selbst. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, damit 
befalste Beamte und sonst geeignete Personen dahin mit Anweisung zu versehen, 
dafs sie die Namen nach möglichst sorgfältiger Aufnahme des Wortes nieder- 
schreiben und sich dabei nach den obigen Regeln für die Schreibweise richten. 
VIII. Bei der Aufnahme ist darauf zu achten, daß die Namen so wieder- 
gegeben werden, wie sie von der angesessenen Bevölkerung ausgesprochen bezw. 
geschrieben werden. Es ist ferner dabei zu ermitteln, ob der Name aus einem 
Wort oder aus Wörtern besteht, welche eine besondere Bedeutung haben. Für 
solche Wörter ist eine einheitliche Schreibweise anzuwenden. Der: obere Beamte 
jedes Schutzgebiets wird sich einer Prüfung der ihm vorgelegten Namen mit den 
ihm zu Gebote stehenden örtlichen Hülfsmitteln unterziehen und auf Grund der- 
selben deren Klang und Schreibweise feststellen. Verzeichnisse derselben werden 
periodisch dem Auswärtigen Amt überreicht. 
7X. Das Auswärtige Amt beruft eine ständige Kommission von einigen 
— etwa drei — Sachverständigen, welche die Aufgabe hat, eingehende Verzeich- 
nisse neuer Namen (VI1) zu revidiren, die unter No. VI erwähnten Verzeich- 
nisse fortzuführen, etwa nothwendig werdende Ergänzungen oder Abänderungen 
der Schriftzeichen (1I und IN) vorzuberathen und auf Beseitigung abweichender 
Schreibweisen hinzuwirken. 
X. Die in Gemäfsheit vorstehender Vorschläge festgestellten Namen sind 
im amtlichen Verkehr in und mit den Schutzgebieten ausschliefslich anzuwenden. 
Sie werden von Zeit zu Zeit durch das Kolonialblatt oder in sonst geeigneter 
Weise veröffentlicht, in der Absicht, zu ihrer Anwendung auch beim Kartendruck, 
in der Tagespresse und in anderen Druckschriften zu bestimmen.‘ 
Auch. der X, Deutsche Geographentag, welcher :in Stuttgart am 4, bis 
8, April d. J. tagte, hat sich mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Demselben 
lag ein Antrag von Prof. Köppen vor, welcher in einer Schrift niedergelegt 
und begründet ist, die den Titel trägt: Die Schreibung geographischer Namen, 
Vorschlag an den Deutschen Geographentag von 1893 (Hamburg, Verlag von 
G. W. Seitz Nachf., 1893). Der Antrag lautet: 
1. Der Geographentag ernennt eine Kommission, welche, zunächst für den 
Gebrauch der deutschen Geographen, eine möglichst einheitliche Schreibweise 
geographischer Namen auszuarbeiten hat. 
2. Die Kommission hat in der Hauptsache das für die deutschen Schutz- 
gebiete ofßeiell angenommene System zu Grunde zu legen, jedoch diejenigen 
Punkte, welche in jenem System offen gelassen sind oder in einem von den 
Systemen der geographischen Gesellschaften von London und Paris anders geregelt 
sind, nachzuprüfen und über dieselben Vorschläge zu machen, welche möglichst 
viel Aussicht auf internationale Annahme haben. In dieser Weise sind insbesondere 
nachzuprüfen- 
a) die Schreibung der Zischlaute; 
b) das gutturale (velare) n und r und das polnische y; 
c) die Unterscheidung des offenen und geschlossenen e, ö und 0; 
d) die Verschmelzung und Zerlegung von Buchstabengruppen (Diphthonge, 
aspirirte und palatale Konsonanten). 
38. Ferner hat die Kommission für die Abgrenzung der phonetischen und 
historischen Schreibweise nähere Vorschläge auszuarbeiten. 
4. Endlich hat die Kommission unter Zuziehung von Sachverständigen 
(Phonetikern und Landeskundigen) Transskriptionsregeln und Namenregister für 
die einzelnen Sprachgebiete auszuarbeiten. 
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