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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, September 1892.
hat. Die Postdampfer heifsen bei ihrem Einkommen des Nachts ein verabredetes
Signal, worauf der Agent der Gesellschaft mit dem Vertreter der Sanitätsbehörde
an Bord kommt zum ev. Ausstellen des Gesundheitspasses. Mit letzterem geht
der Zahlmeister des Schiffes zu der Hafenbehörde und bekommt hier, aber erst
nach Zahlung der gesammten Passage- und Lootsengelder, die Erlaubnifs zum
Einlaufen und einen Lootsen. Bei den regelmäfsigen Postdampfern kommt der
Lootse zugleich mit dem Sanitätsboot, die Zahlung erfolgt durch die Agentur.
Ein Kriegsschiff müfste also in einem solchen Falle den Konsul von
seinem Kommen vorher benachrichtigen, ihm ein Signal, beim Auf-Rhede-kommen
abzugeben, angeben, und dann müfste der Konsul dasselbe thun, was bei den
Postdampfern der Agent an Land macht.
S. M. S. „Sophie“ ankerte um 9 Uhr Abends auf der Rhede von Suez,
trotz mehrfacher Abgabe von Lootsensignalen kam aber erst um 7 Uhr Morgens
des nächsten Tages das Sanitätsboot an Bord, und erst nach 9 Uhr konnte das
Schiff in den Kanal einlaufen.
S. M. 8. „Sophie“ nahm zu der Fahrt bei Nacht von der Firma Worms,
Josse & Co. einen elektrischen Apparat an Bord. Derselbe bewährte sich sehr
gut und kostete mit Bedienung, Aufstellung etc. 10 Lstrl. Es zeigte sich als
zweckentsprechend, dem Manne zur Bedienung der vor dem Bug des Schiffes
hängenden Lampe eine Hülfe beizugeben, da sich dieselbe etwas schwer
brassen läfst.
Die Bestimmungen für das Passiren des Kanals bekommt jedes Schiff von
der Hafenbehörde in Suez ausgehändigt. .
- Der in Suez genommene Lootse wird in Ismailia durch einen anderen
ersetzt.
Nach Angaben der Lootsen sowohl als des deutschen Konsuls in Port
Said wird der Kanal bis Ende nächsten Jahres mit Ausnahme von zwei Stellen
so erweitert sein, daß ein Schiff überall festmachen kann, um ein anderes pas-
siren zu lassen. Im Juni 1892 war dies erst bis Kilometer 44 der Fall.
Zum Auslaufen aus Port Said bedarf es nur eines Signals, um einen
Lootsen innerhalb einer Stunde an Bord zu bekommen, und zwar wird Tags die
Lootsenflagge, Nachts drei senkrecht übereinander stehende weilse Lichter im
Vortopp geheilt. Lootsengebühren werden nicht gezahlt, wenn der Leuchtthurm
beim Auslaufen nach Sonnenaufgang passirt wird.
Hydrographische Notizen von der Westküste von Afrika.
(Aus dem Reisebericht S. M. Knbt. „Hyaene“, Kommandant Korv.-Kapt. QOECKE.)
i. Nguba nau Jau-Kriek. Der in der Karte Tit. VI, 156 (Deutsche
Adm.-Karte No. 101) mit dem Namen Matumal Kriek angedeutete Verbindungs-
kanal des Kamerun- und Bimbia-Flusses trägt den Namen Nguba nau Jau, Er
hat, wie schon die Vermessungen des Mungo-Deltas im Jahre 1890 durch das
Kommando S. M. Krz. „Habicht“ ergeben haben, sowohl genügende Tiefe als
Breite für Schiffe bis zu 4m Tiefgang. Für den Eingang in denselben vom
Kap Kamerun aus ist als gute Einsegelungsmarke beobachtet: „Mikauje-Huk
eben frei von der nördlichsten und am meisten nach West ausspringenden
Ecke der Ostseite des Krieks“,
Mikauje-Huk markirt sich schon von Weitem sehr gut durch dunkles
Aussehen, während die Ostseite des Krieks niedriger und heller erscheint. Die
Peilungslinie ist mw. N!'AW. In dieser Linie steuert man frei von den Untiefen
bei Kap Kamerun bis querab von diesem, dreht dann mehr östlich auf die
Mitte der quer durch das ganze Fahrwasser gesteckten Fischerstaken, die Tiefen
nehmen. bei Niedrigwasser bis zu diesen bis zu 3m ab, bleiben eine Strecke
lang so und nehmen dann langsam, aber beständig zu. Von den Fischerstaken
an zieht sich die tiefere Rinne des Fahrwassers wieder mehr nach Westen.