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Beiträge zur Navigirung im Schutzgebiete der Marschall- und Gilbert-Inseln.
Man kann sich dann auf ca 2 bis 3 Sm dem Lande nähern, wo man auf 10 m
Wassertiefe sicheren Ankergrund findet; jedoch ist immer auf Steine Acht zu
geben. Aufserhalb des Riffes kann man an der ganzen SW-Seite entlang auf
ca 14 m Wassertiefe ankern. Auf der Insel befinden sich zwei Handelsstationen
der Jaluit-Gesellschaft.
Aranuka- oder Henderville-I.’) Auf dem Riffe an der West- und
NW-Seite kann man ankern, jedoch steht viel Dünung; auf der Mitte des SW-
Riffes befindet sich eine Bootspassage, welche bei halber Fluth passirbar ist.
Die Lagune mufs jedoch selbst mit Booten, der vielen Steine halber, mit Vor
sicht befahren werden; es giebt unter den Eingeboren gute Lootsen.
Kuria- oder Woodle-1. * 2 ) Ankerplätze befinden sich sowohl in der
Verlängerung der SW-Spitze der Insel, als auch in der Mitte zwischen Onega
(Oneaka) und Kuria, mit ca 20 m Wassertiefe. Ein Landungsplatz ist in der
Mitte der beiden Inseln auf Onega, wo man auch bei Ebbe landen kann. Die
Form der losel ist in der Karte nicht richtig.
Apainama- oder Hopper-I. 3 ) Die Angaben im Findlay sind bis auf
die Beschreibung der südlichen Passage ungenau. Das ziemlich breite Land
erstreckt sich in einer Länge von ca 20 Sm halbkreisförmig und bildet mit den
West-Riffen eine Lagune, die mit grofsen Schiffen befahrbar ist und guten Anker
grand hat.
Die Riffe in derselben sind gut erkennbar. In NW befindet sich eine
zweite Einfahrt in einer Einbuchtung des Riffes. Sie liegt in der Mitte der
südwestlichen Insel und des sich nach Süden erstreckenden Landes der Haupt-
insel. Die Durchfahrt hat bei Niedrigwasser 5m Wassertiefe und ist viel breiter
als die südliche Passage. Es läuft starker Strom in derselben. Auf der Insel
Pig (Entrance Island) befinden sich zwei sehr hohe Flaggenstangen, deren eine
weit über die Kokospalmen ragt. An derselben heifst der König gewöhnlich
seine Phantasieflagge. Es herrscht Lootsenzwang, und in der Regel kommt
schon früh genug ein als Lootse fungirender Eingeborener dem Schiffe vor der
Südpassage entgegen, welcher meistens mit letzterer gut Bescheid weifs. An
der NW-Passage würde man vielleicht vergeblich auf einen Lootsen warten.
Für mit den Verhältnissen Unbekannte ist die Benutzung der Südpassage ohne
Lootsen nicht zu empfehlen.
Diese Insel ist die reichste der Gruppe.
Maiana- oder Hall-1. 4 ) Der beste Ankerplatz liegt ungefähr in der
Peilung: Flaggenstange der Handelsstation auf der Insel Bikirch mw. Ost, NW-
Spitze der Insel mw. NOV2N. Man kann jedoch am gauzen NW-Riffe der Insol
entlang ankern. Die Bootspassage bei genannter Haudelsstation ist mit halber
Fluth befahrbar, man sehe sich jedoch vor den Mauern der Fischbassins vor.
Auf der Insel wohnt ein Händler der Jaluit-Gesellschaft.
Tarawa- oder Cook-I. 5 ) Das auf der Br. Adm.-Karte 732 (Tit. XI,
N0. 413) angegebene Riff an der Insel Pedju (Pititu in der Karte) ersti'eckt
sich ca l‘/2 Sm westwärts. Dicht nördlich von demselben ist ein guter Anker
platz; im Uebrigen sollte man aber nicht südlich von der Passage ankern, wo
gegen nördlich von letzterer leicht Ankergrund zu finden ist. Die Lagune ist
voll von Riffen, die nur bei klarem Wetter deutlich hervortreten. Die nörd
lichste deutsche Handelsstation liegt ca 2 Sm vom Nordende der Insel. Die
zweite, bei welcher man sicheren Ankergrund findet und auch gegen Westwinde
durch Riffe gedeckt ist, befindet sich beim Dorfe Taritai, ca 5 Sm von der
Nordspitze der Insel entfernt, unmittelbar bei einem Durchbruch des Landes.
Eine dritte deutsche Station ist auf Pedju, bei welcher man in 10m Wassertiefe
ankern kann, liegt aber bei NE-Wind sehr schlecht. Landen empfiehlt sich nur
mit steigendem Wasser.
Apaiang- oder Charlotte-!.*) Die Ankerplätze aufserhalb der Passage
sind des starken Stromes halber nicht zu empfehlen. Der Bingham-Kanal wird
0 a. a. O. pag. 944 und a. a. 0. pag. 70.
2 ) a. a. O. pag. 945 und a. a. O. pag. 70.
3 ) a. a. O. pag. 945 und a. a. O. pag. 71.
*) a. a. O. pag. 946 und a. a. O. pag. 72.
5 ) a. a. O. pag. 947 und a. a. O. pag. 72.
•>) a. a. O. pag. 948 und a. a. O. pag. 73.