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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 18 (1890)

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Segelanweisung für den Hafen von Memel. 
5. Die grofae (östliche) Richtungsbake, schwarz gestrichen, liegt vom 
Leuchtthurm SO, nahe 0,8 Sm ab, hat eine Höhe von etwa 44 m über der 
Meeresfläche, ist feststehend und aus starkem Stabeisen in Form einer Pyramide 
erbaut. Sie hat ein Dreieck, über diesem eine Tonne horizontal liegend und 
über letzterer noch ein aufrecht stehendes Kreuz. 
6. Die zweite (mittlere) auch schwarz gestrichene Bake, etwa 34,5 m 
hoch, liegt seewärts von der eben genannten grofsen Richtungsbake in NWzW- 
licher Richtung etwa 264 m entfernt. Dieselbe ist aus Holz erbaut, hat oben 
ein Dreieck, über diesem eine Tonne, wie die grofse Richtungsbake, und ist 
zum Niederlegen (Horizontallegen) auf dem Fufsgestell eingerichtet. 
7. Die dritte (kleine) Wink- oder Signalbake, ebenfalls schwarz, etwa 
25 m hoch, 64 m in der bereits angegebenen Richtung von der mittleren Richtungs 
bake seewärts nahe am Wasser stehend, hat einen rothen Ballon von 1,9 m 
Durchmesser und geht niederzulegen, wie die zweite (mittlere) Richtungsbake. 
8. Etwas nördlich vom Leuchtthurm, unweit des Strandes in der Nähe 
des Waldes, befinden sich noch 6 kleine Baken, etwa 22 m hoch, mit rothen 
Dreiecken versehen, welche die Führer der Schiffe nicht zu beachten haben, 
weil sie lediglich zur Benutzung für die Lootsen dienen. 
9. Die Holländische Mütze, ein hoch gelegenes Wäldchen, 4 Sm Nord 
per Kompafs vom Leuchtthurm entfernt, ist auch eine gute Landmarke, ebenso 
der Fichtenwald von Schwarzort auf der Kurischen Nehrung, etwa 12 Sm süd 
lich vom Leuchtthurm gelegen, welcher über die seewärts davon befindlichen 
Dünen hinweg in bedeutender Entfernung von See aus gesehen werden kann. 
10. Die ankommenden Schiffe müssen, wenn der grofse Leuchtthurm in 
Sicht ist, diesen in OSO per Kompafs bringen und darauf zusteuern, bis sie 
etwas später die drei Richtungsbaken gewahr werden, und diese in eine gerade 
Linie (also in eins oder sich deckend) bringen. Diese Baken alsdann in eins 
haltend, das ist den Kurs per Kompafs SOzO steuernd, führt zuerst auf die 
schwarz- und rothe Ansegelungstonne (Bakentonne) mit der Aufschrift „Memel“, 
die auf etwa 15 m Wassertiefe liegt und an beiden Seiten passirt werden kann. 
Darauf nähert man sich dem Seegat, in welchem gegenwärtig an der Südseite 
des Fahrwassers 4 rothe Spierentonnen, 1 bis 4 gezeichnet, und an der Nord 
seite 3 schwarze Spitztonnen, A bis C gezeichnet, liegen. Es müssen demnach 
einkommend an der St-B.-Seite die rothen Spierentonnen und an der B-B.-Seite 
die schwarzen Spitztonnen gehalten werden. 
11. Beim Beginn des Winters werden diese Schiffahrtszeichen auf 
genommen und dafür leichtere Seezeichen, deren mindestens vier vorhanden sein 
müssen, ausgelegt und solches durch die „Nachr. f. Seef.“ bekannt gemacht. 
12. Beim Einlaufen in den Hafen ohne Lootsen hat der Führer des 
Sohiffes die Versetzung desselben durch die Küstenströmung, die, je nachdem 
die Umstände sind, nach Norden oder Süden, also quer über das Seegat, setzt, 
wohl zu beachten und den Kurs danach zu verbessern. Der Küstenstrom läuft 
vorherrschend von Süden und kann eine Schnelligkeit von etwa 2 Kn die 
Stunde erreichen. Nördliche Winde bringen einen von Norden kommenden 
Strom hervor. 
Bei von Süden laufendem Küstenstrom ist der Strom im Seetief gewöhn 
lich ausgehend und erreicht im Frühjahr eine Schnelligkeit von etwa 3 Kn. 
Bei von Norden kommendem Strom läuft der Strom ins Seetief ein. 
13. So lange Schiffe in See noch mit Lootsen besetzt werden können, 
weht auf dem grofsen Leuchtthurm über der Kuppel desselben eine gelbe Flagge. 
Weht diese Flagge nicht, dann können die Schiffe, wenn die Wassertiefe im 
Seegat und Wind und Wetter es gestatten, nur nach der Winkbake, deren 
Signale genau und schnell zu befolgen sind, eiulaufen. 
14. Die ankommenden Schiffe werden, so lange die gelbe Flagge auf 
dem Leuchtthurm weht, ein Lootsenfahrzeug vor dem Hafen finden und von 
demselben einen Lootsen erhalten können. Dieses Fahrzeug führt die für die 
Königlichen Lootsenfahrzeuge vorgeschriebene Flagge. Ist das Wetter so stür 
misch, dafs die Lootsen von diesem Fahrzeuge nicht mehr an Bord des an 
kommenden Schiffes gelangen können, so wird diese Flagge an Bord des 
Lootsenfahrzeuges fortgenommen und, wenn Wind und Wassertiefe im Seegat 
das Einlaufen des Schiffes gestatten, zum Zeichen, dafs das Lootsenfahrzeug 
Vorsegeln wird und das Schiff ihm folgen soll, eine rothe Flagge aufgezogen.
	        
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