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Aus dem Reiseberichte der deutschen Bark „J. F. Pust“.
In Trinidad sind die Schiffe von allen Hafenabgaben befreit; statt dessen
erwächst ihnen aber eine grofse Ausgabe in dem Leichterlohn, den sie usanz-
mäfsig, wenn nicht in der Charterpartie ausdrücklich ein Anderes bestimmt
worden ist, zu zahlen habon. Meistens ist es dem Ladungsempfänger frei-
gestellt, gegen eine Vergütung von 2 sh. für die Tonne die Ladung von Bord
zu holen; doch wird von diesem Recht gewöhnlich kein Gebrauch gemacht und
hat dann der Kapitän selbst für einen Leichter zu sorgev, den er nicht unter
Z sb. 6 p. die Tonne erhält. In Cedros, auf der Südwestspitze der Insel, wo
manchmal ein Theil der Ladung gelöscht werden mufs, beträgt der Leichterlohn
sogar 5sh. die Tonne. Wenn es nun bei einem Frachtabschlufs nicht durch-
zusetzen ist, dafs der Ladungsempfänger verpflichtet wird, für 2 sh. die Tonne
die Leichterfahrzeuge zu stellen, so sollte doch unbedingt dahin gestrebt werden,
dafs in der Charterpartie dem Passus „usual places in the Golf of Paria“ die
Bedingung „North of La Brea“ hinzugefügt wird. Die Asphaltladungen
werden nach der Charterusanz frei an Bord befördert. Irgend welche schweren
Gegenstände, als Dampfkessel, Maschinentheile u. s. w. sollte man nur unter
der Bedingung annehmen, dafs sie längsseits des Schiffes wieder abzuliefern
3ind. Die Plantagen, für welche diese Gegenstände gewöhnlich bestimmt sind,
liegen meistens an kleinen Flüssen oder haben Landungsstellen am Golf, wo-
3elbst es bei Niedrigwasser fast trocken läuft und bei Hochwasser nur 1,2 bis
1,5 m (4 bis 5 Fufs) Wasser stehen. Die Leichter können daher nur wit Hoch-
wasser diese Landungsstellen erreichen oder die Barren der Flüsse passiren,
und da sie außfserdem nicht während der Nachtzeit beladen und entlöscht
werden können, so bringen sie es höchstens auf eine Reise täglich. Die
Gezeiten haben hier die Kigenthümlichkeit, dafs das Hoch- und Niedrigwasser
von aufserordentlich langer Dauer ist, während das Steigen und Fallen des
Wassers verhältnifsmäfsig rasch vor sich geht.
Trinidad frachtsuchend anzulaufen oder nach dort eine Ladung zu
bringen, ohne zurückbefrachtet zu sein, ist nicht anzurathen. Die Frachten von
Europa nach hier sind ziemlich niedrig, da es den Schiffen meistens gelingt,
sich vorher eine Rückfracht zu sichern. Mehrere Schiffe, die in Cardiff Patent
fuel (Prefskohlen) geladen hatten, waren nach der Charterpartie verpflichtet,
len Stauer des Abladers gegen Zahlung von 1 sh. 3 d. die Tonne zu beschäf-
tigen, während der gewöhnliche Trimmerlohn nur 3 d. beträgt. Rechnet man
hierzu alle die anderen hohen Abgaben, als Dockgeld, Lootsengeld, Schlepp-
John, Auslagen für das Löschen des Ballastes, Kommission u. 8. w., SOWwie
ferner am Löschplatz 2 sh. 6 d. für die Tonne Leichterlohn, so wird es klar,
jafs bei einer Fracht von 11 sh. 6 d. für gewöhnliche und 12 sh, 6 d. für Prefs-
kohlen kein Verdienst zu erzielen ist, und dafs derjenige, der noch gezwungen
ist, zum Preise von 2 sh. 6d. bis 3 sh. die Tonne Ballast zu kaufen, um von
Trinidad zu versegeln, sicherlich Schaden erleiden wird. Man steht sich daher
am besten, wenn man zurückbefrachtet ist, denn an einem andern Platze hat
man wieder neue Unkosten. Den Ballast kann man kostenfrei überall auf
Tiefen über 18 m (10 Fad.) über Bord werfen.
In Port of Spain sind alle Provisionen reichlich, von guter Beschaffen-
heit und ungefähr zu Preisen, die in England üblich sind, zu kaufen; andere
Schiffsausrüstungsgegenstände, als Segeltuch, Tauwerk, Farbe, Oel u. s. w.
dürften etwa 25 pCt. theurer sein. Frisches Rindfleisch kostet 15, Kartoffeln
und Yams 2 bis’3 Cents das Pfund. Für das Trinkwasser hat man 1 Cent die
Gallone, wenn es an Bord gebracht wird, oder 1 sb. das Fafs von 100 Gallonen,
wenn man es mit den Schiffsbooten von der Werft holt, zu zahlen. In
St. Fernando ist das Trinkwasser schlecht und nur zu gewissen Tageszeiten, in
La Brea aber gar nicht zu bekommen. Die Wasserboote von Port of
Spain bringen auf Wunsch gröfsere Quantitäten Trinkwassers zum Preise von
2 Cents die Gallone nach den letztgenannten beiden Plätzen. a
Ein Gesundheitspafßs kostet auf dem Hafenamte 2 Doll. und die Visa
zines mitgebrachten 1 Doll. Der Arbeitslohn ist in Port of Spain mit Be-
köstigung 3 sh., ohne eine solche 4 sh. den Tag; in St. Fernando und La Brea
beträgt der Tagelohn 5 sh., doch steht man sich dabei immer noch besser, als
wenn man Arbeiter von Port of Spain mitbringt, da man im letzteren Falle
auch für nicht geleistete Dienste zu zahlen hat. Eine grofse Wohlthat für