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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 16 (1888)

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Aus dem Reiseberichte der deutschen Bark „J. F. Pust“. 
In Trinidad sind die Schiffe von allen Hafenabgaben befreit; statt dessen 
erwächst ihnen aber eine grofse Ausgabe in dem Leichterlohn, den sie usanz- 
mäfsig, wenn nicht in der Charterpartie ausdrücklich ein Anderes bestimmt 
worden ist, zu zahlen habon. Meistens ist es dem Ladungsempfänger frei- 
gestellt, gegen eine Vergütung von 2 sh. für die Tonne die Ladung von Bord 
zu holen; doch wird von diesem Recht gewöhnlich kein Gebrauch gemacht und 
hat dann der Kapitän selbst für einen Leichter zu sorgev, den er nicht unter 
Z sb. 6 p. die Tonne erhält. In Cedros, auf der Südwestspitze der Insel, wo 
manchmal ein Theil der Ladung gelöscht werden mufs, beträgt der Leichterlohn 
sogar 5sh. die Tonne. Wenn es nun bei einem Frachtabschlufs nicht durch- 
zusetzen ist, dafs der Ladungsempfänger verpflichtet wird, für 2 sh. die Tonne 
die Leichterfahrzeuge zu stellen, so sollte doch unbedingt dahin gestrebt werden, 
dafs in der Charterpartie dem Passus „usual places in the Golf of Paria“ die 
Bedingung „North of La Brea“ hinzugefügt wird. Die Asphaltladungen 
werden nach der Charterusanz frei an Bord befördert. Irgend welche schweren 
Gegenstände, als Dampfkessel, Maschinentheile u. s. w. sollte man nur unter 
der Bedingung annehmen, dafs sie längsseits des Schiffes wieder abzuliefern 
3ind. Die Plantagen, für welche diese Gegenstände gewöhnlich bestimmt sind, 
liegen meistens an kleinen Flüssen oder haben Landungsstellen am Golf, wo- 
3elbst es bei Niedrigwasser fast trocken läuft und bei Hochwasser nur 1,2 bis 
1,5 m (4 bis 5 Fufs) Wasser stehen. Die Leichter können daher nur wit Hoch- 
wasser diese Landungsstellen erreichen oder die Barren der Flüsse passiren, 
und da sie außfserdem nicht während der Nachtzeit beladen und entlöscht 
werden können, so bringen sie es höchstens auf eine Reise täglich. Die 
Gezeiten haben hier die Kigenthümlichkeit, dafs das Hoch- und Niedrigwasser 
von aufserordentlich langer Dauer ist, während das Steigen und Fallen des 
Wassers verhältnifsmäfsig rasch vor sich geht. 
Trinidad frachtsuchend anzulaufen oder nach dort eine Ladung zu 
bringen, ohne zurückbefrachtet zu sein, ist nicht anzurathen. Die Frachten von 
Europa nach hier sind ziemlich niedrig, da es den Schiffen meistens gelingt, 
sich vorher eine Rückfracht zu sichern. Mehrere Schiffe, die in Cardiff Patent 
fuel (Prefskohlen) geladen hatten, waren nach der Charterpartie verpflichtet, 
len Stauer des Abladers gegen Zahlung von 1 sh. 3 d. die Tonne zu beschäf- 
tigen, während der gewöhnliche Trimmerlohn nur 3 d. beträgt. Rechnet man 
hierzu alle die anderen hohen Abgaben, als Dockgeld, Lootsengeld, Schlepp- 
John, Auslagen für das Löschen des Ballastes, Kommission u. 8. w., SOWwie 
ferner am Löschplatz 2 sh. 6 d. für die Tonne Leichterlohn, so wird es klar, 
jafs bei einer Fracht von 11 sh. 6 d. für gewöhnliche und 12 sh, 6 d. für Prefs- 
kohlen kein Verdienst zu erzielen ist, und dafs derjenige, der noch gezwungen 
ist, zum Preise von 2 sh. 6d. bis 3 sh. die Tonne Ballast zu kaufen, um von 
Trinidad zu versegeln, sicherlich Schaden erleiden wird. Man steht sich daher 
am besten, wenn man zurückbefrachtet ist, denn an einem andern Platze hat 
man wieder neue Unkosten. Den Ballast kann man kostenfrei überall auf 
Tiefen über 18 m (10 Fad.) über Bord werfen. 
In Port of Spain sind alle Provisionen reichlich, von guter Beschaffen- 
heit und ungefähr zu Preisen, die in England üblich sind, zu kaufen; andere 
Schiffsausrüstungsgegenstände, als Segeltuch, Tauwerk, Farbe, Oel u. s. w. 
dürften etwa 25 pCt. theurer sein. Frisches Rindfleisch kostet 15, Kartoffeln 
und Yams 2 bis’3 Cents das Pfund. Für das Trinkwasser hat man 1 Cent die 
Gallone, wenn es an Bord gebracht wird, oder 1 sb. das Fafs von 100 Gallonen, 
wenn man es mit den Schiffsbooten von der Werft holt, zu zahlen. In 
St. Fernando ist das Trinkwasser schlecht und nur zu gewissen Tageszeiten, in 
La Brea aber gar nicht zu bekommen. Die Wasserboote von Port of 
Spain bringen auf Wunsch gröfsere Quantitäten Trinkwassers zum Preise von 
2 Cents die Gallone nach den letztgenannten beiden Plätzen. a 
Ein Gesundheitspafßs kostet auf dem Hafenamte 2 Doll. und die Visa 
zines mitgebrachten 1 Doll. Der Arbeitslohn ist in Port of Spain mit Be- 
köstigung 3 sh., ohne eine solche 4 sh. den Tag; in St. Fernando und La Brea 
beträgt der Tagelohn 5 sh., doch steht man sich dabei immer noch besser, als 
wenn man Arbeiter von Port of Spain mitbringt, da man im letzteren Falle 
auch für nicht geleistete Dienste zu zahlen hat. Eine grofse Wohlthat für
	        
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