Aus dem Reiseberichte der Deutschen Bark „Aeolus“.
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Die rechte Stadt, wie die linke erhöht gebaut, hat scheinbar kleineren
Umfang; in der Mitte war auch hier ein weilses Thürmchen zu sehen. Zwischen
beiden Städten scheinen zwei Baumgruppen Kasuarinen (?) zu stehen.
5. Die Mündung des Kolule und des Wadi Nogal.‘) Beide Flüsse
haben tief eingeschnittene Betten, welche von aufsen als Schluchten erscheinen.
Von den Flüssen gelbst hat nichts wahrgenommen werden können. Die Mündung
des Kolule ist aus anderer Richtung als aus südlicher sehr schwer zu erkennen;
Vegetation, mit Ausnahme vereinzelter Büsche, ist auch hier nicht zu bemerken,
6. Die nördlichste Grenze der Bucht von Ras-al-Khyle, in
welche die beiden erwähnten Flüsse münden, bildet eine möglicherweise gegen
Nordostwinde kleinen Fahrzeugen Schutz gewährende Bucht. Hier tritt eine
steile Schlucht wiederum an das Ufer heran, so dafs man darin einen Flulslauf
vermuthen sollte. Es soll aber nur ungefähr eine Viertel Wegstunde nach dem
Inneren sich eine Quelle, Ghobakh genannt, befinden.
Küstenansichten, welche auf dieser Fahrt von S. M. Kr. „Möwe“ aufge-
nommen wurden, sind in der diesem Heft beigefügten Tafel 25 wiedergegeben.
Aus dem Reiseberichte des Kapt. F. Reiners,
Führer der Deutschen Bark „Aeolus‘“.
(Mittheilung von der Deutschen Seewarte.)
Bemerkungen über Callao. Die Insel St. Lorenzo ist zwar hoch,
aber da sie von weifslicher Farbe — durch den weifsen Sand — und die Luft
meistens sehr häsig ist, so ist sie selbst am Tage nicht weit sichtbar, während
sie von Sonnenuntergang bis zum nächsten Morgen häufig in Nebel eingehüllt
ist. Das Feuer ist von schlechter Beschaffenheit und bei klarem Wetter kaum
7 Sm weit sichtbar, was aber hauptsächlich eine Folge seiner hohen Lage ist,
wo es mehr von Dunst und Nebel beeinträchtigt wird, als wenn es tiefer stände,
Beim Einsegeln der Bai von Callao sollte ein von Süden kommendes Schiff nicht
allzunahe am Kap San Lorenzo vorbeifahren, weil daselbst Fallwinde auftreten,
die häufig eine andere Richtung haben, als der Wind weiter ab. Beim Auf-
kreuzen in der Bai achte man gut auf das Loth und vermeide aus dem eben
angeführten Grunde ebenfalls die genannte Insel, Im Allgemeinen bietet das
Aufkreuzen keinerlei Schwierigkeiten.
So lange nicht die Visite der Zoll- und Gesundheitsbehörde stattgefunden
hat, ist ein Verkehr mit irgend Jemandem nicht erlaubt. Ein jedes einkommende
Schiff mufßs mit einem Gesundheitspafls versehen sein, widrigenfalls wird es mit
fünf Tagen Quarantäne belegt. Die Proviantliste mufs genau aufgemacht sein
und alle dahin gehörenden Gegenstände enthalten. Nach Entlöschung wird das
Schiff einer genauen Durchsicht unterworfen.
Sobald das Schiff einklarirt ist und wenn sich weder Pulver noch Dynamit
an Bord befindet, wird es durch einen Lootsen und Schleppdampfer der Dock-
gesellschaft an seinen Löschplatz gebracht und durch die Leute derselben dort
befestigt. Jeden Morgen werden die Befestigungen nachgesehen, denn die
Gesellschaft hält sich für jeden Schaden, den das Schiff wegen mangelnder
Befestigungen erleiden sollte, verantwortlich. Findet man irgend etwas in dieser
Beziehung nicht in Ordnung, so hat man am Bureau der Dockgesellschaft An-
zeige zu machen und nicht selber eine Aenderung vorzunehmen, weil dann die-
selbe jede Verantwortung ‚ablehnt. Gewöhnlich werden dem Schiff einige Platten
Kupfer beschädigt, die man aber auf eine an den Dockaufseher gemachte
Meldung ersetzt bekommt.
1%) Vergl. „Annalen“ 1887 S. 185.
Ann, &. Hydr. ote., 1396, Heft XII