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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 14 (1886)

Ueber die Häfen Sura, Lauthala und Levuka auf den Fiji-Inseln, 215 
wurden zwei in Strafe genommen. Der Kapitän des einen hatte das Versehen 
yemacht, den Tabak der Leute nicht mit in der Proviantliste auzuführen, und 
der des andern hatte zu wenig Schwedische Streichhölzer angegeben. In dem 
jetzten Falle wurden die Streichhölzer, und zwar nicht etwa die Schachteln, 
gachdem sie auf den Tisch in der Kajüte ausgeschüttet waren, einzeln gezählt, 
deren Anzahl sich auf 1200 stellte. Der Kapitän hat in einem solchen Falle 
hundert oder auch einige Hundert Franken Kaution zu leisten und wird viel. 
ieicht nach Verlauf von einem halben Jahr durch seinen Makler erfahren, 
welche Strafe die Oberzollbehörde in Parts über ihn verhängt hat, 
Weil die Zollbehörde es 80 streng mit dem Manifest nimmt, sollte sie 
doch auch eigentlich dafür Sorge tragen, dal die Kapitäne zeitig damit bekannt 
zemacht werden, was sie bei der Anfertigung desselben zu beachten und auf 
welche Artikel sie ihr Hauptaugenmerk zu richten haben. So wie es jetzt ist, 
wissen die Kapitäne meistens gar nicht, welche Gegenstände in dem Manifest 
rerzeichnet sein müssen, denn der Lotse, der in der Regel wohl an die Anferti- 
zung der Proviantliste erinnert, kann gewöhnlich nicht die gewünschte Auskunft 
ertheilen, und mit dem Makler kommen die Kapitäne nicht eher in Berührung, 
als bis die Zollvisite an Bord gewesen ist.“ 
Bemerkungen über die Häfen Suva, Lauthala und Levuka 
auf den Fiji-Inseln, 
Von Kapt. A. Hansi, Führer der Deutschen Bark „Levaka“, 
(Mittheilung von der Deutschen Scewarte,) 
Da die beiden erstgenannten Häfen in den letzten Jahren sehr an Be- 
deutung gewonnen haben und infolge der grofsartigen Unternehmungen der 
Colonial Sugar Refining Company“ am Rewa-Flusse voraussichtlich in kurzer 
Zeit einen noch größeren Aufschwung nehmen werden, dürften folgende Notizen 
rielleicht von Interesse sein: 
Die Suva-Bai ist vor Seegang bei allen Winden durch ein breites Riff 
geschützt und hat guten Ankergrund auf 21,6 bis 36,0m (12 bis 20 Fad.) Tiefe. 
Die Passage durch das Riff ist breit genug, dals man, wenn es nothwendig ist, 
ein paar Schläge machen kann. Indessen sollte man das Einsegeln nur mit 
einer frischen Briese - unternehmen; denn wenn draufsen nur eine faue Briese 
weht, so wird es zwischen den Riffen gewöhnlich gänzlich windstill, und ist 
man dann, ohne Ankergrund und mit einem auf das NW-Riff zusetzenden Strom, 
in keiner angenehmen Tage. Zwei Schiffe sind unter solchen Umständen schon 
verloren gegangen, 
Der Lotse, der auch zugleich Hafenmeister ist, kommt in der Passage 
an Bord und bringt das Schiff nach dem Ankerplatze, was man bei Tage jedoch 
auch ohne dessen Hülfe allein thun kann. Des Nachts einzulaufen, würde ich 
aber keinem Segelschiffe anrathen, da es dann im Hafen sehr häufig still ist. 
Als Leitmarken für die Passage dienen zwei weiße kegelförmige Baken, 
die in Linie gehalten werden müssen, Die obere Bake, auf welcher des 
Nachts ein weilses Feuer brennt, steht, etwa 36m (120 Fufßs) hoch, auf einem 
Hügel, die untere, mit einem rothen Lichte, befindet sich unmittelbar am 
Strande. Während der Nacht hält man diese beiden Feuer in Linie, bis man 
an St-B. ein grünes Feuer erblickt, welches zum Vorschein kommt, wenn man 
innerhalb des Riffes ist und ankern kann. Bei Tage sieht man die Tomnen, 
weiße an St-B. und schwarze an B-B. 
Jedes einkommende Schiff mußs am Tage vom Vortopp eine gelbe Flagge 
(die Signalflagge „Q“) und während der Nacht daselbst eine grüne Laterne 
zeigen, bis der Quarantäne-Arzt an Bord gewesen ist. Schiffe, mit Pulver oder 
sonstigen cxplosiven Stoffen an Bord, müssen am Grofstopp eine rothe Flagge
	        
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