Die harmonische Analyse der Gezeitenbeobachtungen.
Für die Glieder der dritten Zeile ist:
„1 1
A = —sin und B= — cos = &,
2cos&
tg a = Tor tg 29 und |
VL 2 \* cos 22 in 2g2
I2 = x + 5 cos € | cos 2q2 + cos &?* sin 2;
Setzen wir noch Lo= — sin &? cos 2gy, so können wir den Ausdruck (9)
auch schreiben:
&‘
+[%
dabei
10
_3Ma?_ 1 (3 )
m Ag 7 5008 d—1
3Ma k ,
A
Ma’ k
+37 AR nk ©S P Tr cos (20 — vn)
Es ist noch zu bemerken, dafs Lo, Lı, L2 md wı, 2 nur von der Lage
des Kanals auf der Erde und der Lage des Beobachtungsortes am Kanal ab-
hängen, also als Lokalgröfsen bezeichnet werden können.
Das erste Glied des Ausdrucks (10) ist von © unabhängig, es stellt daher
keine eigentliche Tide dar, sondern eine langsame Veränderung des mittleren
Wasserstandes, welche erst nach einer längeren Periode wieder auf ihren
ursprünglichen Werth zurückkehrt; wir nenuen daher die aus diesem Gliede
entspringenden Wellen: Tiden von langer Periode. Die durch das zweite
Glied gegebenen Wellen durchlaufen alle ihre Phasen in derselben Zeit, in
welcher © von 0° bis 360° wächst, und da der Haupttheil von © von der
Rotation der Erde abhängt, so durchlaufen diese Wellen ihre Phasen im Laufe
von nahe einem Tage, und wir nennen sie daher: eintägige Tiden., Ebenso
nennen wir die durch das dritte Glied gegebenen Wellen: halbtägige Tiden,
weil sie alle ihre Phasen in derselben Zeit vollenden, in welcher 2@ von 0°
bis 360° wächst, d. h. nahe in einem halben Tage.
Kommt noch ein zweiter anziehender Körper (die Sonne) hinzu, so ent-
stehen, ebenso wie wir dies im Vorhergehenden für den Mond auseinander-
gesetzt haben, Wellen, für die man demnach die mathematischen Ausdrücke nach
Analogie sofort hinschreiben kann, indem man in dem Ausdruck (10) nur für
M, r, 0, ı und © die der Sonne zugehörigen Werthe einsetzt. Die Gesammt-
höhe der Tide findet sich nach dem Gesetz der Superposition der Wellen ein-
fach als Summe der Einzeltiden,
(Fortsetzung folgt.)
CC 46}
Bericht über die Prüfung von Beobachtungsuhren im Winter 1883—84
von dem Kaiserlichen Observatorium zu Wilhelmshaven.
Durch Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Chefs der Admiralität vom
26. Mai 1883 wurde angeordnet, dafs jährlich bei einem der Chronometer-
Observatorien der Kaiserlichen Marine, zunächst bei dem in Wilhelmshaven,
eine Prüfung von Taschenuhren in Hinblick auf spätere Verwendung derselben
als Beobachtungsuhren an Bord S. M, SS. stattfinden solle, Zugleich wurde
festgesetzt, welchen Bedingungen die Uhren zu genügen hätten, nämlich:
I. Aeufsere Anforderungen,
a) Das Zifferblatt der Uhr ist von Emaille herzustellen; der äufsere
Durchmesser der Minutentheilung soll nicht kleiner als 4,5 cm
sein.