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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 11 (1883)

Pensacola. Mexico. 
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Bei der Ansegelung dieses Hafens, wie überhaupt bei der Annäherung 
an die Küste ist Rücksicht darauf zu nehmen, dafs der mitunter gauz bedeutende 
Strom im Golf von Mexico, besonders längs der Küste, sehr vom Winde 
beeinflufst wird und zwar so, dafs derselbe gewöhnlich der Windrichtung ent 
spricht. Da hier aber der Ostwind der vorherrschende ist, so wird es in den 
meisten Fällen rathsam sein, von Süd kommend, etwas östlicher zu steuern, als 
den geraden Kurs auf den Hafen; dahingegen hat man sich bei einem west 
lichen Winde gegen eine starke östliche Versetzung zu schützen. Vor Allem 
ist Letzteres zu beachten, wenn man von Nord kommend die Strafse von Florida 
ansegeln will. 
Vor einigen Jahren strandete ein norwegisches Schiff, welches von 
Pensacola kam, infolge dieser östlichen Strömung auf der Nordseite des Florida- 
Riffs, weit östlich von den Tortugas-Inseln. Der Kapitän hatte zwar seinen 
Kurs gut westlich von den Toriw^as-Bänken gesetzt, aber nicht darauf gerechnet, 
dafs der Westwind, mit dem er segelte, einen starken Strom nach Osten 
verursachte. Dickes Wetter hatte ihn daran verhindert, seinen Schiffsort 
astronomisch festzulegen. Gelothet ist wohl aus dem Grunde nicht, weil man 
sich noch nördlich von den Gründen wähnte. Sonst geben die Lothucgen, wie 
ein Blick auf die Karte lehrt, eine ausreichende Warnung, sobald man sich 
der Länge der nördlichen Tortugas-Bänke nähert oder östlich über dieselbe 
hinausgekommen ist. 
Die Seelotsen von Pensacola konkurriren mit einander und gehen mit 
ihren schnellsegelnden Schonern weit in See, um die Schiffe aufzusuchen. Wir 
erhielten schon einen Lotsen, als wir uns noch 50 Sm von der Küste entfernt 
befanden. Die Lotsenfahrzeuge haben ihre Nummer mit schwarzen Zahlen im 
Grofssegel. Eine Verwechselung derselben mit den nach dom nahen Mobile 
gehörenden ist nicht leicht möglich, da die Letzteren nur in unmittelbarer Nähe 
der Barre von Mobile anzutreffen sind. 
Der Wasserstand auf der Barre von Pensacola hat in den letzten Jahren 
bedeutend abgenommen, und Schiffe, die über 5,7 m (19 Fufs) tief gehen, müssen 
eine sehr günstige Gelegenheit vorfinden, um ohne zu stofsen über die Barre 
zu kommen, da die südwestlichen Winde, welche den höchsten Wasserstand 
verursachen, anderseits auch eine mehr oder weniger hohe Dünung erzeugen. 
Die Gezeiten sind grofsen Unregelmäfsigkeiten unterworfen und werden in 
hohem Grade durch Wind und Wetter beeinflufst. Unter normalen Ver 
hältnissen läuft die Fluth 12 Stunden ein und die Ebbe 12 Stunden aus. In 
einem Etmal tritt daher einmal Hochwasser und einmal Niedrigwasser ein. 
Der Unterschied zwischen Hoch- und Niedrigwasser beträgt selten über 0,4 m 
(1,5 Fufs) und man kann deshalb annehmen, dafs in den meisten Fällen auf der 
Barre nicht weniger als 5,7 m (19 Fufs) und nicht mehr als 6,6 m (22 Fufs) 
Wasser stehen. 
Der Hauptausfuhrartikcl in Pensacola ist Holz. 
Die Schiffe, welche in Ballast ankommen, löschen ersteren an einer 
Werfte und nehmen auch daselbst gewöhnlich so viel von ihrer Holzladung 
ein, dafs sie gut ballastbeladen sind. Den Rest der Ladung empfangen die 
Schiffe in der Bai, woselbst sie mit dem Heck gegen den Wind vertäut werden. 
Das Laden geht schnell und können Schiffe von 1000 Reg.-Tonnen, wenn keine 
Verzögerung eintritt, in 12 bis 14 Tagen beladen werden. 
Die Hafenunkosten sind, wie in den meisten amerikanischen Häfen, hoch, 
und der Stauerlohn nimmt in dieser Beziehung den ersten Rang ein, besonders 
wenn der Kapitän laut Charterpartie verpflichtet ist, den Stauer des Abladers 
zu nehmen. In diesem Falle wird er 10 bis 20 Cts. per load mehr zu bezahlen 
haben, als wenn er sich seinen Stauer selbst wählen kann. Der Stauerlohn 
schwankt in dieser Weise zwischen 1,10 und 1,35 Doll, per load. Der Schlepp 
lohn war früher unverhältnifsmäfsig hoch; seitdem aber eine Konkurrenz im 
Bugsirgeschäft eingetreten ist, schleppen die Dampfer nach freier Uebereinkunft 
und zu mäfsigeren Preisen und gehen weiter als vorher in See hinaus, um die 
Schiffe aufzusuchen. Es war früher feststehender Gebrauch, dafs jeder Kapitän 
laut Charterpartie verpflichtet war, den Schleppdampfer des Abladers zu nehmen, 
falls dieser im Besitz eines solchen war. Diese Klausel ist indefs jetzt fast 
ganz aus den Charterpartien verschwunden, und wenn sie ausnahmsweise noch
	        
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