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Ableitung der Fluthkonstanten zu Wusung und Amoy.
Für die Vorausberechnung ist die Deklination der sechsten vorhergehenden
(obeie) Vorzeichen anzuwenden, wenn die sechste vor-
Kulmination und das
lunterej
hergehende Kulmination eine ist.
Aus dieser Tabelle ergiebt sich, dafs die tägliche Ungleichheit in Zeit
so klein ist, dafs sie unter allen Umständen vernaehläfsigt werden kann, in
Höhe ist sie dagegen ziemlich erheblich, da die Höhen zweier aufeinander
folgenden Hochwasser bis zu 0,80m oder über 2 1 /* Fufs engl, ungleich werden
können.
2. Amoy.
Zur Ableitung von Fluthkonstanten für den Hafen von Amoy lagen zwei
Jahrgänge von Vorausberechnungen vor, der eine für 1878 von einem Verfasser,
der sich unter dem Pseudonym „Abaeus“ verbirgt, der zweite für 1880 mit der
Signatur des Harbour-master office.
Von diesen mufste der erste von vornherein ausgeschlossen werden, da
die Vorausberechnung offenbar ohne rechtes Verständnifs bearbeitet ist, da
sich fortlaufend das ganze Jalir hindurch zwei Hochwasser täglich angegeben
finden, während bekanntlich in jedem Monate zwei bisweilen drei Tage Vor
kommen, an welchen nur ein Hochwasser stattfindet.
Auch die zweite vorausberechnete Tabelle, welche vom Harbour-master
office unterzeichnet ist, hat wenig befriedigende Resultate ergeben, wie nach
folgende Tabelle, das Brgebnifs der Ableitung des mittleren Mondfluthintervalls
und der halbmonatlichen Ungleichheit aus den Vorausberechnungen für die
ersten sechs Monate des Jahres 1880, bezogen auf den fünften vorhergehenden
Meridiandurchgang des Mondes, zeigt:
Wahre Zelt
der
Mondkulmination
Mondftuthinterval)
Halbmonatliche
Ungleichheit
0>» 29,6 l "
1 28,8
2 29,9
3 31,1
4 31,6
5 29,1
} 6 29,8
7 29,8
8 29,6
9 30,2
10 28,6
11 28,5
24 l h 22,5'“
1 7,7
0 54,3
0 42,7
0 42,6
0 58,9
1 33,7
1 59,3
1 48,3
1 43,5
1 44,9
1 38,3
4- 0,1
— 13,7
— 27,1
— 38,7
— 38,8
— 22,5
4- 12,3
4- 37,9
4- 26,9
4- 22,1
4- 23,6
4- 16,9
Mittel
2 1 21,4
Namentlich in der zweiten Hälfte der Tabelle, in den Stunden 8 bis 11
der Kulmination, zeigen sich Unregelmäfsigkeiten, welche vermuthen lassen, dafs
die Vorausberechnung auf ziemlich ungenügender Basis ruht, und wurde daher
davon abgesehen, auch die anderen Monate in die Untersuchung hineinzuziehen.
Unter diesen Umständen ist natürlich auch die sogenannte Hafenzeit, welche
sich zu O* 1 7“ ergiebt, von zweifelhaftem Werth. Da keine Hochwasserhöhen
angegeben waren, so mufste sich die Untersuchung auf das im Vorstehenden
angeführte beschränken.