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nach Aufsen ist. Die Kohlenkaufleute sind stets bestrebt, die zu entladenden
Schiffe so nahe als möglich an ihrer Werft zu haben, weshalb es dem Kapitän
dringend anzurathen ist, beim Verholen mit dom Schleppdampfer darauf zu
achten, dafs sein Schiff nicht auf einen Ankerplatz gebracht wird, auf welchem
es nicht die genügende Wassertiefe findet. Der Kapitän sollte in dieser Hin
sicht den Aussagen des Empfängers und des Personals seines Schleppdampfers
nicht unbedingten Glauben schenken, sondern sich vielmehr bei auderen
Kapitänen, die schon mit den Verhältnissen bekannt sind, Auskunft holen.
Folgendes Beispiel, welches sich unter unsern Augen vollzog, spricht
für die Richtigkeit des eben Gesagten. Einem holländischen Dreimastschoner
wurde von dem Empfänger ein Löschplatz angewiesen, auf dem bei Nicdrig-
wasser nur 5,4 bis 5,7 m (18 bis 19 Fufs) Wasser stehen bleiben, obwohl das
Schiff einen Tiefgang von 5,1 und 5,4 m (17 bis 18 Fufs) hatte. Von den
anwesenden Kapitänen über die Verhältnisse unterrichtet, weigerte sich der
holländische Kapitän anfänglich, den ihm angewiesenen Ankerplatz zu nehmen.
Die Leute dos Empfängers aber versicherten ihm, dafs auf dem besagten Anker
plätze für sein Schiff mehr als genügend Wasser vorhanden sei, infolge dessen
denn auch dasselbe durch den kleinen Schleppdampfer des Empfängers dorthin
gebracht wurde. Am nächsten Morgen erzählte der Kapitän, dafs sein Schiff
die ganze Nacht hindurch wegen der nicht unbedeutenden Dünung auf den Grund
gostofsen hätte und leck gesprungen sei. Aufserdem sei das Chronometer durch
die heftigen Stöfse stehen geblieben. Da ich am selbigen Tage den Hafen
verliefs, so blieben mir die weiteren Folgen dieses Unfalls unbekannt. Ich sah
nur noch, wie das Schiff wieder auf tieferes Wasser gebracht wurde.
Ehe ein Kapitän mit dem Löschen seiner Ladung beginnt, sollte er sich
mit dem Empfänger derselben über die Zahlung der Fracht einigen. Die
Kohlencharter schreibt gewöhnlich vor: „Fracht für ausgeliefertes Quantum;
etwaiges Fehlende von der Ladung ist vom Schiffe zu ersetzen.“ Diese letzte
Bedingung ist indessen sehr harmloser Natur, da ein einigermafsen richtiges
Wagon der Kohlen bei dem Schlingern des Schilfes nicht wohl ausführbar ist.
Die Fracht wird also immer für das im Konossement angegebene Quantum der
eingenommenen Ladung entrichtet. Wäre ein genaues Auswägen der Ladung
möglich, so hätte dieses den grofsen Vortheil, dafs der Kapitän für das wirklich
ausgelieferte Quantum die ihm wirklich zukommende Pracht erhielte. So wie
die Verhältnisse aber liegen, mufs er das Gewicht gölten lassen, welches man
ihm in sein Konossement schreibt, und es ist wohl anzunehmen, dafs dieses eher
kleiner als gröfser wie das wirklich eingenommene Quantum sein wild. Dafür
spricht der Umstand, dafs das Haus des Empfängers in Porto Grande nur
eine Filiale des Abladers in England ist.
Zuweilen kommt es vor, dafs im Hinblick auf die Klausel wegen des
Ersatzes des an der Ladung Fehlenden, der Empfänger einen Abzug von der
Fracht für 2 pCt. Verlust an der Ladung durch Verstäuben beim Löschen
versucht. Allerdings erreicht die Wales-Kohle den Bestimmungshafen theil-
weise als Kohlengrus, wodurch einige Tonnen als Kohlenstaub beim Um
schatten verloren gehen. Dafs aber das Schiff diesen Verlust ersetzen sollte,
dafür fehlt doch gewifs jeder vernünftige Grund, und die mir bekannten Kapitäne,
welche sich gegen dieses Ansinnen sträubten, setzten auch ihren Widerstand
durch. Andere Kapitäne aber, die des langen Liegens und des vielen Streitens
müde wurden, zahlten diese ungerechte Steuer, um nur fort zu kommen.
Aus dem Vorhergehenden geht zur Genüge hervor, dafs der Kapitän
hier mehr oder weniger auf Gnade oder Ungnade dem Empfänger der
Ladung überantwortet ist, und dieser Uebelstand macht sich von Anfang bis
zu Ende des hiesigen Aufenthalts geltend. Hat der Empfänger keine Eile, ein
angekommenes Schiff rasch zu expediren, so wird er dem Kapitän in den
meisten Fällen begreiflich zu machen versuchen, dafs sein Schiff nicht auf dem
richtigen Löschplätze liege, und cs vergehen dabei gewöhnlich erst einige Tage,
bevor die Löschzeit ihren Anfang nimmt. Die Kohlencharter schreibt in der
Regel vor, dafs der Empfänger nicht mehr als 85 Tonnen per weather-working-
day abzunehmen braucht und da dieses nur ein äufserst geringes Quantum ist,
so wird ein Schiff selten vor Beendigung seiner Liegezeit leer gemacht. Ist
ein Schiff so weit entlöscht, dafs es wieder Ballast einzunehmen hat, so hängt