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Die Spitze Walker. Einige hundert Meter östlich des Goukamma-
Flusses liegen zwei gefährliche Felsspitzen, die eine kleine zum Theil steinige
zum Theil sandige Bucht von 1 Seem. Breite einschliessen. Bei der westlichsten
und niedrigsten dieser Felsspitzen liegt, %4 Seem, entfernt, eine felsige Stelle,
auf welcher die See beständig brandet; die ganze Gegend ist hier unrein. Die
östlichste der Felsspitzen, die Spitze Walker, ist ebenso gefährlich; sie bildet
das Ende eines niedrigen grünen Hügels, welcher durch eine niedrige kahle
Sandstelle von den felsigen und sandigen Hügeln im Hintergrunde getrennt ist.
Hierdurch sieht die Spitze mit dem grünen Hügel, aus einiger Entfernung von
Ost oder West gesehen, wie eine Insel aus. Ungefähr %4 Seem. von dem Gipfel
des grünen Berges entfernt liegt eine Reihe Felsen, die Brandung auf ihnen
erstreckt sich aber noch weiter nach See zu. Diese Felsen haben die nicht
seltene Form von parallel laufenden Rücken, welche sich in der Küstenlinie
erstrecken und nach der Küste zu trocken fallen. Das Land hinter diesem
Strande besteht zuerst aus unregelmässigen, spärlich bewachsenen Hügeln,
zwischen denen kahle Sandberge sich bis zur Höhe von 60 Met. erheben.
Hinter diesen beginnen abermals wellenförmige Bergrücken, welche flache Stellen
einschliessen, 2 Seem. und mehr landeinwärts beginnt erst das hohe grüne
Land, ohne Bäume, welches bis zu 275 Met, ansteigt.
Die Buffalo-Bucht liegt zwischen der Spitze Walker und den im
Westen derselben an der Mündung des Anysna- Flusses befindlichen felsigen
Abhängen. Sie ist ungefähr 4 Seem, breit; kleine Fahrzeuge finden in ihr bei
NW.- Winden Schutz, aber man darf nicht vergessen, dass diese Bucht nicht aus-
gelothet ist.
Ankerplatz. Die Küstenfahrer finden ungefähr in der Mitte zwischen der
Spitze Walker und dem Innern der Bucht, !/2 Seem. von Land ab, auf 9 bis
15 Met. Wasser, blauem Lehmboden, einen geschützten Ankerplatz. Näher nach
der Spitze zu ist der Grund felsig und unrein. Weht der Wind südlich von
West, so ist es den Schiffen nicht anzurathen, sich in der Bucht aufzuhalten, da
dann eine hohe sich brechende Dünung in dieselbe hineinsetzt.
Muss ein Schiff bei gutem Wetter auf günstigen Wind oder auf
Hochwasser warten, um in den Knysna-Fluss einzulaufen, so findet es auf
22 bis 27.5 Met. Wasser, blauem Lehmgrund, 1 Seem. von der Küste, wenn der
Flaggenmast NNE peilt, einen guten Ankerplatz, von dem aus das Schiff jeden
zum Passiren der Barre günstigen Wind benutzen kann. Wenn das Wetter
jedoch unbeständig ist, kann nicht angerathen werden, zu ankern, weil dann
selbst bei flauer Brise oder Windstille häufig eine heftige See von SW in die
Bucht setzt.
Knysna- Hafen, Der Knysna - Fluss hat zwei Barren, von denen die
äussere in convexer Form nach See zu sich 37 bis 46 Met. ausserhalb der
Spitze Needles erstreckt, und auf der die Wassertiefe von 6 Met. an der west-
lichen Seite allmählich bis zu 4.6 Met. an der östlichen Seite bis dicht an die
Felsen abnimmt. Die innerc Barre ist quer vor der Mündung innerhalb des
Emu-Felsens und hat eine Wassertiefe von 3.7 bis 5.3 Met. Die grösste Tiefe
befindet sich näher nach dem Kmu-Felsen zu und nimmt nach beiden Ufern zu
ab. Beide Barren verändern sich nur wenig und bestehen aus Sand; dieser
letztere wird bei schlechtem Wetter bis zum Wasserspiegel aufgewühlt. Seit
mehreren Jahren ist keine Veränderung in der Wassertiefe auf den Barren
beobachtet worden.)
Baken, Gleich innerhalb des Hafens stehen zwei Baken als Richtungs-
marken für die Barre. Die eine derselben, aus weissen Steinen auf einem
grossen Felsen erbaut, steht auf der Spitze Fountain, 9 Met. oberhalb der
Hochwassergrenze; die andere Bake, bestehend aus Holz und einer langen
Spiere mit zwei rothen Dreiccken, steht auf der Insel Steenbock.
Beide Baken sind in der Richtung N36°E — 836°W 693 Met. von
einander entfernt.
Segelanweisung. Die beste Zeit zum Einsegeln in den Fluss Knysna
ist bei der Fluth, und es ist nicht anzurathen, während der Ebbe bei Spring-
zeit, oder wenn irgend welche Brandung auf der Barre steht, ein- oder auszu-
SS. a. a, Os pag, 50-—59.