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W. R. No. 3 mit Meyer’s Lampe in der Richtung gerade von vorne aufgestellt;
noch 60 Fuss (18.8 Met.) weiter in derselben Richtung die Laterne W. R. No. 1
mit Laterne und Refleetor aus W, R. No, 3 in derselben Richtung wie die
vorige, W.R. No. 1 schien zwar noch hell genug, zeigte jedoch eine dunklere
Färbung und war an Lichtstärke beträchtlich geringer als die beiden übrigen,
bei denen weder an Helligkeit noch an Farbe irgend ein Unterschied wahrzu-
nehmen war. Bei einer Drehung auf 4 Strich zeigte sich kein Unterschied, bei
ainer Drehung auf 9 Strich ebensowenig, bei Drehung auf 10 Strich war das
Licht der östlichen Laterne (W. R. No. 1) verschwunden, das Licht der mittle-
ren (W. R. No. 3 mit Meyer’s Lampe) schwächer, doch noch recht gut sichtbar.
Die Laternen wurden dann sämmtlich auf 4 Strich gedreht und mit dem
Dampfer wurde noch '/z Seem. weiter hinunter gedampft. In dieser Entfernung
verschwand die östliche Laterne für das blosse Auge, während die beiden
anderen trotz des nebeligen Wetters noch hell und mit vorzüglichem Grün
Aurchschienen und zwar mit gleicher Helligkeit. Es wurde hierauf zurückge-
dampft und es schien beim Näherkommefi die mittlere, Meyer’s Lampe, um
etwas heller; dieser Unterschied in der Helligkeit der Laternen wurde bei der
weiteren Annäherung immer grösser,“
Der Bericht der Commission enthält schliesslich folgende Zusammenstellung
der Resultate, zu welchen sie nach den von ihr gemachten Beobachtungen
gelangt ist.
„I. Seiten-Laternen.
1. Grösse der Laterne. - Die Grösse der Laterne W. R. No. 3 hatte sich
als vollkommen genügend bewährt. Bei einer kleineren Linse erscheint es
schwieriger, die Lampe so zu stellen, dass das Licht über einen Bogen von
10 Strich noch mit gleichmässiger Helligkeit scheint, ohne die Flamme dem
Gase zu nahe zu bringen und dürfte demnach eine kleinere Form, namentlich
bei Petroleumlampen, die eine starke Hitze erzeugen, nicht vorzuschlagen sein.
2. Linse. In Betreff der Linsen ist durch die Beobachtungen erwiesen,
dass eine Fresnel’sche Linse nothwendig ist, wenn allen Anforderungen in
Bezug auf Schweite und Farbe genügt werden soll. Die Laternen mit gewöhn-
lichen Gläsern sind, wenn hinreichend gross, zwar oft ebenso weit sichtbar,
aber dann erscheint namentlich das grüne Licht dem weissen zu verwandt.
Bei Anwendung von dunkler gefärbten Gläsern kann aber selbst bei starker
Lichtquelle die Sechweite von 2 Seem. nicht hervorgebracht werden. Es er-
scheint nicht erforderlich, dass die Linse geschliffen sei, eine gegossene oder
gepresste genügt vollkommen,
Das Hinterschieben eines gefärbten Glases hinter eine farblose Fres-
ael’sche Linse, wie bei den Marine-Laternen und dem Harvie’s Patent,') erhöht
allerdings die Helligkeit beträchtlich und braucht in diesem Falle, wie die
photometrischen Messungen zeigten, die Lichtquelle nicht so stark zu sein;
doch glaubt die Commission, die allgemeine Einführung einer so construirten
Laterne auf Kauffahrteischiffen nicht empfehlen zu dürfen, da sich zu leicht
Schmutz zwischen die Gläser setzt und dieselben zu leicht zerbrechen. Linsen
mit gepressten Gläsern sind ihrer Einfachheit wegen vorzuziehen.
3. Färbung der Gläser. In Betreff der Färbung der Gläser wurde con-
statirt, dass die bei den Marine-Laternen angewandte grüne Farbe (gelbgrün)
zu hell, dagegen die andere (B) zu dunkel gewesen sei. Das blaugrüne Glas
der Laterne W. R. No. 3, welches nach dem Spectrum dasselbe ist, wie Glas A,
ist am meisten zu empfehlen und dürfte dasselbe als Norm aufzustellen sein,
In Bezug auf die rothen Gläser hat sich die Färbung als die beste er-
wiesen, welche von Herrn Veit-Meyer in Anwendung gebracht und von Herrn
Professor Neumayer mit dem Namen „Kupferfärbung Berlin“ bezeichnet, ein-
gehändigt wurde.
4, Brenn-Material. Die Commission entscheidet sich für Petroleum aus
folgenden Gründen:
, 2) Harvie’s Patent wurde von der Hamburg-Amerikanischen Packet-Fahrt-Actien-Gesellschaft
geliefert, Grosse Positionslaterne mit geschlossener farbloser Linse und hintergeschobenem gefärbtem
Glase. Breite Oelbrenner.