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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 5 (1877)

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Die Lösung dieser Aufgabe würde wesentlich in 3 Theile zerfallen: 
1) Eine genaue Ausmessung der verschiedenen zur Prüfung eingesandten 
Laternen, sowie Untersuchung der Beschaffenheit der Linson, Brenner, Reflec- 
toren etc. wobei sofort alle diejenigen Laternen ausgeschieden werden, von 
denen sich von vornherein vorausschen lässt, dass dieselben den Anforderungen 
unter keinen Umständen genügen würden. 
2) Eine genaue Prüfung in Bezug auf Sichtbarkeit, Sehweite, genügende 
Grösse des Leuchtwinkels ete., mit welcher zugleich alle Experimente über 
dauerhaftes Brennen, Wahl des Brennmaterials u. s. w. verbunden werden 
könnten. 
3) Eine Prüfung in Bezug auf die Lichtstärke mit photometrischen 
Apparaten. 
ad 1. hat am besten in den Räumen der Seewarte stattzufinden. Es ist 
bei der Auswahl darauf zu achten, ob das Licht bei den Seitenlaternen 
auch wirklich über einen Bogen von 10 Strich und bei den Topplaternen über 
einen Bogen von 20 Strich gesehen werden kann. Von den von vornherein 
als schlecht erkannten Laternen ist nur dann ein Exemplar mitzunehmen, wenn 
solche ähnliche vielfach in Gebrauch sind, damit das betreffende Publikum auch 
thatsächlich von der ungenügenden Beschaffenheit derselben überzeugt werde. 
Bei den ausgewählten Laternen sind wesentlich folgende Punkte fest- 
zustellen: 
Höhe der Seiten, exelusive Schornstein und Dach. 
Länge der Seiten oder Durchmesser, wenn rund. 
Welches Brennmaterial? . 
Grösse und Form des Brenners oder Anzahl der Kerzen. 
Beschreibung der Linse, ob glatt odor geriffelt. 
Ob die Streifen vertikal oder horizontal. 
Dicke der Linse am dicksten Theile. 
. Dieke derselben am dünnsten Theile. 
J. Höhe derselben. 
10, Grösse des Kreisbogens und Durchmessers derselben. 
11. Entfernung des Brenners vom Reflector. 
12. Boschaffenheit und Form des Refleetors. 
Die verschiedenen Laternen sind zu numeriren und der Fabrikant oder 
Eigonthümer ist anzugeben. 
ad 2. Zur Ausführung dieses Theiles wird ein kleiner Dampfer gemiethet, 
um entweder von diesem aus die am Lande aufzustellenden Laternen zu beob- 
achten, oder umgekehrt. 
Die Untersuchungen haben in der Umgebung von Glückstadt stattzufinden, 
wo dann auch später die zweckmässigsten Anordnungen zu treffen sind, um 
guto Resultate zu erzielen. 
Die Entfernungen von 2 resp. 5 Scem. sind am Tage vorher mit Hülfe 
einer guten Elbkarte festzulegen. Auf dem Dampfer oder am Lande sind ge- 
eignete Vorkehrungen zu treffen, um die Laternen in zweckentsprechender 
Weise aufzustellen; es müssen Platten so eingerichtet sein, dass die daraufzu- 
stellende Laterne unter einem Winkel bis zu 15° geneigt werden kann: ferner 
muss eine Drehvorrichtung für die Laterne vorhanden sein. 
Zur Prüfung der Seitenlichter dürfte folgendes Verfahren einzuschlagen 
sein. Der Dampfer begiebt sich schon beim Kintritt der Dunkelheit an seine 
Station, um wegen der Entfernung sicher zu sein. Die an dem Abende zu 
prüfenden Laternen müssen gehörig in Stand gesetzt und einige Stunden vor 
der Prüfung angezündet werden. ‘Zu einer vorher genau zu verabredenden Zeit 
wird mit einer Fackel ein Signal gegeben, welches vom Lande resp. vom Schiffe 
beantwortet wird als Zeichen, dass dasselbe gesehen worden ist. Die Laterne 
resp. Laternen werden dann aufgestellt, und zwar so, dass zuerst das Vorder- 
ende nach den Beobachtern zeigt. Alle 5 Minuten wird die Laterne um zwei 
Strich gedreht, bis dieselbe einen Winkel von 12 Strich mit dem Beobachter 
einnimmt (natürlich muss der Stand des Beobachters durch ein Licht ange- 
deutet werden). Nach der letzten Stellung wird wieder ein Signal gegehen, 
welches ebenfalls vom Lande bezw. Schiff beantwortet wird.
	        
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