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St, Lawrence-Thal .
New-England . .
Mittlere atl. Staaten .
Südliche # i
Oestliche Golfstaaten .
Westliche % ;
Untere Seeregion . .
Obere » „0
Ohiothal u. Tenessee
Oberes Mississippithal + ı
Unteres 3 +
Minnesota . . . «4 (
Bm,
)
Deutschlands und Oesterreichs mit
ausgedehnten Ucberschwemmungen in
der zweiten Hälfte des Monats. Im
Nachfolgenden sind die Abweichungen
der Niederschlagsmengen für den
Monat Februar von der normalen zu-
sammengestellt:
Ostseeküste a) Osten —- 79m.
% b) Westen 38
Nordseeküste . . BE
Preussen und Posen. - 9
Schlesien. . ... ++ 54
Mark und Sachsen . + 37
Hessen, Hannover,
Westfalen. . . . + 50
Rheinprovinz u. Elsass -} 65
Baden . . . +4. 91
Die Prüfung von Schiffs-Positions-Laternen,
ausgeführt von der Commission der Deutschen Seewarte bei Glückstadt
auf der Elbe, 1875 und 1876, ')
Die Direction der Deutschen Seewarte hatte jm Jahre 1875 auf Veran-
lassung des Reichskanzler-Amtes von der Kaiserlichen Admiralität den Auftrag
erhalten, behufs Feststellung einer Verordnung über die genaue Grösse, Form
und Einrichtung von Schiffs- Positions - Laternen eine Prüfung verschiedener
Arten derselben anstellen zu lassen.
Da die Umgebung von Hamburg für diese Prüfungen nicht als geeignet
erschien, indem einerseits die nöthigen Entfernungen von 2 bezw. 5 Seem., nicht
festgelegt werden konnten, ohne mit den Beobachtungslinien zugleich Gegen-
den regen Nachtverkehrs zu durchschneiden, andererseits aber auch die stark
erleuchtete Stadt und deren Umgebung die Beobachtungen zu sehr beeinflusst
and unsicher gemacht haben würde, so wurde GHickstadt an der Unterelbe, als
allen Anforderungen für eine solche Prüfung entsprochend, zu dem Ort der
Prüfung ausgewählt.
Es wurde zunächst eine Commission berufen, bestehend aus den Herren
Capt. C. Koldewey, Vorsteher der Abtheilung II. der Deutschen Seewarte,
Capt. H. Taube, Capt. Meyer und Dr. Hugo Krüss. KErsterer übernahm
die Leitung der vorzunehmenden Untersuchungen.
Das Programm für die von dieser Commission auszuführende Prüfung
von Schiffs-Positions-Laternen war nach dem amtlichen Bericht der Commission
folgendes:
„Behufs Feststellung eines Gesetzes über die genaue Grösse, Form und
Einrichtung von Schiffs - Positions -Laternen sollen seitens der Scewarte Unter-
suchungen ausgeführt werden, welche cine genaue Prüfung von verschiedenen
Sorten der üblichen grünen und rothen Seitenlichter, sowie der 'Topp- und
Ankerlichter in Bezug auf geeignete Grösse, Construction, Lichtstärke, Sch-
weite u. 8. w. umfasst. Es soll eine genaue Norm festgestellt werden, welche
Grösse, Construction, welche Arten von Linsen, welche Färbung der Gläser. die
verschiedenen Laternen haben müssen, nicht allein um dem Gesetze über die
Sehweite von 2 resp. 5 Seem. zu genügen, sondern auch, um allen praktischen
Anforderungen in Bezug auf dauerhaftes Brennen bei jedem Wetter, leichte
Reinigung, Freiheit von Anschwärzung der Gläser, Sicherheit gegen Explosion
and möglichste Oekonomie zu entsprechen.
:;) Wir legen diesem Artikel den von der oben erwähnten Commission im April 1876 ab-
gestatteten „Bericht üher die Prüfung von Schifslaternen“ zu Grunde, Da gegenwärtig auch in
anderen Ländern, namentlich in England, ähnliche Versuche mit Schiffs-Positions-Laternen angestellt
werden, so erhalten die Ergebnisse der von der deutschen Cummizsion ausgeführten Untersuchungen
einen erhöhten Werth für die Lösung der für die Interessen der Schifffahrt so wichtigen Frage
der Grösse, Form und Einrichtung der Schitfs-Positions-Laternen. A. dd. R.