‚Während der Monate Februar und März, in welchen dichte Nebel herrschen,
ist sehr grosse Vorsicht beim Ansegeln der Flussmündung nothwendig, da die
Lothungen zu wenige Unterschiede zeigen, um die Position des Schiffes aus
ihnen herleiten zu können. Bei Tage darf ein Schiff niemals versuchen, früher
einzusegeln, als bis es den China-Ba-Keer-Leuchtthurm gesehen hat. Während
der Jahreszeit, in welcher Reis verschifft wird, bilden die ausserhalb zu Anker
liegenden Schiffe eine gute Marke,
Von Osten kommende Schiffe müssen sich auf 10 bis 11 Met. Tiefe bei
Niedrigwasser halten, bis innerhalb des Feuerkreises von China-Ba-Keer, und
dürfen bei nebeligem Wetter unter keinen Umständen versuchen einzulaufen,
che sie das China-Ba-Keer-Fouer gesehen haben.
Schiffe mit mehr als 4.6 Met. Tiefgang dürfen nicht bei der Ebbe ein-
segeln. Schiffe, welche auf der Aussenrhede warten um nach der Stadt Rangoon
aufzusegeln, müssen bei Stillwasser unter Segel gehen und in den Fluss einsteuern,
sobald die Fluth eingesetzt hat und das Wasser 0.9 bis 1.s Met. auf der Barre
gestiegen ist.
Sogelt man den Fluss aufwärts, so muss man, nachdem die Spit Tonne um-
segelt ist, NW steuern, bis die weisse Bake auf dem Westufer nahe bei dem Orte
Mao frei von der Spitze Elephant ist. Von hier steuere man in dieser Richtung,
bis die Spitze ungefähr in 1’ Kblg. Abstand passirt ist, aber gehe nicht zu
weit östlich der Spitze, weil man sonst grosse Gefahr läuft, auf dem flachen
Ausläufer der Mittelbank fest zu kommen. Das Fahrwasser ist hier nur 442
Kblg. breit.
Nachdem man die Spitze Elephant umsegelt hat, steuere man entlang dem
westlichen Ufer, in einem ungefähren Abstand von 2 Kblg., bis die kleine
vothe massive Pagode auf der Südseite der Mündung des Flusses Bassein in
Sicht kommt. Bei Annäherung an diese Pagode kommen 2 weisse Baken,
ähnlich derjenigen bei Mao, an der anderen Seite des Flusses, nördlich des
Flusses Bassein in Sicht. Kine Gruppe von Teakbäumen, in der sich ein
Einschnitt befindet, auf einem Bergrücken im Innern des Landes, kommt
gleichfalls in Sicht und zwar südlich der beiden Baken. Hält man diese Baum-
gruppe südlich frei von der südlichen Bake, so kann man nach dem gegen-
überliegenden Ufer zu halten und muss dann längs des östlichen Ufers steuern,
aber dabei beachten, dass man nicht weiter als 1% Kblg. von der Küste,
zwischen den beiden obenerwähnten Baken, abbleibt, um die Untiefe Da Silva
zu vermeiden; letztere erstreckt sich vom gegenüberliegenden Ufer bis 2% Kblg.
von dem östlichen Ufer. Sobald die nördliche der beiden Baken passirt ist,
bleibe man ungefähr 2 Kblg. vom Ufer entfernt.
Bei Annäherung an die Stelle, wo sich die Flüsse Pegu und Rangoon
vereinigen, kommen zwei Tonnen in Sicht, von denen die eine schwarz und die
andere roth ist. Die schwarze Tonne liegt mitten im Fluss bei der Untiefe
Hastings und die rothe Tonne liegt im tiefen Fahrwasser an der Mündung des
Pegu-Flusses. Man muss dicht an die rothe Tonne heransteuern und dann auf
die Holzmole bei der Spitze Monkay zu halten; die Spitze Monkay ist die Nord-
spitze der Mündung des Pegu-Flusses. Das Fahrwasser über die Untiefe
Hastings ist dicht am Ufer; die grösste Wassertiefe beträgt in ihm nur 4.0 Met.
bei Niedrigwasser Springzeit. Nachdem die Untiefe Hastings passirt ist, kommen
Hafenbeamte an Bord und verteien das Schiff.
Diese allgemeine Segelanweisung für den Fluss oberhalb der Spitze
Elephant ist nur für den Fall gegeben, dass ein Schiff durch besondere Um-
stände genöthigt ist, ohne Lootsen nach Rangoon zu segeln.
Rangoon ist der Hauptverschiffungsplatz in Britisch Birma (Barma) und
liegt 21 Seem., auf dem Fluss gemessen, von der See entfernt. Der Hauptiheil
der Stadt, sowie die militairischen Cantonnements liegen an dem linken Fluss-
afer; die grossen Holzplätze und Faetoreien befinden sich an der gegenüber-
liegenden Seite, die Dallah genannt wird; die Stadt ist im raschen Aufblühen
begriffen. Eine Eisenbahn nach Prome ist im Bau.
Die hauptsächlichsten Gebäude sind die öffentlichen Bureaus am Strande,
lie Markthalle und die Englische Kirche; jedoch die grösste Sehenswürdigkeit