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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 4 (1876)

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Aber die Entsendung seeuntüchtiger Schiffe ist nur eine der mannig- 
fachen Ursachen der Seeunfälle, auf deren Beseitigung, wie der Verfasser richtig 
bemerkt, mit besonderem Nachdruck hingewirkt werden muss. Das Bedürfniss, 
im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglichst viele Garantien 
zu gewinnen, tritt gerade auf diesem Gebiete immer mehr hervor. 
Eine eingehende Erwägung der hauptsächlichsten Ursachen der ver- 
meidlichen Seeunfälle kann und wird bei der Entwickelung der Gesetzgebung 
auf dem Gebiete des öffentlichen Seerechtes, insbesondere der Seeschifffahrts- 
polizei, in Betracht kommen. Hierzu eine Anregung gegeben zu haben, ist das 
Verdienst des Verfassers der vorliegenden Arbeit. Kr betont hierbei, dass, 
so interessantes Material auch die bisher veröffentlichten Listen über die Schiffs- 
unfälle an den deutschen Küsten (auf die wir bei einer anderen Gelegenheit 
zurückkommen werden) bieten, die Angaben über die Ursachen der Seeunfälle 
doch noch keine genügende Basis für sichere Schlussfolgerungen bilden, weil die 
Angaben bezüglich der Ursache des Unfalls. im Wesentlichen nur auf Mit- 
theilungen der Schiffsführer oder der Mannschaft beruhen. Eine sichere Grund- 
lage würde nach der Ansicht des Verfassers erst gewonnen werden, wenn der 
Feststellung der Ursachen amtliche, möglichst gerichtliche Untersuchungen 
vorausgegangen sein werden. 
Der Verfasser unterzieht im Verlaufe seiner Abhandlung die vermeid- 
lichen Ursachen der Seeunfälle nach folgenden Kategorien einer näheren Be- 
sprechung; diese Ursachen können nämlich sein: 1) Seeuntüchtigkeit der Schiffe 
im weiteren Sinne; 2) Unfähigkeit oder Verschulden des im Schiffsdienste be- 
Endlichen Personals; 3) Feuer und Explosionen; 4) Collisionen; 5) mangelnde 
hydrographische und meteorologische Nachrichten; 6) mangelnde Fürsorge für 
die Schifffahrt in der Nähe der Küsten. Er giebt in allen diesen einzelnen Ab- 
schnitten eine Uebersicht der verschiedenen bestehenden amtlichen Vorschriften 
und der von Marinen oder Privaten (auch von ihm selbst) gemachten Vor- 
achläge zur Vermeidung von Seeunfällen, Es sei hiermit diese Arbeit des Ver- 
fassers unsern Lesern bestens empfohlen, 
4. Beiträge zur Geschichte der Preussischen Marine von 
Wandel, Geh. Admiralitäts-Rath (Beiheft zum Marine- Verordnungsblatt No. 15, 
vom 15. Dezember 1875). 
In diesen Beiträgen u. s. w. giebt der Verfasser eine in frischen Farben 
gezeichnete und mit wohlthuender Wärme geschriebene Darstellung der schon 
in den Jahren 1811 bis 1835 zu Tage getretenen Bestrebungen des preussischen 
Kriegsministeriums (zu dessen Ressort damals noch und später bis zum Jahre 
1854 die Marine-Angelegenheiten gehörten) für die Gründung einer preussischen 
Marine. Diese für die Geschichte der preussischen Marine höchst werthvrolle 
Arbeit stützt sich auf die von dem Verfasser mit Genehmigung des Chefs der 
Admiralität benutzten Marine - Akten des Kriegsministeriums aus der oben- 
erwähnten Zeit von 1811—1835, welche an die Admiralität im Jahre 1854 über- 
gegangen sind. 
Während allerdings schon Jordan in seiner Geschichte der branden- 
burgisch-preussischen Kriegsmarine (Berlin, 1857) im Gegensatze zu früheren 
Annahmen den Beginn der neuesten preussischen Marine-Epoche nicht auf das 
Jahr 1848 und den ersten dänischen Krieg zurückführt, sondern in das Jahr 
1835 versetzt, zeigt der Verfasser der vorliegenden Arbeit an der Hand des 
mühsam .und sorgfältig zusammengesuchten und bearbeiteten Aktenmaterials, 
„dass die Ansicht von der Nothwendigkeit einer preussischen Marine und die 
Bestrebungen, sie ins Leben zu rufen, noch viel älteren Datums als vom Jahre 
1835, oder gar von 1848, sind“. Sie sind vielmehr zurückzuführen bis auf das 
Jahr 1811, in welchem Jahre der damalige Oberst-Lieutenant und Director der 
2. Division des allgemeinen Kriegs - Departements, spätere Kriegsminister 
v. Rauch, in einem Promemoria die Nothwendigkeit auseinandersetzte, „eine 
kleine armirte Flottille im Frischen Haffe auszurüsten und selbige beständig zu 
erhalten.“ 
Allerdings sind diese Ideen Rauch’s damals noch nicht verwirklicht wor- 
den; aber nach Beendigung der Befreiungskriege und als bei dem am 7. Juni 
1815 mit Schweden abgeschlossenen Vertrage über die Abtretung von Neu- 
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