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Aber die Entsendung seeuntüchtiger Schiffe ist nur eine der mannig-
fachen Ursachen der Seeunfälle, auf deren Beseitigung, wie der Verfasser richtig
bemerkt, mit besonderem Nachdruck hingewirkt werden muss. Das Bedürfniss,
im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglichst viele Garantien
zu gewinnen, tritt gerade auf diesem Gebiete immer mehr hervor.
Eine eingehende Erwägung der hauptsächlichsten Ursachen der ver-
meidlichen Seeunfälle kann und wird bei der Entwickelung der Gesetzgebung
auf dem Gebiete des öffentlichen Seerechtes, insbesondere der Seeschifffahrts-
polizei, in Betracht kommen. Hierzu eine Anregung gegeben zu haben, ist das
Verdienst des Verfassers der vorliegenden Arbeit. Kr betont hierbei, dass,
so interessantes Material auch die bisher veröffentlichten Listen über die Schiffs-
unfälle an den deutschen Küsten (auf die wir bei einer anderen Gelegenheit
zurückkommen werden) bieten, die Angaben über die Ursachen der Seeunfälle
doch noch keine genügende Basis für sichere Schlussfolgerungen bilden, weil die
Angaben bezüglich der Ursache des Unfalls. im Wesentlichen nur auf Mit-
theilungen der Schiffsführer oder der Mannschaft beruhen. Eine sichere Grund-
lage würde nach der Ansicht des Verfassers erst gewonnen werden, wenn der
Feststellung der Ursachen amtliche, möglichst gerichtliche Untersuchungen
vorausgegangen sein werden.
Der Verfasser unterzieht im Verlaufe seiner Abhandlung die vermeid-
lichen Ursachen der Seeunfälle nach folgenden Kategorien einer näheren Be-
sprechung; diese Ursachen können nämlich sein: 1) Seeuntüchtigkeit der Schiffe
im weiteren Sinne; 2) Unfähigkeit oder Verschulden des im Schiffsdienste be-
Endlichen Personals; 3) Feuer und Explosionen; 4) Collisionen; 5) mangelnde
hydrographische und meteorologische Nachrichten; 6) mangelnde Fürsorge für
die Schifffahrt in der Nähe der Küsten. Er giebt in allen diesen einzelnen Ab-
schnitten eine Uebersicht der verschiedenen bestehenden amtlichen Vorschriften
und der von Marinen oder Privaten (auch von ihm selbst) gemachten Vor-
achläge zur Vermeidung von Seeunfällen, Es sei hiermit diese Arbeit des Ver-
fassers unsern Lesern bestens empfohlen,
4. Beiträge zur Geschichte der Preussischen Marine von
Wandel, Geh. Admiralitäts-Rath (Beiheft zum Marine- Verordnungsblatt No. 15,
vom 15. Dezember 1875).
In diesen Beiträgen u. s. w. giebt der Verfasser eine in frischen Farben
gezeichnete und mit wohlthuender Wärme geschriebene Darstellung der schon
in den Jahren 1811 bis 1835 zu Tage getretenen Bestrebungen des preussischen
Kriegsministeriums (zu dessen Ressort damals noch und später bis zum Jahre
1854 die Marine-Angelegenheiten gehörten) für die Gründung einer preussischen
Marine. Diese für die Geschichte der preussischen Marine höchst werthvrolle
Arbeit stützt sich auf die von dem Verfasser mit Genehmigung des Chefs der
Admiralität benutzten Marine - Akten des Kriegsministeriums aus der oben-
erwähnten Zeit von 1811—1835, welche an die Admiralität im Jahre 1854 über-
gegangen sind.
Während allerdings schon Jordan in seiner Geschichte der branden-
burgisch-preussischen Kriegsmarine (Berlin, 1857) im Gegensatze zu früheren
Annahmen den Beginn der neuesten preussischen Marine-Epoche nicht auf das
Jahr 1848 und den ersten dänischen Krieg zurückführt, sondern in das Jahr
1835 versetzt, zeigt der Verfasser der vorliegenden Arbeit an der Hand des
mühsam .und sorgfältig zusammengesuchten und bearbeiteten Aktenmaterials,
„dass die Ansicht von der Nothwendigkeit einer preussischen Marine und die
Bestrebungen, sie ins Leben zu rufen, noch viel älteren Datums als vom Jahre
1835, oder gar von 1848, sind“. Sie sind vielmehr zurückzuführen bis auf das
Jahr 1811, in welchem Jahre der damalige Oberst-Lieutenant und Director der
2. Division des allgemeinen Kriegs - Departements, spätere Kriegsminister
v. Rauch, in einem Promemoria die Nothwendigkeit auseinandersetzte, „eine
kleine armirte Flottille im Frischen Haffe auszurüsten und selbige beständig zu
erhalten.“
Allerdings sind diese Ideen Rauch’s damals noch nicht verwirklicht wor-
den; aber nach Beendigung der Befreiungskriege und als bei dem am 7. Juni
1815 mit Schweden abgeschlossenen Vertrage über die Abtretung von Neu-
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