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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 4 (1876)

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Literarisches. 
i. Amtliche Liste der Schiffe der Deutschen Kriegs- und 
Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1876. Berlin, 
Druck und Verlag von Georg Reimer, 1876, Preis kart. 1 AM. 
Diese Schiffsliste bildet den Anhang zu dem internationalen Signalbuche, 
welches unter dem Titel „Signalbuch für die Kauffahrteischife aller Nationen“ 
im Juni 1870 von dem Reichskanzler-Amte herausgegeben worden ist. 
Dieses Signalbuch gewährt den Schiffen die Möglichkeit, durch Signale 
sich zu erkennen zu geben und sonstige Mittheilungen unter einander, sowie 
mit Signalstationen auch dann auszutauschen, wenn die signalisirenden Theile 
verschiedener Sprachen sich bedienen. 
Zu diesem Zwecke enthält das Signalbuch eine grosse Anzahl sowohl 
vollständiger Sätze, als auch zur Verbindung mit einander geeigneter Satztheile, 
einzelner Wörter, Namen, Sylben, Buchstaben und Zahlen, welche durch Gruppen 
von je 2, 3 oder 4 der 18 Signalbuchstaben B, C, D, F, G, H, J, K, L, M, N, 
P, Q, R, S, T, V und W bezeichnet sind. Solcher Gruppen, deren jede anders 
geordnete oder andere Buchstaben enthält, als alle übrigen, giebt es 306 von 
je 2 Signalbuchstaben (BC, BD, BF, BG u. s. w. bis WV), 4896 von je drei 
Signalbuchstaben (BCD, BCF, BCG, BCH u. s. w. bis WVT) und 73,440 von 
je 4 Signalbuchstaben (BCDF, BCDG, BCDH, BCDJ u. s. w. bis WVTS). 
Alle 306 Gruppen von 2 Signalbuchstaben, alle 4896 Gruppen von drei 
Signalbuchstaben und von den Gruppen von 4 Signalbuchstaben die ersten 
18,960 (BCDF bis GPWV) dienen zur Bezeichnung der in das Signalbuch auf- 
genommenen Sätze, Satztheile, Wörter u. 8. w. 
Von den übrigen Gruppen von 4 Signalbuchstaben sind die 1440 Gruppen 
von GQBC bis GWVT zur Bezeichnung der Schiffe der Kriegsmarinen und die 
letzten 53,040 Gruppen von HBCD bis WVTS zur Bezeichnung der Schiffe der 
Handelsmarinen in der Art bestimmt, dass jedem Kriegs- und beziehungsweise 
Kauffahrteischiffe eins dieser (1440 -|- 53,040 =) 54,480 Signale als Unter- 
scheidungssignal zuzutheilen ist. 
Jedem Staate stehen alle Unterscheidungssignale behufs Vertheilung auf 
die Schiffe seiner Flagge zur freien Verfügung. Schiffe von verschiedenen 
Flaggen führen daher vielfach dasselbe Unterscheidungssignal, Schiffe unter 
derselben Flagge niemals. 
Die Vertheilung der Unterscheidungssignale auf die einzelnen Schiffe 
wird durch die zuständigen Behörden der verschiedenen Staaten bewirkt. Jedem 
deutschen Kauffahrteischiffe wird gleich bei der Eintragung in das Schiffsregister 
ein solches Unterscheidungssignal zugetheilt und in seinem Schiffscertificate ver- 
merkt. So lange das Schiff unter deutscher Flagge fährt, behält es dieses 
Unterscheidungssignal auch beim Wechsel seines Heimathshafens oder seiner 
Registerbehörde unverändert bei, 
Die nach der systematischen Reihenfolge der Unterscheidungssignale 
geordnete Liste ergiebt nun, welche Unterscheidungssignale den einzelnen 
Schiffen der deutschen Kriegs- und Handelsmarine beigelegt worden sind. 
Für die Schiffe anderer Staaten, welche das Signalbuch ebenfalls ange- 
nommen haben, sind ähnliche Listen vorhanden. 
Die Art und Weise, wie die Unterscheidungssignale zu signalisiren sind, 
ergiebt sich aus dem in dem Signalbuche enthaltenen Abschnitte über „Ein- 
richtung und Gebrauch des Signalbuches“. Will ein Schiff sich einem anderen 
Schiffe, einer Signalstation u. s. w. zu erkennen geben, so muss es ausser seinem 
Unterscheidungssignale stets auch seine Nationalflagge zeigen, da, wie oben er- 
wähnt, Schiffe verschiedener Flaggen vielfach dasselbe Unterscheidungssignal 
führen. 
Ein Schiff, welches das Unterscheidungssignal eines anderen Schiffes 
wahrnimmt, kann sodann dessen Namen, Heimathshafen, Ladungsfähigkeit und 
Dampfkraft aus der betreffenden Liste sofort ersehen. Besitzt es die Liste 
nicht, so wird es sich behufs späterer Feststellung oder Weitermeldung die 
Nationalität und das Unterscheidungssignal zu merken haben. 
Alljährlich erscheinen neue Ausgaben der Schiffsliste und im Laufe jedes 
Jahres drei bis vier Nachträge zu derselben.
	        
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