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würden, aus welcher die Proportionaltheile für jede Zehntelminute entnommen
werden könnten. ;
In dem folgenden Abschnitt sollen Anwendungen dieser Ortsbestimmungen
folgen, welche der praktischen Schifffahrt entnommen bezw. für dieselbe
hestimmt. sind.
Vermischtes.
1. Instruction für die Signalstellen der Deutschen Seewarte, Nach der
Instruction für die Deutsche Seewarte haben die Signalstellen, als Organe der-
selben für Sturmwarnung durch Signale den Schiffen die ihnen von der Central-
stelle (zu Hamburg) zugehenden Warnungen zu übermitteln, damit zum Auslaufen
bereite, oder vorübersegelnde Schiffe ihre Massnahmen treffen können und damit
event. die Küstenbevölkerung auf Ueberschwemmungsgefahr aufmerksam gemacht
wird, Auch haben die Signalstellen durch eigene Beobachtungen einfacher Natur
von See und Luft und durch Nachrichten, welche sie im Verkehr mit Seefahrern
einsammeln können, der Seewarte ergänzendes Material zum Zwecke der Sturm-
warnung an die Hand zu geben.
Die Direction der Deutschen Seewarte hat kürzlich (im Monat Septem-
ber) eine Instruction für diese Signalstellen veröffentlicht. Diese und die die-
selbe begleitenden fünf Anlagen haben den Zweck, die Thätigkeit dieser wich-
tigen Organe der Scewarte möglichst klar zu kennzeichnen und Denjenigen,
welchen die Wahrnehmung des Dienstes an denselben anvertraut ist, den Sig-
nalisten, ein Verständniss der Bedeutung der damit verknüpften Verpflichtungen
zu geben, und die Nothwendigkeit einer strengen Befolgung der in dieser Instruc-
tion gegebenen Vorschriften zu beleuchten.
In der ersten Anlage wird folgende Liste der 41 Signalstellen der
Deutschen Seewarte mitgetheilt.
1. Memel, 2. Brüsterort, 3. Pillau, 4. Neufahrwasser, 5. Hela, 6. Rixhöft,
7. Stolpmünde, 8. Rügenwaldermünde, 9. Colbergermünde, 10. Swinemünde, 11,
Ahlbeck, 12. Thiessow, 13. Arcona, 14. Wittower Posthaus, 15. Darsserort,
16. Warnemünde, 17. Wismar, 18, Travemünde, 19. Marienleuchte, 20. Fried-
richsort, 21. Schleimünde, 22. Flensburg, 23. Keitum, 24. Tönning, 25. Altona,
26. Hamburg, 27, Brunshausen, 28. Glückstadt, 29. Freiburg a. E., 30. Cux-
haven, 31. Bremerhaven, 32. Geestemünde, 33. Brake, 34. Weserleuchtthurm,
35. Wilhelmshaven, . 36. Wangerooge, 37. Helgoland, 38. Karolinensyhl, 39.
Norderney, 40. Borkum, 41. Nesserland bei Emden.
Die zweite Anlage giebt eine Beschreibung der Signale, mittelst welcher
die Sturmwarnungen der Deutschen Seewarte. auf grössere Strecken und einer
grösseren Anzahl von Personen erkennbar gemacht werden sollen; diese Sig-
nale sind:
Körpersignale (Ball, 1 oder 2 schwarze Kegel und Trommel), Flaggen-
zignale und Nachtsignale (zwei dreiseitige Pyramiden, welche an jeder Ecke
eine Laterne tragen). Letztere werden nur in Fällen besonders ernster Stö-
rungen angeordnet und auch für's erste nur an einigen Orten eingerichtet
werden, wo dieselben wirklich hervorragende Wichtigkeit besitzen; an den
meisten Signalstellen werden die Tagessignale ausreichen; diese sind in ihrer
Anordnung als Sturmsignale und als Signale für atmosphärische Störungen auf
siner Tafel abgebildet; eine zweite Tafel zeigt den Signalmast in !/ı00 seiner
natürlichen Grösse mit den an ihm aufgeheissten Signalen,
Die dritte Anlage giebt eine Anweisung für die Verwendung des Kastens
zum Ausstellen der Witterungsberichte der Deutschen Seewarte.
Die vierte Anlage enthält eine Erklärung nebst Tafeln zur Entzifferung
jer täglichen Wettertelegramme für die Häfen und die fünfte eine Anleitung zum
Verständniss der Wetterberichte der Deutschen Seewarte, insbesondere der täg-
lichen Wettertelegramme an die deutschen Hafenplätze.
2. Monatliche Uebersicht der Witterung in Central-Kuropa. Februar
1876. Die Deutsche Seewarte beginnt mit dieser Veröffentlichung die Reihe von
Monatsübersichten der Witterung in Central-Europa, welche nunmehr stetig auf
einander folgen werden; die Bearbeitung derselben erfolgt mit Benutzung des