zu decken und ist man daher genöthigt, das Brod aus Sydney sich zu ver-
schaffen, wozu etwa 14 Tage erforderlich sind.
Brisbane bietet alle Gelegenheit, Materialien, sowie kleinere Inventarien-
gegenstände zu ergänzen.
Die Kohlen, welche man erhält, sind Queensland -Kohlen, welche in
eigens hierfür gebauten Dampfern, die ca. 120 'Tons fassen, längsseit gebracht
werden.
Grosse Reparaturen an Schiff oder Maschine können nicht ausgeführt
werden, wenn dem Schiff der Tiefgang nicht gestattet, nach der Stadt selbst
heraufzugehen.
Postverbindung hat Brisbane mit Europa drei Mal im Monat, zwei Mal
über Sydney und ein Mal durch die Torres-Strasse.
Auckland.
‚Schiffe, welche den Hafen von Auckland anlaufen, haben, sobald sie in
die .Nähe der auf dem Mount Wise gelegenen Signalstation kommen, die
Nationalflagge, sowie die Nummer des Schiffes zu heissen und so lange wehen
zu lassen, bis das Signal von der Signalstation beantwortet ist. Schiffe mit
Regierungsauswanderern an Bord haben ausserdem die Nationalflagge im
Kreuztopp zu setzen.
Beabsichtigt das Schiff, einen Lootsen zu nehmen, so ist bei Tage die
Lootsenflagge, oder das Signal P. T. des internationalen Signalbuchs zu heissen,
oei Nacht alle 15 Minuten ein Blaufeuer, oder weisses Licht in kurzen Inter-
wallen dicht oberhalb der Reeling zu zeigen. Als Antwortsignal, dass ein
Lootse kommen wird, werden auf der Signalstation 2 weisse Lichter über
einander geheisst. Sollte es schlechten Wetters wegen für die Lootsen nicht
möglich sein, an Bord des betreffenden Schiffes zu gehen, so werden zwei
Lichter über einander, oberes roth, unteres weiss, geheisst. Zwei weisse
Lichter horizontal, dazwischen ein rothes Licht, geben dem. Schiff den Rath,
nach See zu zu halten. Ist dies dem Schiff unmöglich zu thun, so sind von
letzterem 2 horizontale weisse Lichter mit einem grünen in der Mitte zu setzen.
Zwei Lichter vertical, oben weiss, unten roth, zeigen an, dass man bis
zum Anbruch des Tages warten soll, wo alsdann ein Boot kommen wird, falls
es das Wetter erlaubt; kann man dies nicht, so sind zwei verticale Lichter,
oberes roth, unteres weiss zu heissen. .
Einen anderen, als gesetzlich concessionirten Lootsen zu nehmen, wenn
letzterer zuvor seinen Dienst angeboten haben sollte, ist gegen Strafe verboten.
Die Lootsengebühren betragen: für Segelschiffe von und nach Plätzen
ausserhalb des Hauraki-Golfs 3 d. per Tonne, für Dampfschiffe 2 d. per Tonne,
für Dampf und Segelschiffe für Verholen !/a d. per Tonne. Kriegsschiffe zahlen
keine Lootsengebühren.
Das Signal für einen gewünschten Schleppdampfer besteht in der Tele-
graphenflagge im Grosstopp gesetzt. ;
So lange das Schiff noch nicht von einem Quarantainebeamten besichtigt
worden ist, ist eine blaue Flagge im Grosstopp zu führen.
Der Ankerplatz für die Kauffahrteischiffe ist nahe der Queenstreet Wharf,
welche in der Verlängerung der Queen-Street, der Hauptverkehrsader der Stadt,
liegt; Kriegsschiffe ankern etwas östlich hiervon. Die genannte Anlegebrücke
L690 engl. Fuss lang, bietet. mit ihren Dampfkrahnen Schiffen, selbst von
mehr als 2000 Tons Gehalt, alle Bequemlichkeiten zum Löschen und Laden.
Die Erlaubniss zum Benutzen derselben ertheilt der Hafenmeister, Von Schiffen,
welche direct an der Brücke liegen; ist 1 farthing, von solchen, welche ausser-
halb eines anderen Schiffes festgemacht sind, !/s d. per Tonne Gross-Register
per Tag oder Theil eines Tages (Sonntage sind ausgenommen) zu entrichten.
Die Anzahl der Tage, welche ein Schiff direct an der Brücke liegen darf,
ist festgesetzt
für Schiffe unter 100 Tons auf 2
7 x von 100—150 „ „4
» „ 150—200 „ » 5
» ” » 200—250 ” „» 6Gusf,
für jede 50 Registertons 1 Tag mehr.
350