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Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte und des Marineohservatoriums. — 61. Band. Nr. 2.
Anweisung
für die Beobachter oon Kriegsmarinefernpegeln
der Ostsee.
Anweisung
für den Beobachter des Pegels:
Gewässer: Ostsee.
Inhaltsverzeichnis
I. Pegelbogen und Pegelformblatt
II. Ablesen des Wasserstandes am zugehörigen Bandmaß- und Lattenpegel
III. Auf sch reiben der Wasserstände
IV. Bedienung des elektrischen Fernpegels
V. Bedienung des mechanischen Pegels im Pegclbrunnen
VI. Unregelmäßigkeiten in den Beobachtungen
VII. Auskunft über Wasserstand
VIII. Wartung der Pegelanlage
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I. Pegelbogen und Pegelformblatt.
1. Neue Pegelbogen müssen vor der Benutzung mindestens eine Woche in dem Raum auf
bewahrt werden, in dem die Schreibeinrichtung des elektrischen Fernpegels steht, damit sie die
Feuchtigkeit und die Temperatur des Registrier raumes annehmen. Dagegen dürfen die Pegel
bogen des mechanischen Pegels nicht im Pegelbrunnen aufbewahrt werden, da dieser feuchter
als das Gerät ist. das getrocknet wird; diese Pegelbogen werden zusammen mit denen des elek
trischen Pegels aufbewahi't.
2. Der Beobachter hat das Pegelformblatt 1 der Deutschen Seewarte zu führen, in das er
alle Beobachtungen sofort einzutragen hat. Für jede Woche ist ein besonderes Blatt zu verwen
den. Die Eintragungen beginnen mit ..Bogen des elektrischen Pegels aufgelegt“ („E auf“) und
enden mit Bogen des elektrischen Pegels abgenommen“ („E ab"). (Abb. 28.)
3. Fehlerhafte Zahlen und Bemerkungen dürfen nur so berichtigt werden, daß die ur
sprünglichen Eintragungen noch lesbar bleiben.
4. Die abgenommenen Pegelbogen dürfen nicht gefaltet werden. Die Pegelbogen des elek
trischen Pegels sind vom Pegelbeobachter sofort in den Transportrollen zur Deutschen See
warte zu senden. Die beschriebenen Pegelbogen des mechanischen Pegels sind mit dem
nächsten Pegelbogen des elektrischen Pegels einzusenden.
II. Ablesen des Wasserstandes am zugehörigen Bandmaß- und Lattenpegel.
5. Der Beobachter hat täglich einmal mit dem Fernrohr den Bandmaßpegel abzulesen. Der
Zeitpunkt der Ablesung richtet sich nach den Sichtverhältnissen; die Uhrzeit der Ablesung ist
nach einer Uhr zu bestimmen, die auf zwei Minuten genau geht. Die Ablesungen sind sofort in
das Formblatt unter „Banclmaßpegel" unter Angabe des Tages und der Uhrzeit einzutragen.
6. Der Beobachter muß den Bandmaßpegel immer wieder von derselben Stelle aus ablesen.
Er hat zu diesem Zwecke die Auflagevorrichtung für das Fernrohr zu benutzen.
7. Der Wasserstand ist auf Zentimeter abzulesen.