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Volltext : 57, 1937

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Aus  dem  Archiv  der  Deutschen  Seewarte  und  des  Marineobservatoriums  —  57.  Bd.,  Nr.  5

Bei  jedem  derartigen  Instrument,  das  Vertikalwinde  durch  eine  um  die  Horizontalachse
drehbare  Fahne  erfassen  will,  müssen  notwendigerweise  sämtliche  Formen  von  Niederschlägen
einen  unzulässigen  Einfluß  ausüben.  Schnee,  Hagel  und  großtropfiger  Schauerregen  drücken
natürlich  heftiger  als  Sprühregen  auf  den  hinteren  Teil  der  Fahne  und  deuten  somit  einen
„Abwind“  an,  der  in  Wirklichkeit  überhaupt  nicht  vorhanden  ist.  Zu  Zeiten  von  Niederschlägen ­
  ist  also  die  Vertikalfahne  nicht  verwendbar  und  ebensowenig  auch  die  Anzeige  der
Windgeschwindigkeit.  Wie  schon  erwähnt,  ist  das  genormte  Prandtische  Staurohr  noch  bei
einer  Abweichung  von  ±10°  von  der  wahren  Windrichtung  genügend  genau  in  der  Angabe
der  Drucke  und  damit  der  Windgeschwindigkeit.  Wenn  aber,  wie  es  meistens  der  Fall  ist,
die  Vertikalfahne  durch  Niederschläge  in  ihrem  hinteren  Teil  nach  unten  gedrückt  wird,  womit ­
  dann  der  vordere  Teil  mit  dem  Staurohr  nach  oben  zeigt,  also  bis  zu  60°  von  der
Horizontalen  nach  oben  geneigt  ist,  weicht  damit  das  Staurohr  weit  über  10°  von  der  wahren
Windrichtung  ab.  Denn  im  allgemeinen  ist  ja  bei  Niederschlägen  mit  einer  gleichzeitigen
Aufwärtskomponente  des  Windes,  also  einer  Abwärtsneigung  des  Staurohres  zu  rechnen.
Die  die  Fahne  im  Gelände  des  Schießplatjes  Kummersdorf  stehen  sollte,  um  von  Berlin
aus  Gelegenheit  zur  Kontrolle  zu  haben,  so  war  bei  der  Wahl  des  Aufstellungsortes  auf  die
dort  vordringlichen  Schießarbeiten  Rücksicht  zu  nehmen.  Es  kam  so  nur  dieses  obenerwähnte
Eisengerüst  in  Frage.  Von  dem  Plat}  der  Bedienungsmannschaft  liegt  dieses  Gerüst  aber
annähernd  3  km  entfernt,  so  daß  eine  dauernde  Kontrolle  nicht  möglich  war.  Das  war  ein
Grund  für  die  Wahl  des  Viertageuhrwerks  der  Registriertrommel,  da  ein  häufigerer  Besuch
aus  dienstlichen  Gründen  nicht  angängig  war.  Erst  in  neuerer  Zeit  ist  ein  zeitweiliger  Gebrauch ­
  des  Zwölfstundenuhrwerks  möglich  gewesen.  Es  ist  nur  natürlich,  daß  eine  so  langsam
laufende  Trommel,  wie  die  des  Viertageuhrwerkes,  die  Auswertung  der  Registrierung  erheblich ­
  erschwert  und  ungenau  werden  läßt.  Die  richtige  Wahl  der  Umlaufsgeschwindigkeit  ist
überhaupt  außerordentlich  schwer;  es  ist  nur  durch  Versuche  möglich,  eine  annähernd  richtige
Umlaufszeit  herauszuprobieren.  Für  eine  wirklich  exakte  Auswertung  ist  nötig,  daß  jede
Schwingung  der  Fahne  wirklich  einzeln  sichtbar  auf  gezeichnet  wird,  ohne  von  zeitlich  anderen
Schwingungen  überlagert  zu  sein.  Es  hat  sich  bisher  ergeben,  daß  selbst  das  Zwölfstundenuhrwerk ­
  mit  einer  Geschwindigkeit  von  etwa  4,6  cm  je  Stunde  noch  zu  langsam  läuft,  um
obige  Bedingungen  zu  erfüllen.  M.  Robitysch  (6)  berichtet  von  Geschwindigkeiten,  die  im
gewöhnlichen  Betriebe  6  cm  pro  Stunde  betragen;  für  Detailuntersuchungen  verzehnfachte
sich  diese  Geschwindigkeit.
Das  Ergebnis  der  Registrierung  ist  ein  fortlaufender  Kurvenzug  mit  einem  Maximum,
Minimum  und  einem  Mittelwert  für  jede  Schwingung.  Für  längere  Zeiträume  lassen  sich
die  einzelnen  Werte  der  Maxima,  Minima  und  Mittelwerte  verbinden.  Diese  so  erhaltenen
Kurvenzüge  haben  bei  Windmessungen  das  Hauptinteresse  zu  beanspruchen;  ob  es  sich  dabei
um  Geschwindigkeit  oder  Richtung  handelt,  ist  unerheblich.  Während  die  Anzeige  der
Horizontalrichtung  sich  ohne  weiteres  auf  alle  Richtungen  erstrecken  kann,  hat  die  Geschwindigkeitsregistrierung ­
  eine  Grenze  bei  einer  Anzeige  bei  40  m/sec.,  die  praktisch  aber  kaum  jemals
erreicht  werden  dürfte.  Die  Neigung  gegen  die  Horizontale  ist  bei  dieser  Konstruktion  bei
+  und  —  60°  durch  einen  Anschlag  begrenzt,  bei  der  Erstausführung  sogar  bei  +  und  —  45°.
Dieser  auf  gezeichnete  Kurvenzug  stellt  also  keine  freie  Schwingung  dar,  sobald  die  Fahne
            
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