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Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte und des Marineobservatoriums — 57. Bd., Nr. 5
die sie aber nach eigenen Untersuchungen zu einer neuen Form weiter ausbildete. Die von
der Firma Fuess weiterentwickelte und für die neue Konstruktion in Aussicht genommene
Windfahne war unter dem 18. Juli 1932 zum Patent angemeldet worden, das inzwischen
unter Nr. 617 923 vom 21. März 1935 der Firma erteilt wurde (Abbildung 6, Tafel 2).
Es soll hier wörtlich aus dieser Patentschrift angeführt werden: „Gegenstand der vor
liegenden Erfindung ist eine Windfahne, die große Richtkraft und verhältnismäßig geringes
Trägheitsmoment mit einer natürlichen Dämpfung vereinigt, die es bewirkt, daß auch bei
sprungweiser Windrichtungsänderung die Fahne nahezu aperiodisch einspielt oder wenigstens
bei der zweiten Halbschwingung schon innerhalb der Grenzen der Genauigkeitsanforderungen
bleibt, die an die Windrichtungsmessung normalerweise gestellt werden, so daß die Zeit, die
von der Windrichtungsänderung bis zum Erreichen der praktischen Übereinstimmung der
Fahnenstellung mit der Windrichtung vergeht, nur sehr kurz ist.
Eine solche Fahne wird durch zwei oder mehr vertikale Flächen gebildet, die zweck
mäßigerweise ähnlich wie ein Flugzeugtragflügel die längsten Kanten quer zur Windrichtung
liegen haben und bei denen die Abstände der Hinterkanten je zweier Flächen kleiner sind
als die Abstände der Vorderkanten, so daß beim Hineinblasen des Windes in den Zwischen
raum zwischen den Flächen ein gewisser Stau entsteht. Als besonders zweckmäßig hat sich
eine derartige Fahne aus nur zwei rechteckigen Flächen erwiesen. Bei dieser Fahne ist jedoch
der Verkleinerung des Abstandes der Hinterkanten relativ zum Abstand der Vorderkanten
sowie relativ zur Breite der Flächen dadurch eine Grenze gese^t, daß einesteils Versuche
gezeigt haben, daß noch ein kräftiger Abfluß des Staues zwischen den Hinterkanten möglich
sein muß und daß anderenteils der Winkel, den die Flächen miteinander bilden, nicht erheb
lich mehr als das Doppelte des Abreißwinkels der Strömung betragen darf. Die Einhaltung
entsprechender Proportionen der Fahne ist entscheidend für das Auftreten der erfindungs
gemäßen Wirkung. Es hat sich indessen gezeigt, daß die Wirkung dieser Flächenanordnung
nicht wesentlich verändert wird, wenn aus Gründen der Stabilität die Flächen etwas gekrümmt
oder gebrodien werden, derart, daß die Ecken der Hinterkanten zusammengeführt werden
und daß die Vorderkanten gestreckt oder nahezu gestreckt und parallel bleiben. Hierbei
ergibt sich für die Begrenzung des zwischen den Hinterkanten auch bei dieser Bauart ent
stehenden Schlitjes wieder eine ähnliche Bedingung, wie vorstehend für zwei nahezu paralle,
nicht geknickte oder gekrümmte Flächen ausgeführt.
Die Zeichnungen stellen die beiden wichtigsten Ausführungsformen der Erfindung in
perspektivischer Ansicht dar, und zwar Figur 1 der Abbildung 6, Tafel 2, die grundsätjlich
einfachste Form, in der nur zwei ebene Flächen benutjt werden.
Die Form nach Figur 2 der Abbildung 6 hat gegenüber derjenigen nach Figur 1 den
Vorzug, daß die mechanische Festigkeit erhöht ist. Auch hier werden nur zwei Flächen ver
wendet, deren Hinterkanten jedoch gebrochen sind, während die Vorderkanten gerade bleiben.“
Im übrigen muß bezüglich genauerer Angaben über die hohe Richtkraft in Verbindung
mit fast aperiodischer Dämpfung dieses Fahnenkörpers auf eine demnädist erscheinende Ab
handlung des Reichsamts für Wetterdienst verwiesen werden.