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Full text: 54, 1935/36

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Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte. — 54. Bd. l\'r. 5 
Bei diesem neuen Ausgleichuugsverfahren mußten weiterhin kleinere Ausgleichungszeiträume gewählt 
werden, da nur diese eine Änderung der Akzeleration erkennen lassen. Wenn auch für eine Prüfung 
der Gangkonstanz der Quarzuhren eine sieh über längere Zeit erstreckende Ausgleichung einwandfreiere 
Ergebnisse liefern würde, so muß im Gegensatz dazu bei dem hier vorliegenden Fall stets die Genauigkeits 
steigerung für den laufenden Zeitdienst als eine der wichtigsten Forderungen im Auge behalten werden. 
Abgesehen davon verlangt der laufende Zeitdienst außerdem eine möglichst rechtzeitige Herausgabe der 
endgültigen Verbesserungen der ausgesandten und aufgenommenen Funkzeitsignale, so daß auch hier 
die Wahl kürzerer Ausgleichungszeiträume sich als vorteilhaft erweisen mußte. 
Weiterhin mußte erstrebt werden, daß die drei an den Beobachtungen beteiligten Beobachter 
möglichst gleichmäßig über den gesamten Ausgleichungszeitraum verteilt waren, so daß die ausgeglichene 
Kurve dann auch mit vollster Berechtigung auf das Mittel der drei Beobachter bezogen werden konnte. 
Da sich diese gleichmäßige Beteiligung der Beobachter in der Praxis nicht restlos durchführen läßt, 
mußte zumindest versucht werden, durch eine weitgehende Verschmelzung der aneinander grenzenden 
Ausgleichungen diesem Ziele näherzukommen. 
Schließlich war eine neue Gewichtsbestimmungsmethode zu entwickeln, die weniger kompliziert war 
als die oben geschilderte. 
Diese Überlegungen, über deren Ergebnisse demnächst an anderer Stelle noch ausführlich berichtet 
werden wird, führten zur Wahl eines zweimonatigen Ausgleichungszeitraumes. Jede monatliche Aus 
gleichung beginnt damit am 15. des vorangegangenen Monats, hat am 15. des Ausgleichungsmonats die 
Epoche 0 und endigt am 14. des darauffolgenden Monats. Hieraus geht hervor, daß sich die aufeinander 
folgenden Ausgleichungen gegenseitig überdecken. 
Um nun Sprünge in den Anschlüssen der ausgeglichenen Kurven aneinander zu vermeiden, wurden 
die Kurven nach der Ausgleichung mit laufenden Gewichten versehen. Damit geht zwar die Gestalt 
der der Ausgleichung zugrunde gelegten Parabel verloren. An ihre Stelle tritt eine andere Kurve, die 
jedoch die tatsächlichen Verhältnisse besser wiedergibt als die mehr oder weniger erzwungene Parabel, 
und die bei richtiger Anordnung der laufenden Gewichte jeden Sprung an den Übergangsstellen 
ausschließt. 
Die Anordnung der laufenden Gewichte geschah nun in der Form, daß das Gewicht jeder aus 
geglichenen Kurve vom 15. des vorangegangenen Monats bis zum 15. des Ausgleichungsmonats von Tag 
zu Tag ansteigende Werte von 0-000 bis 2.000 und von da bis zum 14. des darauffolgenden Monats 
die von Tag zu Tag um gleiche Beträge kleiner werdenden Werte von 2.000 bis 0.000 durchlief. Unter 
Berücksichtigung der Tatsache, daß einmal bei dieser Anordnung der laufenden Gewichte das Gewicht 
jeder einzelnen Kurve am 1. jedes Ausgleichungsmonats stets gleich 1.000 ist und daß andererseits zur 
Ermittelung der Quarzuhrstände eines Monats nicht nur die Werte eines Monats, sondern stets auch die 
gewichteten Kurvenwerte der benachbarten Monate verwendet werden, bildeten die Kurven mehrerer 
aufeinanderfolgender Monate einen geschlossenen Kurvenzug, ohne daß dabei der ausgeglichenen Kurve 
eines einzelnen Monats durch den Einfluß der benachbarten Kurven ein zu großer ZAvang angetan wurde. 
Weiterhin wurden alle Kurven auf das Mittel der drei beteiligten Beobachter F, L und T, also 
.F+L+T, 
auf —5 bezogen. 
Für die Gewichte dieser nunmehr neu zu rechnenden Ausgleichungen wurde schließlich eine neue 
Gewichtsbestimmungsmethode entwickelt, die nicht mehr wie bisher die Anzahl der Sterne, die innere 
Genauigkeit und die Verteilung der Sterne innerhalb der Zeitbestimmung berücksichtigte, sondern die 
zwecks Vereinfachung des Gewichtsverfahrens nur noch auf die Anzahl der Sterne Bezug nahm. 
Es wurde hierbei von der als vorhanden angenommenen Gangkonstanz der Quarzuhr Gebrauch 
gemacht, indem diese neuen Gewichte aus einer ungewichteten Ausgleichung der von Mitte September 1933 
bis Ende Januar 1934 angestellten 91 Zeitbestimmungen ermittelt wurden, nachdem vorher die persönlichen 
Fehler der Beobachter, wie sie sich aus der auf Seite 39 gegebenen großen Ausgleichung mit fünf 
Unbekannten ergeben hatten, angebracht worden waren.
	        
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