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Full text: 52, 1933/34

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Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte. 52. Band. Nr 2. 
1 m) am Südufer der Karkelmündung; wegen seiner freien Lage für Windschätzungen geeignet. — 
25. Snse (55o 6'53" N, 21« 12'52" O, 1 m) am Südufer des gleichnamigen Flusses kurz vor seiner 
Mündung; wegen seiner freien Lage für Windschätzungen geeignet. — 26. Qilge (55<>0'35”N, 
21® 14'10" O, 1 m) am westlichen Dorfende unweit der Mündung des Gilgestromes auf seiner Südseite; 
wegen seiner freien Lage für Windschätzungen geeignet. — 127. ßabagienen (540 53'53" N, 
2103'55" O, 7 m) etwa 800 m südsüdöstlich vom Leuchtturm Rinderort; wegen seiner freien Lage für 
Windschätzungen geeignet. 
C. Begriffsbestimmung und Unterteilung der Stürme. 
Unter „Sturm“ sind gemäß der üblichen Begriffsbestimmung Winde verstanden, die wenigstens 
in Böen Stärke 8 der Beaufort-Skala oder mehr erreichten; zur Hälfte als Sturm und zur anderen 
Hälfte als Nichtsturm sind in dieser Arbeit die Winde gerechnet, welche in Böen mindestens Stärke 6 
und höchstens Stärke 7 der Beaufort-Skala erreichten. — Bedingt durch örtliche Einflüsse oder durch 
gelegentliche Ueberschätzung der Windstärke, ist zuweilen nur an der einen oder anderen Station Wind 
stärke 8 oder mehr vermerkt worden, hingegen an den übrigen Stationen erheblich geringere Windstärken. 
Nach meinen Feststellungen am Beobachtungsort wie nach den Tabellen dürften die meisten oslpreu- 
ßischen Beobachter die Windstärke namentlich bei stärkeren Winden wesentlich überschätzen; ich habe 
daher nur dann „Sturm“ angenommen, wenn eine der als besonders zuverlässig erachteten Stationen 
Pillau oder Memel mindestens Windstärke 8 vermerkt hatte; außerdem dann, wenn auf Grund der 
Wetterlage stürmische Winde mindestens in einem Teil der Küste vermutet werden konnten. Diese 
Auswahl hatte zur Folge, daß Stürme nur dann als solche anerkannt wurden, wenn mindestens drei 
Sturmwarnungsstellen der ostpreußischen Küste, die in mindestens zwei Untergruppen liegen mußten, 
Windstärke 8 oder mehr vermerkt hatten. — Schwierigkeiten machte zuweilen die Abgrenzung zeitlich 
kurz aufeinander folgender Stürme durch den Zweifel, ob sie als ein einheitlicher Sturm oder als zwei 
verschiedene Stürme aufzufassen seien. Eine gewisse Willkür war bei der Entscheidung dieser Frage 
zuweilen unvermeidbar. Die Entscheidung erfolgte in Zweifelsfällen grundsätzlich nach der Regel: 
Betrug die Sturmpause bis zu 8 Stunden, so wurden die beiden Stürme als ein einheitlicher aufgefaßt, 
sonst als zwei. 
Zu unterscheiden sind: 
I. Stürme, die an der ganzen ostpreußischen Küste in demselben Quadranten 1 ) einsetzten, 
II. Stürme, die an der ostpreußischen Küste in verschiedenen Quadranten einsetzten. 
Die Stürme der Gruppe 1 sind weiter unterteilt in: 
1. 1 Gleichbleibende Stürme; die Richtung verblieb während der Sturmdauer in demselben 
Quadranten; 
1. 2. Rechtsdrehende Stürme; die Windrichtung drehte im Sinne des Uhrzeigers (N-O-S-W-N) 
mindestens bis in den nächsten Quadranten; 
1. 3. Linksdrehende Stürme; die Windrichtung drehte in entgegengesetztem Sinne des Uhr 
zeigers (N-W-S-O-N) mindestens bis in den nächsten Quadranten. 
Es ergeben sich mithin für die Gruppe I die 12 Untergruppen: I A 1 bzw. 2 bzw. 3 Südweststurm 
gleichbleibend bzw. rechtsdrehend bzw. linksdrehend, — 1 B 1 bzw. 2 bzw. 3 Nordweststurm gleich 
bleibend bzw. rechtsdrehend bzw. linksdrehend, — 1 C 1 bzw. 2 bzw. 3 Nordoststurm gleichbleibend 
i) In Uebereinstimmung mit dem Sturmwarnungsdienst wurde als maßgebende Einteilung Nordost-, Südost-, Südwest-, 
Nordwest-Quadrant beibehalten, trotzdem gegen diese Begriffsbestimmung Einwendungen gemacht werden können.
	        
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