G. Falkenberg: Ostpreußische Küste als einheitlicher Sturmwarnungsbezirk.
5
Die ostpreußische Küste
als einheitlicher Sturmwarnungsbezirk.
A. Veranlassung zur vorliegenden Untersuchung.
Die vorliegende Arbeit wurde im Sommer 1929 begonnen und zwar auf Anregung von
Herrn Regierungsrat Dr. Heidke, dem letzten Leiter der Königsberger Wetterwarte. Für
das wohlwollende Interesse, mit dem dieser die Entwicklung der Arbeit überwacht hat,
bin ich ihm zu aufrichtigem und herzlichem Dank verpflichtet. Dank sage ich ferner
Herrn Dr. M. Herrmann für seine freundlichen Ratschläge bei der Untersuchung der
einzelnen Sturmwetterlagen.
Einrichtungen zur Warnung vor Stürmen sind an den deutschen Küsten bereits seit 1864 teils ver
sucht, teils durchgeführt worden. Der Erfolg der Warnungen war nur gering. Nach der Einrichtung
der Deutschen Seewarte wurde dieser Dienst 1875 noch fortgesetzt 1 ); am 1. Januar 1876 wurde er zur
einheitlichen Regelung für die ganze deutsche Küste diesem Reichsinstitut übertragen durch die „Aller
höchste Verordnung, betreffend den Geschäftskreis, die Einrichtung und die Verwaltung der Deutschen
Seewarte. Vom 26. Dezember 1875" 2 ). In ihrer Ausführung eröffnete die Deutsche Seewarte im
September 1876 den angeordneten Sturmsignaldienst, der in seinen Grundzügen bisher unverändert ge
blieben ist. — Zahlreiche Sturmwarnungsstellen sind inzwischen auch von den Provinzialregierungen
und von privater Seite eingerichtet worden; ein Zeichen für die Einschätzung dieses Dienstes durch
die Interessenten 3 ). Vorhanden waren Anfang 1929 4 ) an der Nordseeküste 38 Sturmwarnungsstellen,
an der Ostseeküste 67, davon 19 an der ostpreußischen Küste und außerdem 8 im Memelgebiet.
Als notwendig erwies sich im Laufe der Jahre eine Dezentralisation des Sturmwarnungsdienstes. Die
deutsche Küste ist so langgestreckt und mannigfaltig in ihrem Aufbau, daß bei der Ausgabe aller
Warnungen von Hamburg aus, dem Dienstort der Deutschen Seewarte, die örtlichen Besonderheiten
namentlich der weitentfernten Küstengebiete nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Ferner
waren die Laufzeiten der Warnungstelegramme von Hamburg aus besonders für die ostdeutsche Küste
!) Näheres s. Archiv d. Seevvarte t. Jahrgg. S. 123
-) Reichsgesetzbl. 1875 S. 285 § l 2 lautend: Zum Geschäftskreise der Seewarte gehört die Sturmwarnung, und zwar:
a) die regelmäßige Sammlung von Beobachtungen über den meteorologischen Zustand der Atmosphäre auf bestimmten
Plätzen an der Küste sowie im Innern Deutschlands, ferner auf solchen Plätzen des Auslandes, deren meteorologische
Verhältnisse für die Beurteilung der atmosphärischen Zustände an den deutschen Küsten von Einfluß erscheinen, b) die
regelmäßige telegraphische Verbreitung von Mitteilungen über den augenblicklichen Zustand der Atmosphäre sowie
die unverzügliche Veröffentlichung solcher Wahrnehmungen, welche einen gefahrdrohenden Witterungsumschlag erwarten
lassen, c) die Verarbeitung des in längeren Beobachtungszeiten gesammelten Materials auf die daraus für die Navigation
und Wissenschaft zu gewinnenden Resultate und deren periodische Veröffentlichung.
3 ) Archiv d. Seewarte 2. Jahrgg. 1879 S. 70, 9. Jahrgg. 1886 S. 34—35, 10. Jahrgg. 1887 S. 40.
4 ) 52. Jahresbericht der Seewarte 1929 S. 10, 11 und 40.