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Full text: 45, 1928

P. Heidke: Erfolg und Güte örtlicher Vorhersagen im täglichen Wetterdienst» 
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3. Berechnung des Erfolges und der Güte der Windstärke-Yorhersagen bei der 
Herausgabe von Wind- und Sturmwarnungen. 
3a) Bestimmung der Windzeiten. 
In vielen Ländern werden Sturm- und Wind Warnungen verbreitet; Sturmwarnungen, 
wenn vermutlich Windstärke 8 der Beaufortskala oder eine höhere im Warnungsgebiet erreicht wird; 
Wind Warnungen, wenn vermutlich Windstärke 6 oder 7, aber nicht mehr 8 oder eine höhere erreicht 
wird. Eine „Windzeit” ist demnach eine Vorhersagezeit, in welcher zwar die Windstärke 6 erreicht 
oder überschritten, aber 8 nicht mehr erreicht wird. Die Windzeiten stehen somit zwischen den Sturm 
zeiten und den neu bestimmten Nichtsturmzeiten. Man kann daher auch jede Windzeit zu einem be 
stimmten Bruchteil (mj als Sturmzeit und zu einem anderen Bruchteil (m,) als Nichtsturmzeit auffassen, 
wobei m t -f- m. 2 = 1 ist, und m 1 wie m 2 echte positive Brüche sind. Z.ahlenwerte für m 1 und m 2 sind in 
Abschnitt 3e dieser Arbeit durch Ermittlung einer zweiten Beziehung zwischen diesen beiden Größen 
berechnet worden. 
Bei der Herausgabe allein von Sturmwarnungen ist nur eine Schwelle festgesetzt, nämlich bei 
Windstärke 8. Bei der Herausgabe von Wind- und Sturmwarnungen kommt hierzu noch eine zweite 
Schwelle bei Windstärke 6. Beide Schwellwerte zählen zu der Gruppe der höheren Windstärken. 
3b) Bestimmung der Vorhersagegruppen. 
Zwischen den Vorhersagen (Sta = Sturmansage, Wa = Windansage, Nsta = Nichtsturmansage) und 
dem zugehörigen Ereignis (Stz = Sturmzeit, Wz = Windzeit, Nstz = Nichtsturmzeit) bestehen folgende 
3 2 = 9 Verbindungsmöglichkeiten: 
Stz 
Wz 
Nstz 
Sta 
(aa) 
(ab) 
(ac) 
Wa 
(ba) 
(bb) 
(bc) 
Nsta 
(ca) 
(cb) 
(cc) 
Es ist somit zu vermerken unter: 
(aa) eine Sturmzeit, für welche eine Sturmwarnung erlassen ist; 
(ba) eine Sturmzeit, für welche eine Windwarnung erlassen ist; 
(ca) eine Sturmzeit, für welche keine Warnung erlassen ist; 
(ab) eine Windzeit, für welche eine Sturmwarnung erlassen ist; 
(bb) eine Windzeit, für welche eine Windwarnung erlassen ist; 
(cb) eine Windzeit, für welche keine Warnung erlassen ist; 
(iac) eine Nichtsturmzeit, für welche eine Sturmwarnung erlassen ist; 
(bc) eine Nichtsturmzeit, für welche eine Windwarnung erlassen ist; 
(cc) eine Nichtsturmzeit, für welche keine Warnung erlassen ist. 
Hierbei seien (aa), (ba), (ca) usw. die Anzahl der unter diesen Bezeichnungen vermerkten Sturm-, 
Wind- oder Nichtsturmzeiten, für welche Sturm-, Wind- oder Nichtsturmansagen erlassen sind. 
Vorhersagen vollen Erfolgs sind die unter (aa), (bb), (cc); vollen Mißerfolges die unter (ac) und (ca). 
Es haben mit dem Bruchteil m 1 Erfolg und mit dem Bruchteil in, Mißerfolg die Vorhersagen unter 
(ab) und (ba), mit dem Bruchteil m 2 Erfolg und mit dem Bruchteil ra, Mißerfolg die Vorhersagen unter 
(bc) und (cb). 
Npn muß auch bei zwei Schwellen (Beaufort Stärke 6 und 8) entsprechend wie vorher bei der 
einen Schwelle (Beaufort 8) berücksichtigt werden, ob dem Vorhersagezeitraum eine Sturmzeit oder
	        
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