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Full text: 32, 1909

Die Stürme und die Sturmwarnungen an der deutschen Küste in den Jahren 18% bis 1905. 7 
während des Nachmittags- und Abenddienstes erlassene, falls die stürmische Witterung erst während der 
folgenden Nacht oder des folgenden Tages eintrat. In den Fällen, wo auf Grund der auf der Seewarte ein 
laufenden Wettertelegramme nach der Warnung während des Vormittagsdienstes schon zur Zeit der Nach 
mittagsbeachtung und nach einer Warnung während des Nachmittagsdienstes bereits zur Zeit der Abend- 
beobaclitung stürmische Winde wehten, wurde in den Tagebüchern der Sturmwarnungsstellen weiter nach 
geforscht, um ein Urteil über die Eintrittszeit der stürmischen Witterung zu gewinnen, und es wurden die 
Warnungen dann als verspätet angesehen, falls unter Zugrundelegung einer normalen Zustellungsfrist zur 
Zeit des Einlaufens der Telegramme bereits stürmische Witterung bestand. Die Aufgabe, in derartigen 
Fällen angesichts der rund 10000 bearbeiteten Tagebücher für jede Station jede zeitigste Notierung eines 
stürmischen Windes in bezug auf die Rechtzeitigkeit der Warnung zu prüfen, ist eine so große, daß die 
Sicherung gegen eine gelegentliche falsche Beurteilung außerordentlich schwer ist; gleichwohl darf der 
Überzeugung Ausdruck gegeben werden, daß bis auf vereinzelte Fälle die Beurteilung als zutreffend anzu 
sehen ist. 
Die Anweisung zum Hängenlassen der Signale (v) wurden nur dann als gelungen erachtet, wenn 
am folgenden Tage noch stürmische Witterung bestand, und ebenso wurde verfahren, wenn nach einer 
Sturmwarnung am folgenden Tage eine Anweisung zur Änderung der Signale ausgegeben wurde. Da eine 
Verlängerung der Signale jedoch in allen Fällen gerechtfertigt ist, wo die stürmischen Winde in der zweiten 
Nacht nach einer Sturmwarnung (oder einer Verlängerung) noch anhalten, die stürmischen Winde der 
Nacht aber dem vorhergehenden Tage zugerechnet wurden, so ist die hier geübte Beurteilung des Er 
folges der Verlängerung von Sturmwarnungen zu ungünstig, maßgebend für die hier auftretende Abweichung 
von der ersten Abhandlung war, daß eine sichere Feststellung der Fortdauer der stürmischen Winde in 
der zweiten Nacht nach der Warnung zu viel Nachschlagen in den Tagebüchern erfordert haben würde. 
Da in den Auszügen die Fälle, wo am Tage nach einer Warnung die Signale geändert wurden, nicht als 
solche kenntlich waren, und allen derartigen telegraphischen Anweisungen jenes Kriterium für die Richtig 
keit einer Verlängerung von Sturmsignalen bei der Beurteilung zugrunde gelegt wurde, so haben auch 
viele Fälle der Anordnung zum Hissen der Signale (h) eine zu ungünstige Beurteilung erfahren. Ein ge 
wisser Ausgleich ist darin zu suchen, daß die Fälle von Stürmen in den auf Sturmwarnungen folgenden 
zweitnächsten Nächten durchweg als gelungen gezählt und damit in manchen Fällen zu günstig beurteilt 
worden sind, da die Sturmsignale bei Eintritt der Dunkelheit an dem auf den Tag der Warnung folgenden 
Abend mit Ausnahme derjenigen Fälle, wo die Witterung dann noch stürmisch ist oder stürmische Winde 
von dem Signalisten erwarten läßt, zu senken sind, so daß jene günstige Zählweise nur für diese Ausnahme 
fälle zutrifft. 
I. Teil. 
Die Stürme und die Sturmphänomene an der deutschen Küste 
in (len Jahren 1896 bis 1905. 
Aus den ca. 10000 Monatsabschriften der Tagebücher der Sturmwarnungssteilen wurden für alle 
Tage, an denen auf einer Station die Windstärke 7 erreicht wurde, die Richtung der beobachteten Winde 
von 7 aufwärts und die größte Stärke, bei stürmischen Winden aus mehreren Quadranten meist auch 
die größten Stärken innerhalb der einzelnen Quadranten, sowie in der Regel auch die etwa in der folgenden 
Nacht erreichten Windstärken notiert, falls diese höher als die am Tage beobachteten waren. Aus diesen 
Auszügen wurden nach den Bestimmungen von § 4 und 5 die Gruppenwindrichtung und die Gruppen 
sturmrichtung für die einzelnen Küstengruppen abgeleitet, und es erfolgte dann an der Hand der Wetter 
karten und unter teilweisem Zurückgreifen auf die Tagebücher die Gruppierung der Sturmtage zu Sturm- 
phänomenen; für diese würde dann nach § 7 die Richtung und Stärke der Sturmphänomene bestimmt. Es 
darf wohl erwartet werden, daß die Bestimmungen über die Gruppensturmstärke die Mängel der Windstärke 
schätzungen zum größten Teil beseitigt haben. 
Vergleicht man die ermittelten Gruppenstärken mit den Windstärken aus den Wetterkarten der 
Wetterberichte der See warte, so tritt ein großer Unterschied des gegenseitigen Verhaltens bei einem Ver 
gleich der Nordsee mit der preußischen Küste auf, indem unsere Wetterkarten für die den Tagebüchern
	        
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