Skip to main content

Full text: 21, 1898

Dr. Grossmann: Die Stürme und die Sturmwarnungen an der deutschen Küste in den Jahren lSSß/95. 
3 
i 
Die jetzt seit Mitte Oktober 1890 bestehenden Gruppen*) umfassen yon den Ende 1895 bestehenden 
Signalstellen der Seewarte, wesentlich von 
Westen nach 
Osten geordnet, folgende Stationen: 
IX 
VIII 
VII 
V 
III 
II 
I 
Boi'kum 
Weserleuchtthunn 
Hamburg 
Flensburg 
Darsserort 
Ahlbeck 
Rixhöft 
Nesserland 
Brake 
Glückstadt 
Aarösund 
Stralsund 
Swinemünde 
Neufahrwasser 
Norderney 
Neu werk 
Brunshausen 
IV 
Wittower Posthaus 
Colbergermünde 
Heia 
Karolinensiel 
Bremerhaven 
Arkona 
Rügenwaldermünde 
Pillau 
Wangeroog 
Geestemünde 
VI 
Schleimünde 
Thiessow 
Stolpmiinde 
Brüsterort 
Schillighörn 
Wilhelmshaven 
Cuxhaven 
Helgoland 
(seit Okt. 1890) 
Tönning 
Keitum 
Friedrichsort 
Travemünde 
Marienleuchte 
Wismar 
W arnemünde 
Greifswalder Oie 
(seit Aug. 1SSC) 
Leb» 
Memel 
Von diesen Gruppen konnten nach dem Gesagten IV u. V, VI u. VII, sowie als Nordseegruppe VI—IX 
zusammengefasst werden, während ein anderweitiges Zusammenziehen von Gruppen unmöglich gewesen wäre. 
Demnach wurde eine Gliederung des Ostseegebietes nach den Gruppen I, II, III und IV/V, wesentlich in 
die preussisehe und die pommersche Küste, die Insel Rügen nebst Umgebung und die westliche Ostsee, und 
eine Gliederung der Nordsee in die 3 Theile Gruppe VI/VII, Gruppe VIII und Gruppe IX vorgenommen; 
doch wurde die Untersuchung auch durchweg für die Nordsee als Ganzes durchgeführt. Im Interesse der 
vorliegenden Aufgabe war die Zusammenziehung der Gruppen IV und V, wie VI und VII wegen der verschieden 
artigen Sturmgefahrdung zu bedauern, liess sich jedoch wegen der zu geringen Zahl von Stationen nicht 
vermeiden. 
Da Norderney, Cuxhaven, Marienleuchte, Ahlbeck und Rixhöft wegen mangelhaft erscheinender Beob 
achtungen und aus gleichem Grunde zeitweise Borkum nicht benutzt werden konnten, und die Signalstellen 
auf Helgoland und Greifswalder Oie erst später hinzutraten, so umfassten Gruppe I, II und VI/VII je 5,. 
Gruppe III, VIII und IX je 5—6, Gruppe IV/V 7 und die Nordsee als Gruppe VI—IX 15 —17 Signalstellen. 
§ 2. Gliederung nach der Zeit. Als kleinste Zeiteinheit tritt hier der Tag auf, der von einer Morgen 
beobachtung bis zur folgenden gerechnet wurde, so dass also Stürme der Nacht dem vorangehenden Tage 
zugezählt wurden. Bei Ableitung der Resultate wurden als grössere Zeitabschnitte durchweg die Monate zu 
Grunde gelegt, doch konnte eine so weit gehende Gliederung bei dieser Publikation nur zwecks Darlegung 
der jährlichen Periode der Sturmtage beibehalten werden. Zur Gliederung des Jahres mussten als grössere 
Abschnitte die Monate September bis April und Mai bis August, die hier kurz als die kalte und die warme 
Jahreszeit bezeichnet werden sollen und vielleicht auch der Kürze halber gelegentlich als Winter und Sommer 
auftreten, gewählt werden, bedingt durch die Möglichkeit eines Einflusses des nur von Mitte September bis 
Ende April an der Seewarte bestehenden Abend-Sturmwarnungsdienstes auf den Erfolg des Sturmwarnungs 
wesens. 
§ 3. Ermittlung der Sturmtage. Da die Küste nicht mit einer hinreichenden Zahl von registrirenden 
Anemometern besetzt ist, um die Stürme für jeden Punkt des gewählten Küstengebietes feststellen zu 
können, die Registrirungen der vorhandenen Apparate auch stellenweise Lücken aufweisen, in ihren An 
gaben in verschiedener Stärke von der Aufstellung und Umgebung beeinflusst werden, und genaue Unter 
suchungen über die Stärke dieses Einflusses besonders auch in seiner Abhängigkeit von der Richtung des 
Windes kaum möglich sind, so wurde bei dieser Ermittlung von der Benutzung der Anemometer ganz ab 
gesehen. Die Ermittlung der Zeiten stürmischer Witterung musste daher auf die Beobachtungen an den 
Signalstellen basirt werden, an denen bekanntlich neben den dreimaltäglichen Beobachtungen um 8°, 2P 
*) Es hatte ursprünglich bis 4. Januar 1889 eine Emtbeilung in 6 Gruppen im telegraphischen Dienst bestanden, wo 
die Gruppen nach der jetzigen Bezeichnung folgende Bedeutung hatten: 
(I) = I u. II (UI) = V u. VI incl. Schleimünde I (V) = IX 
(II) = III (IV) = VIII | (VI) = IV u. VII excl. Schleimünde. 
Dann hatten bis Mitte Oktober 1890 8 Gruppen bestanden von der Bedeutung: 
(1) = I u. II 
(ID = in 
(III) = IV 
(V) = VI I 
(IV) = V 
(VI) = VII 1 
(VII) = VIII 
(VIII) - IX
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.