Dr. Grossmann: Die Stürme und die Sturmwarnungen an der deutschen Küste in den Jahren lSSß/95.
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Die jetzt seit Mitte Oktober 1890 bestehenden Gruppen*) umfassen yon den Ende 1895 bestehenden
Signalstellen der Seewarte, wesentlich von
Westen nach
Osten geordnet, folgende Stationen:
IX
VIII
VII
V
III
II
I
Boi'kum
Weserleuchtthunn
Hamburg
Flensburg
Darsserort
Ahlbeck
Rixhöft
Nesserland
Brake
Glückstadt
Aarösund
Stralsund
Swinemünde
Neufahrwasser
Norderney
Neu werk
Brunshausen
IV
Wittower Posthaus
Colbergermünde
Heia
Karolinensiel
Bremerhaven
Arkona
Rügenwaldermünde
Pillau
Wangeroog
Geestemünde
VI
Schleimünde
Thiessow
Stolpmiinde
Brüsterort
Schillighörn
Wilhelmshaven
Cuxhaven
Helgoland
(seit Okt. 1890)
Tönning
Keitum
Friedrichsort
Travemünde
Marienleuchte
Wismar
W arnemünde
Greifswalder Oie
(seit Aug. 1SSC)
Leb»
Memel
Von diesen Gruppen konnten nach dem Gesagten IV u. V, VI u. VII, sowie als Nordseegruppe VI—IX
zusammengefasst werden, während ein anderweitiges Zusammenziehen von Gruppen unmöglich gewesen wäre.
Demnach wurde eine Gliederung des Ostseegebietes nach den Gruppen I, II, III und IV/V, wesentlich in
die preussisehe und die pommersche Küste, die Insel Rügen nebst Umgebung und die westliche Ostsee, und
eine Gliederung der Nordsee in die 3 Theile Gruppe VI/VII, Gruppe VIII und Gruppe IX vorgenommen;
doch wurde die Untersuchung auch durchweg für die Nordsee als Ganzes durchgeführt. Im Interesse der
vorliegenden Aufgabe war die Zusammenziehung der Gruppen IV und V, wie VI und VII wegen der verschieden
artigen Sturmgefahrdung zu bedauern, liess sich jedoch wegen der zu geringen Zahl von Stationen nicht
vermeiden.
Da Norderney, Cuxhaven, Marienleuchte, Ahlbeck und Rixhöft wegen mangelhaft erscheinender Beob
achtungen und aus gleichem Grunde zeitweise Borkum nicht benutzt werden konnten, und die Signalstellen
auf Helgoland und Greifswalder Oie erst später hinzutraten, so umfassten Gruppe I, II und VI/VII je 5,.
Gruppe III, VIII und IX je 5—6, Gruppe IV/V 7 und die Nordsee als Gruppe VI—IX 15 —17 Signalstellen.
§ 2. Gliederung nach der Zeit. Als kleinste Zeiteinheit tritt hier der Tag auf, der von einer Morgen
beobachtung bis zur folgenden gerechnet wurde, so dass also Stürme der Nacht dem vorangehenden Tage
zugezählt wurden. Bei Ableitung der Resultate wurden als grössere Zeitabschnitte durchweg die Monate zu
Grunde gelegt, doch konnte eine so weit gehende Gliederung bei dieser Publikation nur zwecks Darlegung
der jährlichen Periode der Sturmtage beibehalten werden. Zur Gliederung des Jahres mussten als grössere
Abschnitte die Monate September bis April und Mai bis August, die hier kurz als die kalte und die warme
Jahreszeit bezeichnet werden sollen und vielleicht auch der Kürze halber gelegentlich als Winter und Sommer
auftreten, gewählt werden, bedingt durch die Möglichkeit eines Einflusses des nur von Mitte September bis
Ende April an der Seewarte bestehenden Abend-Sturmwarnungsdienstes auf den Erfolg des Sturmwarnungs
wesens.
§ 3. Ermittlung der Sturmtage. Da die Küste nicht mit einer hinreichenden Zahl von registrirenden
Anemometern besetzt ist, um die Stürme für jeden Punkt des gewählten Küstengebietes feststellen zu
können, die Registrirungen der vorhandenen Apparate auch stellenweise Lücken aufweisen, in ihren An
gaben in verschiedener Stärke von der Aufstellung und Umgebung beeinflusst werden, und genaue Unter
suchungen über die Stärke dieses Einflusses besonders auch in seiner Abhängigkeit von der Richtung des
Windes kaum möglich sind, so wurde bei dieser Ermittlung von der Benutzung der Anemometer ganz ab
gesehen. Die Ermittlung der Zeiten stürmischer Witterung musste daher auf die Beobachtungen an den
Signalstellen basirt werden, an denen bekanntlich neben den dreimaltäglichen Beobachtungen um 8°, 2P
*) Es hatte ursprünglich bis 4. Januar 1889 eine Emtbeilung in 6 Gruppen im telegraphischen Dienst bestanden, wo
die Gruppen nach der jetzigen Bezeichnung folgende Bedeutung hatten:
(I) = I u. II (UI) = V u. VI incl. Schleimünde I (V) = IX
(II) = III (IV) = VIII | (VI) = IV u. VII excl. Schleimünde.
Dann hatten bis Mitte Oktober 1890 8 Gruppen bestanden von der Bedeutung:
(1) = I u. II
(ID = in
(III) = IV
(V) = VI I
(IV) = V
(VI) = VII 1
(VII) = VIII
(VIII) - IX