Bericht und Gutachten über die Versuche bezüglich der Abblendung der Schiffs-Seitenlichter.
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Laterne einsetzt und zwar so, dass eine Linie von der Innenkante des Dochtes nach dem äussersten nicht
durch die Fassung verdeckten Theile der Linse in der Richtung nach vorn gezogen parallel der Seitenwand
der Laterne läuft. Es hat diese Einsetzung der Linse für die Fabrikation keinerlei Schwierigkeiten und ist
dieselbe auch bereits mehrfach durchgeführt.
7) Formulirung einer Ausführnngsbestimmung. Nach den vorstehenden Erörterungen wird folgender
Wortlaut für eine Ausführungsbestimmung zum Gesetz vorgeschlagen.
„Die Laternenbretter oder Schirme für die Seitenlichter müssen an ihrer Vorderkante in der ganzen
Höhe des Laternenbrettes mit einer Querleiste versehen sein, deren Breite, von der Aussenkante des
Schirmes gemessen, genau gleich dem Abstande der inneren Kante des Dochtes resp. der Lichtquelle von
der äusseren Kante des Laternenbrettes sein muss.
Die Laternenbretter (Schirme) sind an Bord parallel der Kielrichtung des Schiffes fest anzuhringen.
Die Linsen, welche keinen grösseren Bogen als 120° haben, müssen so in die Laterne eingesetzt sein,
dass eine Linie von der Innenkante des Dochtes nach dem äussersten von der Fassung freien Theile der
Linse in der Richtung nach vorn gezogen, parallel der Längsschiffsseitenwand der Laterne verläuft. Der
Mittelpunkt der Flamme muss im Mittelpunkte der Linse stehen.“
Aus den vorstehenden Ausführungen erhellt, dass nach den nun zum Abschlüsse gebrachten Ver
suchen keine Veranlassung vorliegen dürfte, dem Artikel 3 unter d) der Kaiserlichen Verordnung vom
8. Jan. 1880 zur Verhütung des Zusammenstosses der Schiffe auf See (Seite 1 dieses Berichts) eine andere
Fassung zu geben.
Hamburg, den 18. Oktober 1895.
Die Kommission für die Versuche über Abblendung der Positionslaternen.
(gez.) Koldewey. Dr. Hugo Krüss. Krause.
Nachtrag.
Nach Vollendung des vorstehenden Berichts wurden vom Reichsmarineamt als Ergänzung noch Unter
suchungen mit elektrischem Lichte als Leuchtquelle angeordnet, welche die nachstehenden Resultate ergeben
haben:
Die Versuche mit Petroleum-Lampen hatten die Beziehungen zwischen den Beobachtungen der Lichter
im Freien und den photometrischen Messungen in genügender Weise festgestellt.
Neue Versuche im Freien anzustellen erschien deshalb nicht erforderlich und konnte durch photo
metrische Messungen im Laboratorium allein das gewünschte Resultat über die beste Ahblendung der Seiten
lichter, auch bei Anwendung von elektrischem Licht, in völlig ausreichender Weise erzielt werden.
Diese photometrischen Messungen zeigen zunächst, dass bei Anwendung von elektrischem Glühlicht
es nicht möglich ist, eine ganz gleichmässige Helligkeit über den ganzen Bogen zu erzielen, wie dies hei
Petroleum-Rundbrennern der Fall ist. Da die- gesetzmässige Helligkeit indess auch hei der Stellung des
Glühfadens, welche der geringsten Lichtwirkung entspricht, noch immer in reichlichem Maasse erzielt, ausser
dem bei Anwendung von Linsen der Unterschied in der Helligkeit etwas abgeschwächt wird, so kann hieraus
für die Praxis ein Nachtheil nicht erwachsen.
Für die volle Ausnutzung des Lichtes ist es aber durchaus nothwendig, dass die Mitte der Licht
intensität des Glühfadens so genau wie möglich in den Mittelpunkt der Linse gestellt wird. Dies geschieht