Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte — 1S95 No. 2 —
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bleibt.*) **) Es wird diese Thatsache auch noch dadurch bestätigt, dass bei der Abblendung auf die Aussen-
kante des Dochtes noch immer ein Schimmer des farbigen Lichtes sichtbar blieb (siehe Beobachtung des
letzten Abends).
Bei der Abblendung auf die Innenkante des Dochtes waren beide Lichter, sobald der Dampfer in
Linie kommen konnte, was bei einer Entfernung von 600 Meter geschah, sehr hell zu sehen.
3) Relative Helligkeit des Lichtes in dem nur von theilweisem Lichte beschienenen Streifen {„dark
lane u der Engländer). Aus den vorstehenden, die angestellten Beobachtungen betreifenden Erörterungen
geht nun unstreitig hervor, dass bei der Ausdehnung, die man der Lichtquelle zur Erzielung der vorschrifts-
mässigen Sichtweite geben muss, eine Ahblendung der Seitenlichter auf die Innenkante des Dochtes, d. h.
so, dass das volle Licht von jeder Seitenlaterne aus nur bis parallel der Kielrichtung geworfen werden
kann, vollständig genügt, um den Streifen zwischen den Parallelen bis zu so kleinen Entfernungen, die für
das rechtzeitige Ausweichen zweier grösserer Schiffe noch verwerthbar sind, durch die Bruchtheile des
ganzen Lichtes noch hinreichend zu erhellen.
Wie gross diese Helligkeit im Verhältniss zu der des vollen Lichtes für jede Entfernung sein wird,
und bei welcher Entfernung das Maximum der Helligkeit eintreten muss, lässt sich aus dem Lichtemissions
gesetze leicht berechnen.
Nach diesem Gesetze ist die Helligkeit, in welcher ein weisses Licht in einer bestimmten Entfernung
erscheint, proportional der Lichtstärke und umgekehrt proportional dem Quadrate der Entfernung; bei grün
gefärbtem Lichte sogar annähernd, für die hier in Betracht kommenden Entfernungen, umgekehrt proportional
dem Kubus der Entfernung. (Vergl. Untersuchungen über Sichtweite und Helligkeit der Positionslatemen
Seite 42). Da es sich nun bei der vorliegenden Untersuchung nur um relative Helligkeit handelt, so kann
man die Lichstärke unmittelbar als Bruchtheil des vollen Lichtes geben, den man wieder proportional dem
Bruchtheil der erleuchteten Fläche des ganzen Lichtes setzen kann. Dieser Theil ist aber eine Funktion
der Entfernung und lässt sich leicht aus dieser berechnen. Bezeichnet man die Entfernung des Beobachters
von dem auf eine Entfernung von 400 Meter von der Lichtquelle angenommenen Durchschnittspunkte der
letzten Strahlen mit x und berücksichtigt, dass hei den sehr kleinen Winkeln (weniger als einem Grad), um
welche es sich hier handelt, man den sinus und die tangente gleich dem Bogen setzen und die Ausdehnung
der Lichtquelle (1.7 cm) gegenüber der halben Breite des Schiffes (7.B Meter) vernachlässigen kann, so ist
die erleuchtete Fläche in Einheiten der ganzen Fläche gegeben durch den Ausdruck
x
400 +a; ‘
Die Helligkeit für die Entfernung 400+a: von der Leuchtquelle wird also proportional sein dem Ausdruck
x
für weisses und rothes Licht
für grünes Licht.
Indem man den ersten Differenzialquotienten dieser Ausdrücke — 0 setzt und die Gleichung auflöst,
ergiebt sich, dass das Maximum der Helligkeit in dem ersten Falle für x = 200, d. h. bei 600 Meter Ent
fernung, in dem zweiten Falle für x — j^-, d. h. bei B33'/3 Meter Entfernung von der Lichtquelle ein-
tritt. In dem ersten Falle ist '/j, in dem zweiten Falle des vollen Lichtes sichtbar.
Auf der anliegenden Tafel geben die Kurven ein Bild des Verlaufs der Helligkeiten für die verschiedenen
Entfernungen, sowie den jedesmaligen Bruchtheil des vollen Lichtes und die Entfernung, in welcher unter der
Voraussetzung guter Sichtigkeit der Luft das volle Licht mit gleicher Helligkeit erscheinen würde, wie das theil-
weise Licht bei der angegebenen Entfernung. So erscheint z. B. für Grün bei dem Maximum der Hellig
*) Dies entspricht auch den photometrischen Messungen, nach welchen erst bei 1° Drehung die letzten Strahlen
verschwanden.
und
400 + x
(400 + x)' 1
x
400 -\-x
(400 + x) 3
x
(400+ a;) 3
x
(400 +xy