No. 3.
Bericht und Gutachten
über die
Versuche bezüglich der Abblendung der Schiffs-Seitenlichter
ausgeführt im Sommer 1895
auf Anordnung des Reichs-Marineamtes von der Direktion der Seewarte.
I. Einleitende Bemerkungen. Aufgabe. Art der Ausführung. Programm.
In der Kaiserlichen Verordnung zur Verhütung des Zusammenstossens der Schiffe auf See vom 7. Januar
1880 (Beichsgesetzblatt No. 1, 1880 (No. 1355) wird in dem Artikel 3, da, wo von den Seitenlichtern die Rede
ist, unter d) wie folgt verordnet:
„Die Laternen dieser grünen und rothen Seitenlichter müssen an der Binnen
bordseite mit Schirmen versehen sein, welche mindestens Ein Meter vor dem Lichte
vorausragen, und zwar derart, dass die Lichter nicht über den Bug hinweg von der
anderen Seite her gesehen werden können.“
Diese Vorschrift beruht auf internationalem Uebereinkommen und wurde daher auch von sämmtlichen
seefahrenden Nationen strengstens beachtet. Als im Jahre 1889 die internationale Maritime Konferenz in
Washington zusammengetreten war, wurden auch die Vorschriften zur Verhütung des Zusammenstossens der
Schiffe auf See einer Revision unterworfen und gab namentlich die oben angeführte Vorschrift (Artikel 3, d)
zu eingehenden Erörterungen die Veranlassung. Der offizielle Bericht*) über die Verhandlungen verbreitet
sich in sehr ausführlicher Weise, indem die Vorschläge zur Abänderung der Verordnung von allen Seiten
beleuchtet wurden und Für und Wider eine reifliche Erwägung fanden. Endlich am 18. Dezember 1889
wurde seitens der Konferenz nach Ablehnung mehrerer Verbesserungsvorschläge (Amendements) der folgende
Beschluss gefasst:
„(8) The side lights should he so screened as to prevent the most convergent rays of the ligths
being seen across the bows more than half a point.“
(Distress Signals, Art. 31 (8), Bd. III, Seite 462).
In deutscher Fassung würde Artikel 3, Absatz d) am Schlüsse, wie folgt gefasst werden: „ . . . dass
die Lichter nicht mehr als V2 Strich über den Bug hinweg von der anderen Seite gesehen werden können.“
Wie nicht anders zu erwarten war, rief diese Abänderung eine heftige Opposition hervor, deren Aus
lassungen sowohl in England, wie auf dem Kontinente eine Polemik in der Fachpresse hervorrief, welche
die Veranlassung geben musste, dass, bevor die nunmehrige Fassung der Vorschrift über Abhlendung zum
Gesetz erhoben werden konnte, eine eingehende Untersuchung angeordnet werden musste. Denn, obgleich
*) Protocols of Proceedings of the International Marine Conference, held in Washington, D. C., United States of
America, October 16 to December 31, 1889. 3 Bände. Washington 1890.
Archiv 189&. 2.
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