Dr. C. Steeliert: Das Marine-Chronometer unci seine Verwendung in der nautischen Praxis.
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Diese Gleichung ist von jeder der Bedingungs-
Gleichungen zu suhtrahiren; also wird
—4.25.9 = —6?38
—3.25 (j — —3.88
—2.25 g = —2.38
— 1.25.9 = —1.38
+0.75.9 = +0.12
+ 1.759 = +1.12
+ 2.759 — +3.62
+ 5.75.9 = +9.12
Die hieraus folgende Summengleichung
+ 79.489
liefert den gesuchten Werth für den mittleren täglic
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und nach Multiplikation jeder Gleichung mit dem
Koeffizienten der linken Seite:
+ I8.O69 = +27+1
+ 10.56.9 = +12.61
+ 5.O69 = + 5.35
+ 1.569 = + 1-72
+ 0.56.9 = + 0.09
+ 3.O69 = + 1-96
+ 7.56.9 = + 9.95
+ 33.069 = +52.44
+ 11+23
Gang
+ +40
Da die Temperaturen während der in Betracht kommenden 10 Beobachtungstage nur geringe Schwan
kungen gezeigt haben, so kann man für die ganze Zeit den Mittelwerth +17?8 Cels. als Tagestemperatur
betrachten. Diesem Werthe entspricht die Gangkorrektion
T = —0 S 07
es wird demnach g 0 — ++47
lieh
Der nur aus der ersten und letzten Standbestimmung abgeleitete Gang hat in diesem Falle den wesent-
alnveichenden Werth
.9 = + +55
also g 0 = + +62.
§ 48. Liegt Ursache zu der Vermuthung vor, dass einzelne Standbestimmungen wesentlich fehlerhafter
oder unsicherer als die übrigen sind, so kann man (falls man nicht vorziehen sollte, diese Beobachtungen
überhaupt bei Seite zu lassen) die Rechnung so einrichten, dass jene Standbestimmungen in geringerem
Maasse als die übrigen auf die Bestimmung des Gangwerthes einwirken. Die Walirscheinlichkeits - Rechnung
lehrt, dass man in diesem Falle die betreffende Gleichung im System + mit der Quadratwurzel des zahlen-
mässig ausgedrückten Zuverlässigkeitsgrades (des sogenannten „Gewichtes“ der Beobachtung) vor Beginn der
Ausgleichungs-Rechnung zu multipliziren hat. — Um nun das Verfahren nicht zu sehr zu kompliziren, möge-
hier der Vorschlag gemacht werden, dass man sich ein für allemal für eines der 3 Gewichte
0, Ya oder 1
entscheide. Im ersten Falle fällt die Beobachtung fort, im letzten Falle tritt die Gleichung in unver
änderter Form in die Rechnung ein, im mittleren Falle ist die Gleichung mit TV2 zu multipliziren. Da nun
T 1 /2 — 0.707.. ist, so wird man hierfür mit genügender Genauigkeit 0.7 setzen dürfen.
Es möge, um für die Anwendung dieser Regeln ein Beispiel zu bieten, angenommen werden, dass die
in Apia gewonnenen Standbestimmungen von 1892 April 22 und April 26 wesentlich unsicherer, als die
übrigen seien, so dass die Berücksichtigung derselben mit dem Gewichte '/2 gerechtfertigt erscheint. Dann
lauten unsere Bedingungs-Gleichungen
+ = + 0+0
+ + I.O9 = + 3.20
0.7++ 1+9 = + 3.29
+ + 3.0 9 = + 5.70 ,
+ + 5.0.9 = + 7.20
0.7 ++ 4.2.9 = + 5-74
+ + 7.O9 = +10.70
+ + IO.O9 •= +16.20
Die weitere Auflösung erfolgt nach den in Kapitel III aufgestellten Rechnungs-Vorschriften und bedarf
keiner besonderen Erläuterung.