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Full text: 17, 1894

Dr. C. Steeliert: Das Marine-Chronometer unci seine Verwendung in der nautischen Praxis. 
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Diese Gleichung ist von jeder der Bedingungs- 
Gleichungen zu suhtrahiren; also wird 
—4.25.9 = —6?38 
—3.25 (j — —3.88 
—2.25 g = —2.38 
— 1.25.9 = —1.38 
+0.75.9 = +0.12 
+ 1.759 = +1.12 
+ 2.759 — +3.62 
+ 5.75.9 = +9.12 
Die hieraus folgende Summengleichung 
+ 79.489 
liefert den gesuchten Werth für den mittleren täglic 
9 
und nach Multiplikation jeder Gleichung mit dem 
Koeffizienten der linken Seite: 
+ I8.O69 = +27+1 
+ 10.56.9 = +12.61 
+ 5.O69 = + 5.35 
+ 1.569 = + 1-72 
+ 0.56.9 = + 0.09 
+ 3.O69 = + 1-96 
+ 7.56.9 = + 9.95 
+ 33.069 = +52.44 
+ 11+23 
Gang 
+ +40 
Da die Temperaturen während der in Betracht kommenden 10 Beobachtungstage nur geringe Schwan 
kungen gezeigt haben, so kann man für die ganze Zeit den Mittelwerth +17?8 Cels. als Tagestemperatur 
betrachten. Diesem Werthe entspricht die Gangkorrektion 
T = —0 S 07 
es wird demnach g 0 — ++47 
lieh 
Der nur aus der ersten und letzten Standbestimmung abgeleitete Gang hat in diesem Falle den wesent- 
alnveichenden Werth 
.9 = + +55 
also g 0 = + +62. 
§ 48. Liegt Ursache zu der Vermuthung vor, dass einzelne Standbestimmungen wesentlich fehlerhafter 
oder unsicherer als die übrigen sind, so kann man (falls man nicht vorziehen sollte, diese Beobachtungen 
überhaupt bei Seite zu lassen) die Rechnung so einrichten, dass jene Standbestimmungen in geringerem 
Maasse als die übrigen auf die Bestimmung des Gangwerthes einwirken. Die Walirscheinlichkeits - Rechnung 
lehrt, dass man in diesem Falle die betreffende Gleichung im System + mit der Quadratwurzel des zahlen- 
mässig ausgedrückten Zuverlässigkeitsgrades (des sogenannten „Gewichtes“ der Beobachtung) vor Beginn der 
Ausgleichungs-Rechnung zu multipliziren hat. — Um nun das Verfahren nicht zu sehr zu kompliziren, möge- 
hier der Vorschlag gemacht werden, dass man sich ein für allemal für eines der 3 Gewichte 
0, Ya oder 1 
entscheide. Im ersten Falle fällt die Beobachtung fort, im letzten Falle tritt die Gleichung in unver 
änderter Form in die Rechnung ein, im mittleren Falle ist die Gleichung mit TV2 zu multipliziren. Da nun 
T 1 /2 — 0.707.. ist, so wird man hierfür mit genügender Genauigkeit 0.7 setzen dürfen. 
Es möge, um für die Anwendung dieser Regeln ein Beispiel zu bieten, angenommen werden, dass die 
in Apia gewonnenen Standbestimmungen von 1892 April 22 und April 26 wesentlich unsicherer, als die 
übrigen seien, so dass die Berücksichtigung derselben mit dem Gewichte '/2 gerechtfertigt erscheint. Dann 
lauten unsere Bedingungs-Gleichungen 
+ = + 0+0 
+ + I.O9 = + 3.20 
0.7++ 1+9 = + 3.29 
+ + 3.0 9 = + 5.70 , 
+ + 5.0.9 = + 7.20 
0.7 ++ 4.2.9 = + 5-74 
+ + 7.O9 = +10.70 
+ + IO.O9 •= +16.20 
Die weitere Auflösung erfolgt nach den in Kapitel III aufgestellten Rechnungs-Vorschriften und bedarf 
keiner besonderen Erläuterung.
	        
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