Dr. L. Ambronn: Breitenbestimmungen zur See.
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§ 32. Aufgabe. Mit Hülfe zweier Sumner-Kreise auf einer Seekarte den Scliiffsort zu bestimmen,
wenn die Greenw. Zeit der Beobachtung bekannt ist.
Es sind liier zwei Fälle zu unterscheiden:
1) die beiden Zenitdistanzen beziehen sich auf verschiedene Gestirne für dieselbe Zeit, oder
2) es sind zu verschiedenen Zeiten die Höhen desselben Gestirnes bei mindestens. 2—3 Strich
Azimut-Unterschied gemessen worden.
1) Man hat die beiden Zenitdistanzen z und Z\ gemessen und sind die Deklinationen der Sterne für die
Zeit der Beobachtung ö und ö\ und der Uhrstand Am, so kann man diejenigen Punkte, in denen der Sumner-
Kreis für das Gestirn s eine Anzahl von Parallelkreisen schneidet, dadurch finden, dass man mit den einzelnen
angenommenen Breiten den Stundenwinkel t und daraus die Ortszeit berechnet. Aus der so gefundenen Orts
zeit finden sich in Verbindung mit der nach dem Chronometer bekannten Greenw. Zeit diejenigen Längen für
die betreffenden Breiten, in denen diese von dem Sumner-Kreise geschnitten werden. Es lässt sich also dieser
Kreis punktweise festlegen, denn die Verbindungslinie dieser Punkte wird dem Bilde des Sumner-Kreises um
so näher kommen, je enger die der Rechnung zu Grunde gelegten Breiten beisammen liegen.
Wiederholt man nun dieselbe Rechnung auch für den zweiten
Stern, so wird man zwei gebrochene Linien bekommen, deren Durch
schnittspunkt der Schiffsort ist. Seien cp, cp v cp 2 , cp 3 .... Breiten,
welche der wahrscheinlichsten Breite des Schiffsortes nahe liegen
und zum Theil kleiner, zum Theil grösser sein werden; dann habe
man, wie oben angegeben, für das eine Gestirn, dessen Deklination 6
ist, die Zenitdistanz 2 gemessen, ebenso für das zweite Gestirn mit der
Deklination ö' die Zenitdistanz z', so wird man aus dem ersten Stern
die Längen ). v ). v A 3 . . . .finden, je nachdem man in die Rechnung
für den Stundenwinkel cp, cp v cp v </> 3 . . . einführt. Für den zweiten
Stern bekommt man auf dieselbe Weise bei Benutzung der einzelnen
Werthe der Breite l, l v l 2 , l 3 .... als Längen. Der Durchschnitts
punkt 0 der beiden gebrochenen Linien RS und TV bezeichnet
dann offenbar den Schiffsort.
Je genauer die Breite bekannt ist, desto weniger Werthe derselben braucht man der Rechnung zu
Grunde zu legen; in den meisten Fällen werden schon zwei Annahmen genügend sein.
2) Ist dasselbe Objekt zu verschiedenen Zeiten beobachtet worden, so würde der Vorgang der Rech
nung genau derselbe sein, wenn das Schiff in der Zwischenzeit seinen Ort nicht verändert hätte, man würde
eben die Längen nur mit den betreffenden verschiedenen Greenw. Zeiten zu rechnen haben, dafür wäre die
Deklination in beiden Fällen dieselbe, falls ein Stern beobachtet worden ist. Für die Sonne allerdings würde
die zu den einzelnen Beobachtungszeiten gehörige Deklination zu nehmen sein.
§ 33. Hat das Schiff aber eine Versegelung erlitten, was wohl immer der Fall sein wird, so kann man
entweder nach den oben gegebenen Vorschriften [Gleich. (34)] die eine Zenitdistanz auf den Ort der anderen
reduziren, bevor man für den letzteren die Rechnung und Konstruktion vornimmt; oder man kann auch
auf graphischem Wege an die eine der beiden ohne weitere Rücksichtnahme auf Ortsveränderung konstruirten
Standlinien die Korrektion anbringen, und zwar auf folgende einfache Weise.
Sind cp und </>, zwei Breitenparallele, zwischen denen sich das Schiff
befinden mag, und RS resp. TV die beiden Standlinien zwischen diesen
Parallelen, so wie man sie nach obigen Angaben ohne Rücksicht auf die
Ortsveränderung des Schiffes für jede Beobachtung einzeln gefunden hat,
so wird .5!$ dem Orte der ersten Beobachtung und TV dem der zweiten
angehören. Hat nun das Schiff vom ersten Orte zum zweiten den recht
weisenden Kurs Ä und die Distanz s gesegelt, so wird man die Standlinie,
welche für den zweiten Ort an die Stelle von TV treten muss, dadurch
erhalten, dass man in irgend einem Punkte von TV, z. B. in 0, die Ver
segelung nach Richtung und Distanz als OP anträgt und durch den anderen
Endpunkt von OP, also durch P, eine Parallele zu TV zieht. Dann muss
Fig. 8.