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Full text: 4, 1881

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§ 1. „Die Seewarte-Medaille wurde am Tage der Einweihung des neuen Dienst-Gebäudes der Seewarte 
durch Se. Majestät den Deutschen Kaiser Wilhelm I. am 14. September 1881 gestiftet als ein Erinnerungs 
zeichen an dieses für die Deutsche Seefahrt so bedeutungsvolle freudige Ereigniss.“ 
„Die Seewarte-Medaille ist dazu bestimmt, solchen Seeleuten, die sich während der Ausübung ihres 
Berufes zur See durch Förderung der Aufgaben und Ziele der Deutschen Seewarte ausgezeichnet haben, 
eine Anerkennung zu verleihen.“ 
§ 2. „Es wird die Medaille der Seewarte, welche, wie die Inschrift „Die Deutsche Seewarte ihren 
Mitarbeitern zur See“ besagt, den Mitarbeitern derselben zur See gewidmet ist, mit einem entsprechenden, 
auf die Person des Auszuzeichnenden lautenden Diplome in drei verschiedenen Graden der Anerkennung 
verliehen, als goldene, silberne und bronzene Medaille.“ 
§ 3. „In erster Linie soll die Seewarte-Medaille und das dazu gehörige Diplom dazu dienen, allen 
jenen Seeleuten, welche das meteorologische Journal des Institutes auf See führen oder führten, eine An 
erkennung auszusprechen für die dadurch den Arbeiten des Institutes und der Entwickelung der meteoro 
logischen Wissenschaft im Allgemeinen freiwillig geleistete Unterstützung. Besonders hervorgehoben wird 
jedoch, dass Medaille und Diplom auch für Arbeiten auf dem Gebiete der Hydrographie, der Nautik im 
Allgemeinen und der Lehre der Deviation der Kompasse an Bord im Besonderen verliehen werden kann, 
wobei jedoch stets vorausgesetzt wird, dass die betreffenden Arbeiten im praktischen Dienste zur See aus 
geführt oder doch vorbereitet worden sind.“ 
§ 4. „Obgleich die Seewarte-Medaille ausschliesslich den Mitarbeitern der Seewarte deutscher Na 
tionalität gewidmet ist, so schliesst dies nicht aus, dass dieselbe auch in Ausnahmefällen an nichtdeutsche 
Mitarbeiter verliehen werden kann.“ 
Die drei weiteren §§ des Statuts enthalten einige genauere Stipulationen über Verleihung der Medaille 
und einige Bestimmungen über die während eines Jahres zulässigen Fälle von Auszeichnungen durch die 
selbe, über Kosten, die damit verknüpft u. s. w. und können hier füglich übergangen werden. 
Wie aus den Ausführungen des § 2 sich ergiebt, kommt die Verleihung der Medaille den Mitarbeitern 
zur See der Abtheilung I. und der Abtheilung II. zu Gute, weshalb in Zukunft in den Spezial-Berichten über 
diese Abtheilung die einzelnen Fälle der Verleihung unter kurzer Angabe der Motive besprochen werden 
werden. 
Innerhalb des Berichts-Jahres ist eine Verleihung der Seewarte-Medaille nicht erfolgt. 
Die Beziehung des neuen Dienst-Gebäudes der Seewarte vollzog sich in folgender Weise. Mit 
dem 1. August des Jahres war die Abtheilung III., in deren Dienst unter keinen Umständen eine Unter 
brechung eintreten durfte, in die obere Etage des neuen Dienst-Gebäudes eingezogen. Nach und nach wurden 
die einzelnen Instrumente zur Beobachtung aufgestellt, so dass auch die systematische Beobachtuug auf 
genommen werden konnte. Die Registrir-Apparate waren zum Theil schon im Laufe des Sommers in 
den Keller-Räumen aufgestellt worden, während am 5. Oktober mit der Aufstellung des neuen Fuess’schen 
Anemometers auf dem West-Thurme begonnen wurde. 
Am 14. Oktober konnte mit dem Transporte der Bibliothek begonnen werden; am 17. zog die Ab 
theilung II. in die ihr zugewiesenen Räumlichkeiten ein, während die Abtheilung I. schon am 10. September 
von ihren neuen Bureaux Besitz ergriffen hatte. 
Die Dienstwohnung des Direktors und diejenige des Vorstandes der Abtheilung III. wurden gleichfalls 
im Laufe des Sommers und des Herbstes bezogen, und ist zu konstatiren, dass Ende Oktober des Jahres das 
neue Dienst-Gebäude den Entwürfen gemäss bezogen und auch als eingerichtet angesehen werden konnte, 
soferne nicht die Lieferung einzelner neuer Instrumente erst zu einem späteren Termine zu bewirken war. 
Bei den Abtheilungen und da, wo von der Einrichtung der Zentralstelle die Rede sein wird, soll noch auf die 
einzelnen Momente in der Fertigstellung und diejenigen des Beziehens des neuen Dienst-Gebäudes zurück 
gekommen' werden. 
Die Stellung eines Hauswartes des Dienst-Gebäudes der Seewarte war dem Bootsmannsmaat E. Richter 
übertragen und versah derselbe dementsprechend vom 13. Mai des Jahres an seinen Dienst. 
Es fanden im Laufe dieses Jahres für die Seewarte wichtige wissenschaftliche Konferenzen nicht statt, 
zumal aus Gründen, welche oben schon angeführt wurden, der Besuch der Petersburger Polar-Konferenz 
Archiv 1881. 1. 
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