Skip to main content

Full text: 3, 1880

74 
Anlage 2. 
Bericht über die in der Zeit vom 14. Juni bis 6. Juli 1880 seitens der Deutschen Seewarte 
ansgeführte Prüfung von Nebelhörnern. 
Einleitende Bemerkungen. Unter dem 24. Januar wurde die Direktion von der Kaiserlichen Admi 
ralität zu einer gutachtlichen Aeusserung aufgefordert über die Möglichkeit der Ausführung einer Prüfung von 
Nebelhörnern an der Deutschen Seewarte und gleichzeitig angewiesen, einen Kostenanschlag dafür einzureichen. 
Es war hei dieser gutachtlichen Aeusserung besonders der Umstand in’s Auge zu fassen, dass die Resultate 
dieser Prüfung rechtzeitig genug bekannt gegeben werden konnten, um hei der Beschaffung von Nebelhörnern, 
welche gemäss der Kaiserlichen Verordnung vom 7. Januar zur Verhütung des Zusammenstosses der Schiffe auf 
See vom 1. September 1880 an von den Schiffen verschiedener Gattung zu führen sind, als Richtschnur dienen 
zu können. 
In ihrer Rückäusserung vom 7. Februar d. J. auf die hohe Verfügung der Kaiserlichen Admiralität erklärte 
die Direktion sich dahin, dass sie in dem gegenwärtigen Stadium der Sache einen Kostenanschlag nicht aufzu 
stellen vermöge und dies Vorbehalten bleiben müsse, bis man über den Umfang und die Art und Weise der an 
zustellenden Untersuchungen sich ein Urtheil bilden könne. 
In Voraussicht der ihr zu übertragenden Untersuchungen traf indessen die Direktion alle Anstalten, um 
nach kurzer Frist die möglichste Beschleunigung der Sache eintreten lassen zu können. 
In Gemässheit ferner eines Passus desselben hohen Erlasses Seiner Excellenz des Herrn Chefs der Admi 
ralität vom 24. Januar, dahin lautend, dass die Direktion zur thunlichsten Beschleunigung des Geschäftsganges 
den direkten Weisungen des Reichsamts des Innern in Sachen der Prüfung von Nebelhörnern nachzukommen 
habe, wurde in Folge der hohen Verfügung des Reichsamts des Innern vom 9. März d. J. von der Direktion 
laut Dekret vom 12. März eine Kommission zur Ausführung der Untersuchungen und zum Entwerfen des Be 
richtes darüber ernannt. 
Die Kommission bestand aus den Herren Kapitän Koldewey als Vorsitzenden, den Kapitänen Felberg, 
Haltermann, Lauenstein, den Doktoren Sprung und Boeddioker. Es bestand die Absicht, dass die 
Kommission ohne Verzug zusammentrete, um nach Bekanntwerden der Anzahl und Konstruktion der zur Prüf 
ung gelangenden Nebelhörner ein Programm zu entwerfen, nach welchem man zu verfahren habe und sodann die 
Prüfung so beschleunigt werde, damit bis zum 1. Juni d. J. der Bericht in die Hände des Reichsamtes des 
Innern gelegt werden könnte. 
Einsendung und Aufzählung der Nebelhörner. Die Zusendung der einzelnen Apparate verzögerte 
sich indess so sehr, dass der angegebene Termin nicht eingehalten werden konnte; erst am 22. Mai wurde es 
möglich, eine Liste der eingelieferten Hörner nebst Plan und Kostenanschlag über die Prüfung derselben dem 
Reichsamt des Innern vorzulegen. Nach erfolgter hoher Genehmigung der Kosten etc. (Erlass des Reichsamtes 
des Innern vom 31. Mai) und nach Ablauf einer vierzehntägigen Frist für Einsendung einiger noch nachträglich 
angemeldeten Apparate konnte die Prüfung der nachfolgend benannten Hörner am 14. Juni beginnen: 
1) Dampfnebelhorn von Kapt. A. Jaeger, Bremerhaven; 
2) Nebelhorn von H. Thomsen, Lübeck (Thomsenl); 
3) Nebelhorn von demselben (Thomsen 2 und 3); 
4) Nebelhorn von H. G. Cordes, Bremerhaven (Cordes 1); 
5) Nebelhorn von demselben (Cordes 2); 
6) Nebelhorn von demselben (Cordes 3); 
7) Nebelhorn von Johann Theodor Fischer (Fischer 3) *); 
8) Nebelhorn von demselben (Fischer 2); 
9) Nebelhorn von demselben (Fischer 1); 
10) Nebelhorn von Holmes, London (Aurora) ; 
11) Nebelhorn von demselben (Vicar of Bray); 
12) Nebelhorn von demselben (Little Squeaker); 
13) Nebelhorn von Stahlecker & Comp., Stuttgart; 
14) Nebelhorn von Albert Lütge, Braunschweig; 
15) Nebelhorn von E. Sivcovich, Wismar'*); 
16) Nebelhorn von Krausz & Lindemann, Hamburg; 
17) Nebelhorn von Louis Halffter, Königsberg *); 
18) Nebelhorn von F. E. Pinkert in Danzig; 
19) Nebelhorn von Greenway, Clive, Yale & Comp., Birmingham; 
20) Nebelhorn vou A. Jordan, Stettin; 
21) Nebelhorn von der Aerzener Maschinenfabrik, A. Meyer in Aerzen; 
22) Nebelhorn von Bade in Hamburg.*) 
Beschreibung und allgemeine Klassifikation der Nebelhörner und sonstige Bemerk 
ungen. Die sämmtlichen Nebelhörner können mit Bezug auf das bei der Produktion des Tones angewandte 
Prinzip in die folgenden Klassen getheilt werden: 
*) Erst nachträglich eingeliefert.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.