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abfolgt. Die gewöhnliche Ausrüstung an meteorologischen Instrumenten, welche von Seiten der Seewarte
einem Schiffe gegeben wird, besteht in einem Quecksilber-Marinebarometer und 3 Thermometern. Beson
ders hervorgehoben wird hier noch, dass die auf diese Weise ausgerüsteten Schiffe fast ausnahmslos Segel
schiffe waren.
Auch die nicht von der Seewarte ausgerüsteten Schiffe führen zum grössten Theile Instrumente, welche
vollkommen den Anforderungen der Direktion entsprechen. So waren schon die 149 Segelschiffe, welche
i. J. 1879 meteorologische Journale einlieferten, und in Betreff deren Ausrüstung mit Instrumenten seitens
der Seewarte noch die für 1878 angegebenen Zahlen maassgebend sind, in 104 Fällen mit Queeksilberbaro-
metem neuerer, von der Seewarte anerkannter Konstruktion (Greiner, Aktien-Gesellschaft, vormals
Greiner & Geissler, Fuess, Ludolph, Plath, Adie) versehen. Ferner waren darunter Ausrüstungen
in 39 Fällen mit Quecksilberbarometern älterer Konstruktion, in 6 Fällen mit Aneroidbarometern, in 71 Fällen
mit Psychrometern und in 31 Fällen mit Aräometern.
Die 46 Dampfer, welche zum grössten Theile nur Auszugsjournale einlieferten, führten
in 32 Fällen Quecksilberbarometer neuerer Konstruktion,
„ 13 „ „ älterer „
„ 5 „ Psychrometer,
„ 2 „ Aräometer und
„ 1 Falle Aneroidbarometer.
Thermometer von vorschriftsmässiger Einrichtung waren an Bord von allen Segel- wie Dampfschiffen
vorhanden. Die Schiffe der Kaiserl. Kriegs-Marine führen einen vollständigen Satz meteorologischer Instru
mente. Dieselben sind in jeder Hinsicht konform mit den' von der Seewarte verwendeten.
Hinsichtlich der weiteren Ausleihung von Instrumenten geht der Plan der Direktion dahin, in derselben
Weise, wie bisher, soweit es die vorhandenen Mittel erlauben, neu eintretende Mitarbeiter damit auszu
rüsten, in erster Linie aber alle jene älteren Beobachter, die zur Zeit noch nicht mit zweckmässigen In
strumenten versehen sind, zu bedenken.
Der Kontrole der Instrumente durch Feststellung der Korrektionen derselben mittelst Vergleichs
mit Normal-Instrumenten wurde unausgesetzt die grösste Aufmerksamkeit gewidmet. In dem Spezialberichte
über die Thätigkeit der Abtheilung II, welcher die Vergleichung sämmtlicher Instrumente zukommt, wird
über Zahl und Umfang solcher Vergleichungen berichtet werden. Hier mag nur soviel erwähnt werden, dass
die an Bord von Segelschiffen befindlichen Instrumente, wenn sie für die Zentralstelle oder die Agenturen
erreichbar waren, auf ihre Korrektionen und sonstige Mängel geprüft wurden, und dass mit den Instrumenten
an Bord der Dampfer, welche als Regel eine viel kürzere Zeit von einem der deutschen Häfen abwesend
sind, dagegen nur in bestimmten Zeiträumen eine Prüfung vorgenommen wurde. Im letzteren Falle wurde
aber sets dafür Sorge getragen, dass eine Prüfung so häufig vorgenommen wurde, dass über die an den
Ablesungen anzubringenden Korrektionen keinerlei Ungewissheit bestehen konnte. Es wurde schon in dem
Vorhergehenden (Seite 16) erwähnt, dass die Hauptagentur in Bremerhaven mit den für die Prüfung von
Schiffsbarometern erforderlichen Einrichtungen versehen wurde, um dieselbe unabhängig von der Zen
tralstelle ausführen zu können.
Prüfung der meteorologischen Instrumente im Auslande. Dem in der Instruktion zur
Journalführung ausgesprochenen Wunsche der Direktion, dass die längere Zeit von einem deutschen Hafen
abwesenden Schiffe im Auslande ihre meteorologischen Instrumente prüfen lassen möchten, konnten die
selben nur in wenigen Fällen naehkommen. Der Grund davon ist darin zu suchen, dass sich ihnen mit
Ausnahme weniger Häfen, insbesondere Hollands und Dänemarks, wo die Instrumenten-Vergleiehung seitens
der respektiven meteorologischen Institute bereitwillig und unentgeltlich vermittelt wurde, zu einer wirklich
zuverlässigen und ohne bedeutende Kosten und Umstände ausführbaren Fehlerbestimmung keine Gelegen
heit bot. Da ausserdem mit der Prüfung der Instrumente im Auslande sehr leicht die Veranlassung zu
einer Beschädigung derselben gegeben wird, so hat die Direktion geglaubt, davon Abstand nehmen zu
müssen, den diesbezüglichen Wunsch zu sehr zu betonen, dagegen die Kapitäne aufgefordert, im Kanal und
den übrigen europäischen Küstengewässern, sowie auch während des Aufenthalts in einem Hafen Europas,
in welchen Fällen für gewöhnlich das vollständige meteorologische Journal nicht geführt wird, um 8 h a. m.
jeden Tags den Barometerstand, die Schiffsposition und sonstige begleitende Umstände zu notiren. Hin
sichtlich der Barometer, die ihre Korrektionen am leichtesten ändern, ergaben sich, indem die Sehiffsnotir-