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Dio Verth eilung der übrigen 37 Journale geschah durch die Konsulate zu Rotterdam, Antwerpen,
Havre, London, Newcastle, Cardiff, Liverpool, Singapore, Hongkong und Shanghae. Durch Vermittelung
des Auswärtigen Amtes ist nämlich die Einrichtung getroffen worden, dass die genannten Konsulate stets
mit einer ausreichenden Anzahl meteorologischer Journale und den erforderlichen Exemplaren der In
struktionen iür die Führung derselben zur Austheilung an die Schiffsführer versehen sind.
Die Führung der meteorologischen Journale auf den Schiffen der Kaiserlichen Marine ist durch
eine besondere Verfügung des Chefs der Admiralität geregelt, so dass sowohl die ununterbrochene Reob-
achtung, wie die Eintragung der Resultate als auch die Zuverlässigkeit des Materiales gesichert erscheint.
Für die Schiffe der Handelsflotte ist die Betheiligung an den Arbeiten der Seewarte eine durchaus frei
willige. Hier ist es in der Regel der Kapitän selbst, welcher die Anstellung der Beobachtungen und die
Führung des Journals besorgt. Es muss noch bemerkt werden, dass die Deutsche Seewarte auch Führer von
Schiffen fremder Flagge als Mitarbeiter annimmt, und zwar unter Gewährung derselben Vortheile, welche
der deutsche Schiffsführer, wie bereits erwähnt, aus den Einrichtungen der Seewarte zu ziehen vermag.
Die Einrichtung des meteorologischen Journales entspricht den auf der maritimen Konferenz in London
hierüber gefassten Beschlüssen *), ist also übereinstimmend mit der Einrichtung des Meteorological-Log des
Londoner Meteorologischen Bureaus (Met. Office). In den 25 Spalten, welche es enthält, werden verzeichnet
unter 1 und 2 die nöthigen Zeitangaben, **)
3 und 4 die Breitenbestimmungen,
5 und 6 die Längenbestimmungen,
7 und 8 der rechtweisende Kurs und die gesegelte Distanz,
9 die Gesammtmissweisung des Kompasses,
10 ‘ der anliegende Kompass-Strich,
11 und 12 die Windrichtung und die Stärke desselben nach Beaufort’s Skala,
13 und 14 die Ablesungen am Barometer und beigefügten Thermometer,
15 und 16 die Ablesungen am Thermometer mit trockner und an dem mit nasser Kugel,
17, 18 und 19 Wolkonbildung und Himmelsansicht,
20 das Wetter nach Beaufort’s Bezeichnung,
21 — 24 Beobachtungen an der Meeresoberfläche, als Richtung und Stärke des Seeganges, Temperatur
und spezifisches Gewicht des Wassers,
25 Bemerkungen, namentlich über die beobachteten Strömungen.
Die Beobachtungsstunden sind 4 h , 8 h und 12 h des Tages und der Nacht. Die Windbeobachtungen
werden jedoch für jede zweite Stunde gewünscht, und zwar sollen Windrichtung und Stärke so angegeben
werden, wie sie sich im Augenblicke der Beobachtung zeigen, nicht wie sie seit der letzten Notirung im
Durchschnitte gewesen sind.
Die Schiffe, auf welchen das meteorologische Journal geführt werden soll, müssen nach den An
forderungen der Seewarte zum mindesten mit 1 Chronometer, 1 Sextanten, 1 Quecksilberbarometer und
3 Thermometern ausgerüstet sein. Auf das Vorhandensein des Thermometers mit nasser Kugel und des
Aräometers und dem entsprechend auf die Ausfüllung der Spalten 16 und 24 des Journals wird erst in
zweiter Linie Gewicht gelegt.
Mit Bezug auf die zu den meteorologischen Beobachtungen benutzten Instrumente besteht der
Plan, an dessen Realisirung systematisch gearbeitet wird, an sämmtliche Mitarbeiter die Instrumente leih
weise auszutheilen. Gegenwärtig aber sind die Instrumente theils Privateigenthum der Schiffe und nur
zum Theil von der Seewarte leihweise hergegeben. Die Anzahl der ausgeliehenen Instrumente hat sich in
Gemässheit mit dem soeben dargelegten Plane seit der Errichtung der Seewarte stetig vermehrt, so dass
zu Anfang des Jahres 1879 sich bereits 79 Marinebarometer, 32 Marinepsychrometer, 192 Marinethermo
meter und 9 Aräometer, welche Eigenthum der Seewarte sind, an Bord von Schiffen befanden. Ausserdem
*) Bei der Besprechung dieses wichtigen Gegenstandes darf der Einfluss nicht unerwähnt bleiben, welchen die verschie
denen Veröffentlichungen des Horm Professor Buys-Ballot auf diese Beschlüsse äusserten. Es werden hier nur die
zwei wichtigsten derselben namhaft gemacht: Suggestions on a uniform system of meteorological observations, Utrecht 1872“
und „A sequel to the suggestions on a uniform system of meteorological observations, Utrecht 1873.“
**) Siehe Instruktion zur Führung des Journales und Anhang zu dem Berichte No. 16 bezüglich der Prüfung der Instrumente.