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1) ältere Beobachtungen, insbesondere deutscher Küstenstationen,
2) neue Beobachtungen, die von der Seewarte angestellt sind oder per Telegraph oder Post eingehen,
und zwar: a) von den eigenen Stationen der Seewarte,
b) von anderen Stationen im deutschen Reiche, endlich
c) von auswärtigen Stationen und Centralanstalten.
5. Hiernach ergiebt sich folgende Uebersicht für die wesentlichsten Theile der regelmässigen
Arbeiten der III. Abtheilung:
1. Ueberwachung der Beobaclitungs- und Signalstationen durch Korrespondenz und Inspektion.
2. Sammlung und Verarbeitung der täglich zwei Mal einlaufenden Wetterdepeschen und Ueberwachung
des Drucks der Bülletins.
B. Abfassung der Uebersicht der Witterung für die Bülletins und der Sturmwarnungen für die Signalstationen.
4. Kontrole und Bearbeitung zum Druck der Beobachtungen und Registrirungen sämmtlicher Stationen.
5. Statistik und Untersuchung der eigenen Sturmwarnungen, insbesondere in Bezug auf ihre Richtigkeit
und Wirksamkeit.
6. Zusammenstellungen und Untersuchungen zur Beförderung der Wetterprognose überhaupt und speciell
des Sturmwarnungswesens an den deutschen Küsten.
7. Untersuchungen zur Meteorologie der deutschen Küsten und der Hafenorte.
Diese Arbeiten vertheilen sich auf die Centralstelle,
die Normal - Beobachtungsstationen,
die Signalstellen und
die korrespondirenden Stationen von Privaten oder meteoro
logischen Institutionen im In- und Auslande.
6. Die Aufgabe der Normal-Beobachtungsstationen ist: durch täglich mehrmalige, zu bestimmten
Stunden auszuführende meteorologische Beobachtungen und durch Bedienung der an denselben aufgestellten
meteorologischen Registrirapparate, sowie durch regelmässige Einsendung dieser Beobachtungen und Regi
strirungen an die Seewarte in einer zur Verwendung geeigneten Form, in deren vollem Umfange durch die
Post und auszugsweise durch den Telegraphen, den Hauptantheil des Materials zu liefern, welches aus dem
Bereiche der deutschen Küsten, sowohl für die tägliche Berichterstattung über die Witterung und die Aus
übung der praktischen Wetterprognose von Seiten der Seewarte, als für die wissenschaftlichen Untersuchun
gen derselben und für die international vereinbarten Publikationen meteorologischer Beobachtungen erfor
derlich ist. Es werden zu diesem Zweck an denselben alle die meteorologischen Beobachtungen angestellt,
welche von dem Wiener meteorologischen Kongress für Stationen zweiter Ordnung empfohlen sind, und
ausserdem zur genaueren Verfolgung der Aenderungen von Wind und Luftdruck selbstregistrirende Instru
mente, soweit die Lokalverhältnisse dies gestatten, aufgestellt und in regelmässiger Funktion erhalten.
7. Die der Seewarte zur Zeichnung synoptischer Wetterkarten und zur Ausgabe von Wetter
prognosen, incl. Sturmwarnungen, nothwendigen meteorologischen Mittheilungen aus dem deutschen Binnen
lande sind, so weit als möglich, auf dem Wege freiwilliger und unentgeltlicher Betheiligung von Instituten
und Privatpersonen zu erlangen. Doch hat die Seewarte die Kosten zu tragen, welche aus der Beförderung
dieser Beobachtungen nach Hamburg entstehen, und erhalten die Stationen sämmtliche Publikationen der
Seewarte aus dem Gebiete der Wettertelegraphie und Küstenmeteorologie gratis zugesandt.
8« Der Bezug der, zu den wissenschaftlichen Untersuchungen der Seewarte und zur Veröffent
lichung der retrospektiven Berichte über die Witterung längerer Zeitabschnitte nöthigen Beobachtungen
aus dem deutschen Binnenlande wird thunlichst durch die meteorologischen Centralstellen der einzelnen
deutschen Staaten auf dem Wege des Austausches von Mittheilungen erreicht, und nur wo dieses nicht genügt
auf dem Wege des direkten Verkehrs mit den einzelnen Beobachtern.
9. Die Hauptaufgabe der Signalstellen ist, als Organe der Seewarte für Sturmwarnung, die ihnen
von der Centralstelle zugehenden telegraphischen Mittheilungen den Schiffen und der Küstenbevölkerung
zu übermitteln.
Daneben haben jedoch die Signalstellen durch eigene Beobachtungen einfacher Art über Wind,
Wetter und Zustand der See und durch Nachrichten, welche sie im Verkehr mit Seefahrern einsammeln
können, der Seewarte ergänzendes Material zum Zweck der Sturmwarnung und der Untersuchung des Auf
tretens und Fortschreitens der Stürme an die Hand zu geben.