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Full text: 1, 1878

I. Allgemeines über die Organisation des Systems und der Arbeit 
des Sturmwarnungswesens und der Küsten-Meteorologie. 
1. Zum Geschäftskreis der Deutschen Seewarte gehört nach der unter dem 2. December 187B 
von Sr. Excellenz dem Chef der Kaiserlichen Admiralität erlassenen Instruktion das Sturmwarnungswesen. 
Es umfasst nach §2, Punkt 8 dieser Zweig des Instituts, welcher dessen Abtheilung III bildet, die nach 
folgend definirte Thätigkeit: 
„die regelmässige Sammlung von Beobachtungen über den meteorologischen Zustand der Atmosphäre 
auf bestimmten Plätzen an der Küste, sowie im Innern Deutschlands, ferner auf solchen Plätzen des Aus 
landes, deren meteorologische Verhältnisse für die Beurtheilung der atmosphärischen Zustände an den deut 
schen Küsten von Einfluss erscheinen;“ 
„die regelmässige telegraphische Verbreitung von Mittheilungen über den augenblicklichen Zustand 
der Atmosphäre, sowie die unverzügliche Veröffentlichung solcher Wahrnehmungen, welche einen gefahr 
drohenden Witterungsumschlag erwarten lassen; 
„die Bearbeitung des in längeren Beobachtungszeiten gesammelten Materials auf die daraus für die 
Navigation und Wissenschaft zu gewinnenden Resultate und deren periodische Veröffentlichung.“ 
iS. Die Arbeit der Abtheilung III der Seewarte für Sturmwarnungen und Wettertelegraphie wird 
in der, für das Institut erlassenen allgemeinen Instruktion in § 7, wie folgt, gekennzeichnet: 
1. Wissenschaftliche Untersuchungen auf dem Gebiete 
a) der Küstenmeteorologie nach den an den deutschen Küsten angestellten Beobachtungen, 
b) der Wetterprognose. 
2. Praktische Ausübung der Wetterprognose für die deutschen Küsten; dieselbe hat zu beruhen auf 
der täglichen Entwertung synoptischer Wetterkarten und Diskussion derselben unter steter Berück 
sichtigung der neusten Forschungen auf dem betreffenden Gebiete, und besteht in der rechtzeitigen 
Mittheilung an das dabei interessirte Publikum, namentlich das seemännische. Diese Mittheilungen 
enthalten: 
a) Vermuthung über die kommende Witterung, insbesondere Warnungen vor Stürmen, 
b) Thatbestände, welche geeignet sind, den Betreffenden selbst Anhalt zu gehen zur Beurtheilung 
der für sie wesentlichen Momente der Witterung, sei es für die nächstfolgende Zeit, sei es 
für dieselbe Zeit an anderen Orten, sei es endlich, wie es der eine Fahrt antretende Seemann 
braucht, für veränderte Zeit sowohl als Ort. 
3. Als Mittel für die rasche Einsammlung der Nachrichten an der Seewarte sowohl, als für die 
rechtzeitige Mittheilung derselben und der daraus abgeleiteten Schlüsse an die Betheiligten dient vor Allem 
der Telegraph und das an den Signalstellen einzurichtende Signalsystem zur Verbreitung von Sturmwarnungen; 
demnächst dient dazu der Druck der von der Seewarte gesammelten Nachrichten und der daraus gezogenen 
Schlüsse, sowohl in einer eigenen täglichen Publikation der Seewarte, als (auszugsweise) in verschiedenen 
öffentlichen Blättern Deutschlands. 
Die telegraphische Uebermittelung der an der Seewarte ein- und ausgehenden meteorologischen 
Nachrichten und Wahrnehmungen geschieht auf Grund der mit dem General - Telegraphen - Amte darüber 
bestehenden Abmachungen. 
Die Thätigkeit der Signalstellen der Seewarte, deren Aufgabe es ist, die von ihr auf telegraphischem 
Wege erhaltenen Nachrichten weiter zu verbreiten, wird durch besondere Instruktionen (siehe Anhang) geregelt. 
4. Das Material, das die III. Abtheilung zur Lösung der ihr gestellten Aufgaben zu verwenden 
hat — sowohl für die wissenschaftlichen Untersuchungen, als für die praktische Wetterprognose ■— besteht 
hauptsächlich in Folgendem: 
Archiv. 1878. 2. 
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