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Full text: 1, 1878

IX 
sie die Direktion zu ganz besonderem Danke verpflichten würden, oder ihre gewöhnliche Abendbeobachtung, sei 
dieselbe um 9 oder 10 Uhr gemacht, mitzutheilen ; in jedem Falle aber werden sie ersucht, dem ersten Tele 
gramme, das die Abendbeobachtung enthält, eine Bemerkung beizufügen, auf welche Zeit sich ihre Abendbeob 
achtungen beziehen. 
Diejenigen Herrn Beobachter, welche der Seewarte Nachmittagstelegramme zusenden, werden ersucht, vom 
1. Januar an die Beobachtung von 2 Uhr Nachmittags anstatt jener von 4 h p. m. wie bisher, zu schicken. 
Die Direktion hofft hierdurch nicht nur die frühere Fertigstellung ihrer täglichen Wetterkarten zu ermög 
lichen und eine grössere Verwendbarkeit der Nachmittagsbeobachtungen zu Sturmwarnungen und Wetterprognosen 
zu erreichen, sondern auch den Herren Beobachtern, welche ihr mit so grosser Opferfreudigkeit ihre Unterstützung 
zu Theil werden lassen, eine Erleichterung zu verschaffen, indem nun die Extrabeobachtung um 4 ! ‘ in Wegfall 
kommen kann. 
Sämmtliche Herren Beobachter werden ersucht, den Empfang dieses Bundsehreibens durch eine Notiz im 
nächsten Telegramme anzuzeigen. , r , 
Die Direktion der Seewarte.: 
Hamburg, den 18. Dezember 1876. (gez.) Dr. Neumayer. 
Form einer vollen Depesche : 
BBBWW S*HTTT BBBWW SHTTT T'TT'RR MMmmF. 
Die mit einem * bezeichneten Daten beziehen sich auf den vorhergehenden Abend. 
No. 10. 
In Gemässheit der von Sr. Exzellenz dem Herrn Chef der Kaiserlichen Admiralität unterm 2. Dezember 
1875 erlassenen Instruktion für die Deutsche Seewarte § 2. unter 4., wird in Hamburg auf der, der Leitung der 
dortigen Sternwarte unterstellten IV. Abtheilung der Seewarte (Chronometer-Prüfungs-Institut) in der Zeit vom 
1. Juni bis 31. Oktober d. J. eine Konkurrenz-Prüfung von Schiffschronometern veranstaltet werden, zu welcher 
es jedem im Gebiete des Deutschen Beiches, sowie der Schweiz, etablirten Uhrmacher freistehen wird, von ihm 
angefertigte Schiffschronometer in beliebiger Zahl, unter Beachtung der nachstehenden Bedingungen und Tragung 
der Transportkosten und Verantwortung, einzusenden. 
Die Chronometer werden innerhalb dieses Zeitraums — im Ganzen 22 Wochen hindurch — in den zu 
diesem Zwecke im Gebäude der Abtheilung IV. besonders eingerichteten Bäumlichkeiten wiederholt verschiedenen 
Temperaturen von etwa 5 bis 30 Grad Celsius ausgesetzt werden, und wird ihr Verhalten, mit Bezug auf die 
sich dabei etwa herausstellenden Unregelmässigkeiten im Gange, sorgfältigst beobachtet werden. 
Zufolge einer hohen Verfügung der Kaiserlichen Admiralität sollen nach Beendigung der Prüfung von den 
jenigen Chronometern, welche, nach eingegangenem Berichte des Vorstandes der IV. Abtheilung, der Ansicht 
der Direktion der Seewarte gemäss, innerhalb obiger Temperaturgrenzen die geringste und zugleich gesetzmässige 
Abhängigkeit im Gange von der Temperatur gezeigt haben, und bei denen gleichzeitig während dieses Zeitraumes 
die durchschnittlichen Schwankungen im wöchentlichen Gange am kleinsten geblieben sind, mindestens vier für 
die Kaiserliche Kriegsmarine zu dem festen Satze von 900 M. pro Stück angekauft werden ; doch wird es den 
Fabrikanten freistehen, falls sie ihre Chronometer zu behalten wünschen, den Verkauf abzulehnen. 
Nach Beendigung der Prüfung wird einem jeden Fabrikanten ein von dem Abtlieilungs-Vorstande unter- 
zeichnetes und mit dem Dienstsiegel der Seewarte, Chronometer-Prüfungs-Institut, versehenes Attest über das 
Verhalten der von ihm eingelieferten Chronometer gebührenfrei zugestellt werden. 
Ueber die Besultate der Konkurrenz-Prüfung wird die Direktion der Seewarte einen eingehenden Bericht 
in den „Annalen der Hydrographie“ veröffentlichen, und werden jedem Fabrikanten, welcher sich an derselben 
betheiligt hat, Exemplare dieses Berichtes zugestellt werden, sowie letzterer selbst auch sonst noch in geeig 
neter Weise in den sich dafür interessirenden fachwissenschaftlichen Kreisen verbreitet werden wird. 
Anmeldungen von Chronometern oder sonstige auf die Prüfung selbst bezügliche Anfragen bitten wir 
entweder an die Direktion der Seewarte oder an den Direktor der Hamburger Sternwarte, Herrn G. Bümker, 
als Vorstand der Abtheilung IV. der Seewarte, zu adressiren. 
Der Anmeldung der Chronometer muss der Name des Fabrikanten sowie die Zahl und die Nummer der 
einzelnen Chronometer beigefügt werden. Sollte die Konstruktion dieser in einzelnen Theilen, namentlich was 
die Kompensationseinrichtungen betrifft, von der gewöhnlichen abweichen, so wäre eine kurze Mittheilung da 
rüber sehr erwünscht. 
Es wird gebeten, die Anmeldungen baldmöglichst zu machen und die Chronometer selbst spätestens in der 
letzten Hälfte des Monats Mai einzusenden; Chronometer, welche nach dem 1. Juni d. J. in die Hände der 
Sternwarte gelangen, können nicht mehr zur Konkurrenz-Prüfung zugelassen werden. 
Die Chronometersendungen sind direkt an die „Sternwarte Hamburg“ zu adressiren. Bei Sendungen aus 
dem Innern Deutschlands würde es sich empfehlen die Chronometer, nach zuvor eingeholter Genehmigung der 
betreffenden Kaiserlichen Postdirektion, an den Eisenbahnstationen den, den Post-Waggon begleitenden Post 
beamten zur besonderen Fürsorge direkt zu übergeben, und wird ein Beamter der Seewarte die Uhren, falls der 
Zug, mit dem sie hier eintreffen, mit Bestimmtheit angegeben werden kann, hier am Bahnhof in Empfang nehmen. 
Ueber den Eingang der Chronometer wird dem Absender eine von dem Abtheilungsvorstande Unterzeich 
nete Bescheinigung zugestellt werden, und erfolgt die Aushändigung der Chronometer nach beendigter Prüfung 
Archiv. 1878. 1. 
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