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sie die Direktion zu ganz besonderem Danke verpflichten würden, oder ihre gewöhnliche Abendbeobachtung, sei
dieselbe um 9 oder 10 Uhr gemacht, mitzutheilen ; in jedem Falle aber werden sie ersucht, dem ersten Tele
gramme, das die Abendbeobachtung enthält, eine Bemerkung beizufügen, auf welche Zeit sich ihre Abendbeob
achtungen beziehen.
Diejenigen Herrn Beobachter, welche der Seewarte Nachmittagstelegramme zusenden, werden ersucht, vom
1. Januar an die Beobachtung von 2 Uhr Nachmittags anstatt jener von 4 h p. m. wie bisher, zu schicken.
Die Direktion hofft hierdurch nicht nur die frühere Fertigstellung ihrer täglichen Wetterkarten zu ermög
lichen und eine grössere Verwendbarkeit der Nachmittagsbeobachtungen zu Sturmwarnungen und Wetterprognosen
zu erreichen, sondern auch den Herren Beobachtern, welche ihr mit so grosser Opferfreudigkeit ihre Unterstützung
zu Theil werden lassen, eine Erleichterung zu verschaffen, indem nun die Extrabeobachtung um 4 ! ‘ in Wegfall
kommen kann.
Sämmtliche Herren Beobachter werden ersucht, den Empfang dieses Bundsehreibens durch eine Notiz im
nächsten Telegramme anzuzeigen. , r ,
Die Direktion der Seewarte.:
Hamburg, den 18. Dezember 1876. (gez.) Dr. Neumayer.
Form einer vollen Depesche :
BBBWW S*HTTT BBBWW SHTTT T'TT'RR MMmmF.
Die mit einem * bezeichneten Daten beziehen sich auf den vorhergehenden Abend.
No. 10.
In Gemässheit der von Sr. Exzellenz dem Herrn Chef der Kaiserlichen Admiralität unterm 2. Dezember
1875 erlassenen Instruktion für die Deutsche Seewarte § 2. unter 4., wird in Hamburg auf der, der Leitung der
dortigen Sternwarte unterstellten IV. Abtheilung der Seewarte (Chronometer-Prüfungs-Institut) in der Zeit vom
1. Juni bis 31. Oktober d. J. eine Konkurrenz-Prüfung von Schiffschronometern veranstaltet werden, zu welcher
es jedem im Gebiete des Deutschen Beiches, sowie der Schweiz, etablirten Uhrmacher freistehen wird, von ihm
angefertigte Schiffschronometer in beliebiger Zahl, unter Beachtung der nachstehenden Bedingungen und Tragung
der Transportkosten und Verantwortung, einzusenden.
Die Chronometer werden innerhalb dieses Zeitraums — im Ganzen 22 Wochen hindurch — in den zu
diesem Zwecke im Gebäude der Abtheilung IV. besonders eingerichteten Bäumlichkeiten wiederholt verschiedenen
Temperaturen von etwa 5 bis 30 Grad Celsius ausgesetzt werden, und wird ihr Verhalten, mit Bezug auf die
sich dabei etwa herausstellenden Unregelmässigkeiten im Gange, sorgfältigst beobachtet werden.
Zufolge einer hohen Verfügung der Kaiserlichen Admiralität sollen nach Beendigung der Prüfung von den
jenigen Chronometern, welche, nach eingegangenem Berichte des Vorstandes der IV. Abtheilung, der Ansicht
der Direktion der Seewarte gemäss, innerhalb obiger Temperaturgrenzen die geringste und zugleich gesetzmässige
Abhängigkeit im Gange von der Temperatur gezeigt haben, und bei denen gleichzeitig während dieses Zeitraumes
die durchschnittlichen Schwankungen im wöchentlichen Gange am kleinsten geblieben sind, mindestens vier für
die Kaiserliche Kriegsmarine zu dem festen Satze von 900 M. pro Stück angekauft werden ; doch wird es den
Fabrikanten freistehen, falls sie ihre Chronometer zu behalten wünschen, den Verkauf abzulehnen.
Nach Beendigung der Prüfung wird einem jeden Fabrikanten ein von dem Abtlieilungs-Vorstande unter-
zeichnetes und mit dem Dienstsiegel der Seewarte, Chronometer-Prüfungs-Institut, versehenes Attest über das
Verhalten der von ihm eingelieferten Chronometer gebührenfrei zugestellt werden.
Ueber die Besultate der Konkurrenz-Prüfung wird die Direktion der Seewarte einen eingehenden Bericht
in den „Annalen der Hydrographie“ veröffentlichen, und werden jedem Fabrikanten, welcher sich an derselben
betheiligt hat, Exemplare dieses Berichtes zugestellt werden, sowie letzterer selbst auch sonst noch in geeig
neter Weise in den sich dafür interessirenden fachwissenschaftlichen Kreisen verbreitet werden wird.
Anmeldungen von Chronometern oder sonstige auf die Prüfung selbst bezügliche Anfragen bitten wir
entweder an die Direktion der Seewarte oder an den Direktor der Hamburger Sternwarte, Herrn G. Bümker,
als Vorstand der Abtheilung IV. der Seewarte, zu adressiren.
Der Anmeldung der Chronometer muss der Name des Fabrikanten sowie die Zahl und die Nummer der
einzelnen Chronometer beigefügt werden. Sollte die Konstruktion dieser in einzelnen Theilen, namentlich was
die Kompensationseinrichtungen betrifft, von der gewöhnlichen abweichen, so wäre eine kurze Mittheilung da
rüber sehr erwünscht.
Es wird gebeten, die Anmeldungen baldmöglichst zu machen und die Chronometer selbst spätestens in der
letzten Hälfte des Monats Mai einzusenden; Chronometer, welche nach dem 1. Juni d. J. in die Hände der
Sternwarte gelangen, können nicht mehr zur Konkurrenz-Prüfung zugelassen werden.
Die Chronometersendungen sind direkt an die „Sternwarte Hamburg“ zu adressiren. Bei Sendungen aus
dem Innern Deutschlands würde es sich empfehlen die Chronometer, nach zuvor eingeholter Genehmigung der
betreffenden Kaiserlichen Postdirektion, an den Eisenbahnstationen den, den Post-Waggon begleitenden Post
beamten zur besonderen Fürsorge direkt zu übergeben, und wird ein Beamter der Seewarte die Uhren, falls der
Zug, mit dem sie hier eintreffen, mit Bestimmtheit angegeben werden kann, hier am Bahnhof in Empfang nehmen.
Ueber den Eingang der Chronometer wird dem Absender eine von dem Abtheilungsvorstande Unterzeich
nete Bescheinigung zugestellt werden, und erfolgt die Aushändigung der Chronometer nach beendigter Prüfung
Archiv. 1878. 1.
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